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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1933
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1933-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1933
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1933
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X- 152, 4. Juli 1933. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. L.Dtschn. Buchhandel. c) wenn sie an das Publikum gewerbsmäßig verliehen ge wesen und ihrer Erhaltung nach nicht mehr neu sind; ä) wenn sie durch neue veränderte Auflagen überholt oder sonstwie veraltet sind; e) wenn sie vom Verleger als Remittendenexcmplarc ge liefert und ihrer Erhaltung nach nicht mehr neu sind. AuSnahmswciser AntiqmiriatSverkau'f. 2. Ausnahmsweise kann der Verleger gestatten, von äl teren Werken, deren Ladenpreis im allgemeinen noch fort besteht, Exemplare in geringer Anzahl auch unter dem La denpreise zu verkaufen. Derartige Exemplare sind dem Pu blikum gegenüber ausdrücklich als antiquarisch zu bezeichnen. 3. Ladcnpreisfrci werden Werke, wenn der Verleger den Ladenpreis unter ausdrücklicher Bekanntmachung ausgehoben oder wenn er Maßnahmen getroffen hat, die einer Aushebung des Ladenpreises glcichkommen. Solche Maßnahmen sind z. B. a) die Abgabe des Auflagcnrcstes oder größerer Partien eines Werkes ohne Verpflichtung zur Ausrcchtcrhal- tung des Ladenpreises; b) die Abgabe eines Werkes als Zeitungsprämie; c) die Gewährung eines Händlerrabattes, der die Auf hebung des Ladcnpreisschutzcs durch den Vorstand des Börsenvcreins zur Folge hat; ä) die Festsetzung eines Mindestvcrkaussprcises an Stelle des bisherigen Ladenpreises. Auch in solchen Fällen hat der Verleger die Aushebung des Ladenpreises im Börsenblatt anzuzeigcn. Im Unter lassungsfall kann der Vorstand des Börsenvcreins ihn dazu anhalten und bei Nichtbcfolgung seiner Aufforderung die Aufhebung des Preisschutzcs durch den Börscnverein im Börsenblatt bckanntgeben. Zeitschriften, Z^hr-bücher. 4. Der Preis für abgeschlossene Bände und Jahrgänge von Zeitschriften ist frei. Für ältere bandweise erscheinende Jahrbücher besteht der Ladenpreis fort, solange nicht der Verleger die Auf hebung des Ladenpreises im Börsenblatt angezcigt hat. 5. Aus mchrcrcu Teilen bestehende Werke dürfen bei Ergänzung durch neue vom Verleger bezogene Teile nur dann als antiquarisch angeboten oder verkauft werden, wenn der ergänzende neue Teil im Verhältnis zum Gesamtwerk unerheblich ist. 8 14. 1. Antiquarische und ladenpreisfrcie Werke im Sinne des § 13 dürfen unter Wahrung der nachfolgenden Bestim mungen dieses Paragraphen zu beliebigem Preise angezcigt und verkauft werden, jedoch muß bei Werken, die aus einer Liquidations- oder Konkursmasse eines Wiederverküufers stammen, ihrer Erhaltung nach neu und zum Ladenpreis noch erhältlich sind, der Verkaufspreis mindestens 30"/» unter dem Ladenpreis liegen. 2. Werke, für die nach den Bestimmungen des H 13 der Verkaufspreis frei ist, dürfen nur in einer Form angeboten und verkauft werden, die die Ladenprcisfreihcit unzweifelhaft erkennen läßt. Zulässig sind nur die jeweilig zutreffenden Bezeichnungen: modernes Antiquariat, vorletzte Auflage, Auslagcnrest, antiquarisch, beschädigt, Ladenpreis aufge hoben. Die Verwendung des Wortes »neu« allein oder in Ver bindung mit anderen Wörtern (z. B. vcrlagsneu, tadellos neu) zur Kennzeichnung des Erhaltungszustandes von Wer ken, die unter dem Ladenpreis verkauft werden, ist auch dann unzulässig, wenn die Werke ihrer Erhaltung nach tat sächlich neu sind. Zulässig ist dagegen die Bezeichnung un benutzt, ungebraucht, oder tadellos erhalten. Antiquariats- und' Mischkataloge. 3. Ausreichend und zulässig ist die Anzeige in reinen Antiquariatskatalogen, die als solche deutlich gekennzeichnet find. In Mischkatalogcn sind die zum Ladenpreis angesetzten neuen Werke von den antiquarischen in einer dem Publikum klar verständlichen Weise zu unterscheiden. Verpflichtung sinn Nachweis. 4. Werke, die ihrer äußeren Beschaffenheit nach als neu zu betrachten sind, dürfen nur dann als Antiquariat ange zcigt oder verkauft werden, wenn der Verkäufer einem Beauftragten des Börsenvcreins gegenüber aus Erfordern den Nachweis führen kann, daß sie antiquarisch im Sinne des ß 13 sind. Der internationale Ubersetzungsmarkt im Jahre 1932. Von LudwigSchönrock. (Fortsetzung zu Nr. 144.) Die internationale Übersetzungsbibliographic gliedert in sechs Wissenschaftsgebiete mit Ausnahme der Übersetzungslitcratur in den Vereinigten Staaten. Bei allen Ländern können wir fcststellen, daß innerhalb der übersetzten Werke die Anzahl der Veröffentlichungen aus der Schönen Literatur und Kunst stark übcrwiegcn. In Frankreich wurden nach Angaben der »LiblivAraplns äe la ibraneo« 722 Bücher übertragen, darunter 422 aus der Schönen Literatur, Kunst, 125 aus Geschichte, Erdkunde, 93 aus Philosophie, Religion, 42 aus Recht, Sozialwifsenschaften, Pädagogik, 36 aus Naturwissenschaft, Technik, 4 aus verschiedenen Gebieten. Der am häufigsten ins Französische übersetzte Dichter war im Jahre 1932 Goethe mit 8 verschiedenen Ausgaben, eine Anzahl, die nur noch von Italien mit 11 Goethe-Wiedergaben übertroffen wurde. In je 7 französischen Übersetzungen lagen vor Fedor 482 Michailowitsch Dostojewski), Arthur Conan Doyle, Jack London und Edgar Wallace. Nachstehende fünf Autoren englischer Herkunft: James Fcnimore Cooper, David Herbert Lawrence, Sinclair Le wis, William Somerset Maugham und Robert Louis Stevenson kamen in je 5 Ausgaben auf den französischen Büchermarkt. Von den Autoren, deren Werke je 4 mal ins Französische übertragen wurden, ist Friedrich Engels bemerkenswert. Ferner lagen neben dem alten Walter Scott noch von James Oliver Curwood und Emilio Salgari ebenfalls je 4 französische Wiedergaben vor. Außerdem wurden noch Thomas Mann 3mal und Karl Marx 2mal ins Französische übersetzt. Die Angabe, aus welcher Sprache übersetzt wurde, ist in der offiziellen Bibliographie Frankreichs nicht in allen Fällen enthalten. Bei 110 Büchertiteln findet sich der Vermerk, daß es sich um Übertragungen aus dem Deutschen han delt. Hiervon cntsiclen 45 auf die Schöne Literatur und Kunst. Geschichtliche und erdkundliche Bücher deutscher Verfasser wurden in 25 Fällen in das Französische übersetzt. Von 15 naturwissen schaftlichen und technischen deutsch-originalen Veröffentlichungen lagen ebenfalls Übersetzungen vor, zu denen noch l4 philosophische und religiöse sowie 10 rechts- und sozialwissenschaftliche Werke deutscher Verfasser hinzugezählt werden müssen. Besonders zahl reich sind dagegen englisch-amerikanische Bücher (210) vertreten, darunter 144 belletristische Veröffentlichungen. Aus dem Jtalie-
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