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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.12.1908
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- Deutsch
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^ 294, 18. Dezember 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 14723 eine neue Gruppe mit pornographischer Nuance auf, zu der Sologub, Hippius, Kusmin, Kcnnenskij, Annibal und Zenskij gehören, die mit Arzybaschew wetteifern. Etwas abseits von ihnen steht Anatol Kamenskij. Sie alle verdanken der Erotik einen rein äußerlichen, vorübergehenden Erfolg. Arzybaschew machte zwar mit seinem ultrarealistischen Roman »Ssanin« großes Aufsehen, wurde aber von der Kritik fast ausnahmslos verurteilt, obwohl nicht geleugnet werden kann, daß dieser Roman zu den talentvollsten und blendendsten Erzeugnissen der neuesten russischen Literatur gehört. Von L. Andrejew wird berichtet, daß sich bei ihm ein Um schwung vollzogen hatte, daß er aber in seinen letzten Werken wieder zu seiner Vergangenheit zurückgekehrt sei. Auf die Frage: wo ist nun der Ausweg und welches sind die Zielpunkte von alledem? lautet die Antwort: Das Dekadententum hat seine Rolle aus gespielt, beginnt sich zu zersetzen und dem gesunden Realismus wieder Platz zu machen. Man wird zu Garschin, Dostojewskij, Gl. Uspenskij und Tschechow zurückkehren müssen. Von dem Werke des Grafen A. Bobrinskij »Die Bergvölker im Quellengebiete des Piandsha« ist eine neue Auflage mit 20 phototypischen Tafeln erschienen. — Die Firma Golike L Willborth in St. Petersburg hat ein neues Prachtwerk »Jewgenij Onjägin« von Puschkin, mit Illustrationen von A. Ssamokisch- Eremitage^ mit erklärendem Text von A. Ssomow« ist die zweite Lieferung erschienen. Das ganze Werk wird aus zwölf Liefe rungen bestehen. — Die Firma »Obschtschestwennaja Poljsa« hat soeben den ersten Band von W. S. Ssolowjows Briefen, redi giert von E. Radloff, veröffentlicht. Der zweite Band soll im Laufe des nächsten Jahres erscheinen und auch solche Abhandlungen enthalten, die in den Gesammelten Werken nicht ausgenommen wurden. — Ein fünfter Band von L. Andre- jews Erzählungen ist im Verlage der Firma »Schipownik« er schienen. Ein dem Andenken an D. Mendelejew gewidmetes Buch, Familienchronik in Briefen seiner Mutter und Schwester, seines Vaters, Bruders und Onkels enthaltend, ist kürzlich ver öffentlicht worden. — Von Professor Kowalewskijs »Psychiatrischen Skizzen aus der Geschichte« ist die sechste Auflage des ersten Bänd chens erschienen. — F. Rybakow hat eine psychiatrische Studie »Die jetzigen Schriftsteller und die kranken Nerven« (40 Kop.) und Nervosität« konstatiert. — Unter dem Titel »Was ist litera rische Kritik« wurde von Oskar Norweshskij eine Schrift ver öffentlicht, die Antworten von Kuprin, Kamenskij, Rukawischnikow, Lasarewskij, Roslawlew und anderen auf eine von Norweshskij ver- Silhouetten« von ihm erscheinen. — Eine ausführliche Analyse von Turgenjews »Aufzeichnungen eines Jägers« brachte die Schrift stellerin T. Genshulewitsch. Es sind darin auch viele interessante Urteile russischer und ausländischer Kritiker enthalten und wurde zu beweisen versucht, daß dieses Turgenjewsche Buch zu den epochemachenden Werken der Weltliteratur, ähnlich wie »Onkel Toms Hütte« gezählt werden müsse. Es wird sogar behauptet, Turgen jews Buch könne mit den nie veraltenden Werken Shakespeares, Moberes und Dantes auf gleiche Stufe gestellt werden. (Schluß folgt.) Projekten, soweit sie Handel und Industrie besonders berühren, nimmt die Handelskammer wie folgt Stellung: V. Eine Elektrizitäts- und Gassteuer erklärt die Handels kammer für vollständig unannehmbar. Gas und Elektrizität können als Lichtquelle ebensowenig wie als Kraftquelle als Gegen stände des Luxus betrachtet werden, sie sind vielmehr unent behrliche Hilfsmittel von Handel und Industrie geworden und leisten namentlich auch der Kleinindustrie wertvolle Dienste im Konkurrenzkampf mit den Großbetrieben. Ihre Besteuerung be deutet eine Zurückdämmung des technischen Fortschritts und eine empfindliche Sonderbelastung von Handel und Industrie, die mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen werden muß. VI. Aus denselben Gründen ist die An zeigen st euer zu verwerfen. Sie würde einzelne Geschäftszweige, die auf die Reklame.angewiesen sind, sowie insbesondere den Zeitungsverlag und die Plakatindustrie auf das schwerste schädigen und über haupt Handel und Verkehr in einer Weise hemmen, die mit dem Sollte man auf eine Besteuerung der modernen Reklame mittel nicht verzichten wollen, so müßte jedenfalls verlangt werden, daß die Steuer auf Reklametafeln nur ein für allemal erhoben und nicht nach der Größe der Städte, sondern nach der Beschaffenheit des verwandten Materials abgestuft werde, und ferner, daß diejenigen in Geschäftsräumen angebrachten Plakate, die sich auf die in den betreffenden Geschäften vertriebenen Waren beziehen, von der Steuer befreit bleiben. Der für Plakate, für deren Anbringung ein Entgelt nicht zu entrichten ist, vorgeschlagene Erhebungsmodns erscheint überhaupt undurchführbar, namentlich für solche Plakate, die in Tausenden von Exemplaren nach allen Richtungen versandt sind und über (Nach: »Zeitschrift f. Deutschlands Buchdrucker«.) * Rabattvergütung bei Postbezug von Zeitschriften. (Vgl. Nr. 291, 292 d. Bl.) — Nachträge: Beton und Eisen. (Wilhelm Ernst L Sohn, Berlin.) Vierteljährlich 90 -H. Jährlich 3 ^ 75 ->). Zeitschrift für Bauwesen. (Ebda.) Jährlich 7 ^ 60 (Ebda.) Jährlich 5 — . * Postscheckkonten. (Vgl. Nr. 291, 292, 293 d. Bl.) — Weiter gemeldete Postscheckkonten: Firma: Postscheckamt: Konto-Nr.: Ernst Geibel Hannover 225 W. Junk Berlin 411 E. Morgenstern's Buch- u. Kunst handlung (Inh. E. Wohlfarth) Breslau 26 Paul Stiehl . Leipzig 61 N. Voigtländers Verlag Leipzig 68 Kleine Mitteilungen. Zum Gesetzentwurf betreffend die Reichsfinanzreform (Verbrauchssteuern, Gas- und Elektrizitätssteuer, Anzeigen-, Platatstcucr). (Vgl. Nr. 262, 263, 264, 266, 270, 271, 273, 276, 277, 280, 282, 283, 284, 286, 287, 289, 292, 293 d. Bl.) — Die Handelskammer in Straß bürg i. E. beschloß in ihrer Plenar sitzung vom 3. Dezember 1908 eine Erklärung betreffend die Neichs- finanzreform, in der es im Eingang heißt: »Die Handelskammer versagt sich, zu der Frage der Not wendigkeit einer so bedeutenden Vermehrung der Steuerlasten, wie sie die Vorlage beabsichtigt, Stellung zu nehmen. Mit der Einführung neuer Verbrauchssteuern kann sie sich jedenfalls nur unter der Bedingung einverstanden erklären, daß diese Steuern, ihrer Bestimmung als Verbrauchssteuern entsprechend, tatsächlich auf die Verbraucher abgewälzt werden können und nicht von den beteiligten Industrie- und Handelszweigen wie eine Sonder- Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Vergehens gegen § 130 St.-G.-B. ist am 22. August d. I. vom Landgericht Gleiwitz der Bankkassierer Karl Piecha zu 150 Geldstrafe ver urteilt worden. Die beschlagnahmten Liederbücher sind unbrauch bar zu machen. Im Juli 1907 fuhr er mit mehreren hundert Katholiken aus Oberschlesien nach Krakau zum Peter-Pauls-Feste. In einem Klostergarten verkaufte der Angeklagte an seine ober schlesischen Genossen etwa 200 Stück eines polnischen Liederbuches, dessen erste Auflage schon vom Landgericht Thorn beanstandet worden war, weil mehrere aufreizende Lieder darin standen. Die Wiederherstellung des Königreichs Polen durch Gewalt ist der Inhalt der wieder, die jetzt beanstandet wovden sind. Die Ober schlesier haben die Bücher mit nach Deutschland genommen. Die aufreizende Wirkung dauerte also, wie das Gericht feststellt, in Deutschland fort. Der Angeklagte wußte, daß die Bücher in Deutschland verboten sind. In seiner Revision bestritt der Angeklagte, im In lande
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