Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.07.1939
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- 1939-07-22
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- 22.07.1939
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Arbeitswoche auf geschichtlichem Boden im Stedinger-Land Nahe der Niederweser, im alten Stedingerland unterhalb Bremens erhebt sich auf einer Hügelwelle, von der man das Weserband silbern sieht und weit in das ebene, verhaltene Land schaut, ein Dorf. Um eine, wie eine Festung geduckt dastehende kleine Kirche stehen mit einigem Abstand, wie es zum nordischen Wesen dieser Gegend gehört, Gebäude, dunkel gefärbte Gebäude, unterm Strohdach hölzern erbaut, Bauerngehöfte wie aus alter Zeit. Es ist auch so. Denn hier in der Nähe der Kampsstätte Altenesch, wo sich die Stedingerbauern — eben mit einem beson deren Lob Kaiser Friedrichs II. von einem Kreuzzug heimge kehrt — trotzig den Rittern und den Söldnern des Bremer Erz bischofs stellten, nach nordischem Gebot die Gefahr nicht achtend und über dem Schicksal stehend, hier auf diesem blutgedüngten, uns heiligen Platz hat Reichsstatthaltcr und Gauleiter Carl Rover ein Spieldorf errichten lassen, damit das Geschick jener fernen Zeit im Sinnbild des Spieles von Stedings Ehre als Mahnung an Gegenwart, Zukunft und an unser Herz erneuert werde! — In der letzten Augustwoche nun, wenn der Sommer in jenem Küstenland voll verborgener Schönheiten besonders eingekehrt ist, wird das Spieldorf von Buchhändlern bevölkert sein. Man wird singen hören, lachen, es wird Stunden voll äußerer Ruhe in dieser Woche geben, da die Buchhändler arbei tend und ausnehmend gespannt zuhorchen; es wird Stunden offener, lebhafter Aussprachen geben — hier auf geschichtlichem Boden wird über Buchhandelsgeschichte und Literaturgeschichte gearbeitet. Nicht aus philologischem, lediglich bildungsmäßigem oder sonstwie gelahrtem Interesse! Nein! Alles, was auf unseren Arbeitswochen nur der Bildung dient und nicht unmittelbar in den Beruf wirken kann und uns buchhändlerisch verstärkt, ist nutzlos vertane Zeit und vertanes Zeug! Nein, was wir hier auf Geschichtsboden erfahren, das ist lebendig, mehr noch: ist lebensnotwendig in unserem Beruf. Wenn wir in unsere Ge schichte zurückblicken, dann nicht aus Neugier, sondern aus dem Willen zur Klärung, Festigung, Bestätigung, aus demselben Grund, aus dem wir in die Geschichte unseres Volkes schauen. Das Programm weist es auch aus: Die Tage beginnen meist mit einem Gespräch zu politischen, kulturpolitischen oder geschichtlich-politischen Fragen, wie z. B. über Einwirkung der Ideen der französischen Revolution, ja oder nein, wirklich oder propagandistisch, über die Frage des Judentums in Europa, über die Stellung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft (denn die Geschichte des Buchhandels ist eine Geschichte seiner Persön lichkeiten!) usf. Nach solchen Gesprächen, die etwa eine Stunde dauern, wird dann an jedem Tag von einem Referenten über Buchhandelsgeschichte und einem über Literaturgeschichte gespro chen. Es ist aber auch für genügend Freizeit gesorgt, ein Aus flug führt in das Oldenburger Land, nach Bremen usf. Wochenplan vom 20. bis 27. August aus dem Bookholzberg Politische Gespräche: Gauschulungsleiter H. B u s ch e r, Kulturhauptstellenleiter Qi. Grolle, »-Oberführer Hans Hinkel, MdR., Geschäftsführer Wilhelm Jhde, Hauptlektor vr. H. Langenbuch er. Referate und Arbeitsgemeinschaften: u) Buchhandel: Wilhelm Baur: »Der Buchhändler des 20. Jahr hunderts«. Gerhard Schönfelder: »Der Buchhandel als Fak tor im Leben der Nation«; »Buchhandelsgeschichte im deutschen Südosten als Beispiel«. vr. A. Heß: »Geschichte des Börfenvereins«. Eberhard Ter-Nedden: »Deutsche Verlagsgeschichte der Gegenwart«. K. H. Bischofs: »Buchhandelsgeschichte und Buch händlerzukunft«. b) Literaturgeschichte: Di. Hellmuth Langenbucher: »Literaturgeschichte im 20. Jahrhundert«: »Was heißt politische Dich tung«?, »Die politische und die volkhaste Dichtung der neueren Zeit«. Heinz Grothe: »Brauchen wir eine Literaturge schichte?«: »Deutsche Verleger machen Literatur geschichte im 19. Jahrhundert«. Or. Walter Best: »Die Aufgabe des Schöpferischen gegenüber der Gegenwart«: »Dichtung oder Bildung — Drama oder Theater?«. Senator R. v. Hoff: »Uber Rasse im Schrifttum«, e) Bibliothek: Prof. vr. H. Knittermeyer: »Die Bibliothek in der Geschichte der Nation«. Als Dichter werden voraussichtlich Josefa Berens-Tote- nohl und August Hinrichs lesen. Die Fahrpreisermäßigung be trägt 50 °/°. Meldungen müssen umgehend erfolgen an: K. H. Bischofs (betr. Bookholzberg), Berlin-Charlottenburg 2, Harden- bergstraße 6. Umschau in Wirtschaft und Recht (Schluß zu Nr. 166) Bewertungssreiheit durch Stcuergutscheine I Die zweite Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan vom 1. Juli 1939 (RGBl. I, S. 1078 ff.) verbessert das Verfahren mit den Steuergutschetnen. Da die Anzahl der im Mai und Juni 1030 ausgegebencn Steuergutscheine I zu klein war, um die Nach frage zu decken, wird zugclasscn, daß die Bcwertungsfreiheit für das Jahr 1939 auch in Anspruch genommen werden kann, wenn dem Steuerpflichtigen die Steucrgutscheine I am 1. März 1940 mindestens sechs Monate gehört haben. Für Abschlüsse nach dem 1. März 1940 gilt die übliche Voraussetzung: Die Steuergutscheine I müssen min destens zehn Monate während des Geschäftsjahres im Besitz des Steuerpflichtigen gewesen fein. — Ferner wirb angeordnet, daß ge werbliche Unternehmer die Steucrgutscheine I an den Finanzkaffen gegen Entgelt erwerben können, um so die Bewertungssrciheit zu erlangen. Die Gebühr für die Abgabe von solchen Steuergutscheinen beträgt 1 v. H. Rcalsteuer- und Biirgcrsteuersperre Der Reichsinnenminister richtet zugleich im Namen des Reichs finanzministers einen Realsteuererlaß an die Länder, mit Ausnahme der Ostmark und des Sudetengaues (Völkischer Beobachter vom 13. Juli 1939). Nealsteucrn dürfen nur in unabweisbaren Notfällen und nur mit besonderer Genehmigung erhöht werden. Der Erlaß bringt Höchstsätze, die nur überschritten werden können, wenn sonst der Haushaltausgleich der Gemeinde nicht gesichert bleibt. Diese Höchstsätze find nach der Gemcindegrötze gestaffelt und liegen bei der Grundsteuer zwischen 180 und 250 v. H., bei der Gewerbesteuer je nach der Erhebungsart zwischen 200 und 300 v. H. Die Hcbesätze für die Bitrgersteuer sollen 700 v. H. nicht überschreiten. Hebesätze, die über das auf die Dauer vertretbare Maß hinausgehcn, würden zum erstenmal für das Rechnungsjahr 1939 zu senken sein. Gesetz über Hypothekenzinsen Das Gesetz über die Ermäßigung der Hypothekenzinsen vom 2. Juli 1938 war bis zum 30. Juni 1939 befristet. Nun ist aber durch die Eingliederung der Ostmark, des Sudetengaues und des Memel landes die Zinsscnkung noch nicht im ganzen Reich burchgeführt. Um einen einheitlichen Ncchtszustand zu schaffen, hat der Führer das 2. Gesetz über die Hypothekenzinsen vom 4. Juli 1939 (RGBl. I, S. 1193) vollzogen. Daher kann auch weiterhin im Altreich bei Nr. 168 Sonnabend, Sen 22. Juli 1939 S71
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