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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.04.1915
- Strukturtyp
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- 1915-04-12
- Erscheinungsdatum
- 12.04.1915
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 82, 12. April 1g15. tisk okkiccr vko kus scrvcll In it« (Ebenda. 192 S, 8°). Die Schriften über die englische Armee sind natürlich besonders zahl reich. Eine Eigentümlichkeit, die in den englischen Militärver hältnissen begründet ist, bilden darunter die vielen Broschüren über eine schnelle und abgekürzte Vorbereitung zum Kriegsdienst und auch zur Selbstverteidigung für den Fall einer Invasion. An die Spitze hiervon kann man das von dem bekannten Sir R o - bertBaden-Powell verfaßte Büchlein: »tzuieü training kor war« (London: Jenkins. XI, 102 S. 8°) stellen, und ihm reiht sich eine große Zahl anderer ähnlicher Art an, von denen wieder viele von dem »Stakt ok Ille Regiment«, d. h. dem Redaktionsstab der Zeitschrift »Ibe Regiment« verfaßt sind, Wie »Lotive Service tüllts« (90 S.), »Lrmz- llriil malle eas;-« (92 S.s, »Ilorv to U8C a rikle or Pistol« (64 S. 12", sämtlich London: Tcwxlc Rrcss) u. a. Hierzu treten noch Biographien: »Rite ok Sir llokn Rrcnck. 8x 6. Okiskoim« (London: Jenkins. VIII, 151 S. 8°), eine gleiche von H. F. B. Wheeler (Ebenda: Lllline Rubi. 6o. 32 S. 8°) und von demselben Verfasser: »Tkc iike ok Torll Litckener« (Eben da. 32 S. 8°). Ganz gleichmäßig ist die Literatur über die Marine, nur das »tzuick traimng« fällt fort, weil England auf diesem Gebiete von vornherein genügend gerüstet ist. Da ist: »Tkc Times Lvoü ok tbc uavx« (London: Tbc Times. XV, 176 S. 8°), »Tbc Lritisk navx krom «lltkiu. 8x Lx-Rv;al Xavz-« (Ebenda: Hodder L Stoughton. 200 S. 8"), »Tbc navics ok tkc rvorlll« (Kork: Ben Johnson sr Co. 95 S. Quer-8"), »Tkc klccts at rvur, 8x ärebibaill Ilurll« (London: Hodder L Swughton. 212 S. 8°), eine ganze Reihe kleiner informierender Schriften von dem bekannten Herausgeber des Jahrbuches »ÄII tkc rvorill's kigktiug skigs« Fred. T. Jane: »Vour nav^ as a kigktiug mackiuc« (London: Pal mer. 117 S. 8"), »dlaval rccoguitiou book sl:s Rritisk skips« (XVI, 64 S.) und s2:s »derman Skips« (VI, 54 S. London: Low. 8") und »TVnrskips at Ä glaucc« (Ebenda. 2 Bll., 93 S. 8"), ein anonymes Buch: »Rrenk! 8v»tkc8iitisk scamcu prcparc kor var« (London: Tkc RIcct. XIV, 95 S. 8") und viele andere; von Biographien: »Tkc Iike ok Sir llokn llcliicoc« (London: LIllinc Rubi. 6o. 32 S. 8°) von H. F. B. W h e e l e r. (Schluß folgt.) Führer durch das Werbe Schrifttum von Werbe- anwalt Weidenmüller. Kl. 8°. 20 S. Berlin 1914, Ver lag des Vereins deutscher Reklamefach- leute. —.50 ord. Während des Krieges gleicht die Reklame einem schlafenden Riesen, der seine Kräfte aufspart und sammelt, um sie im Frieden mit ver doppelter Stärke wieder aufleben zu lassen. Man könnte in dieser Be ziehung den Kriegszustand als die Zeit der Vorbereitung betrachten. Demnach kann ein Führer durch das Werbe-Schrifttum bzw. durch die Literatur über Reklame heute als zeitgemäße Erscheinung gelten, weil viele Geschäftsleute, deren ganze Zeit sonst durch die praktische Re klamearbeit in Anspruch genommen war, gegenwärtig am ehesten Lust und Neigung empfinden dürften, sich mit der theoretischen Seite der Reklame zu beschäftigen. Zudem wird der Frieden manchen jüngeren Kräften Gelegenheit geben, sich auf diesem wichtigen Gebiete zu be tätigen. Dieser Umstand könnte für den Buchhändler der Anlaß wer den, dem Vertriebe der Literatur über Reklame in der stilleren Zeit seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Um die nötige Übersicht über diese Fachliteratur zu gewinnen, ist der kleine Führer sowohl für den Buchhändler als auch für den reklametreibenden Kaufmann recht geeignet. Wenn das Objekt auch nur ein kleines ist, so dürfte sich eine Verwendung dafür schon deshalb lohnen, weil es in manchen Fällen die Nachfrage nach größeren und teureren Werken wachrufen wird. Für diesen Zweck enthält der Führer eigentlich so gut wie alles: neben einem alphabetischen Literaturverzeichnis noch besondere text liche Abschnitte mit Literaturhinweisen über die Kundenwerbung ein zelner Geschäftszweige, über umfassendere Darstellungen der Werbearbeit, Einrichtung der Werbeabteilung, Bücher über einzelne Werbesachen, Kundenwcrbliche Werkkenntnisse, Reklamekunstgewerbe, Werbesprache, Werbemissenschaft, Standesfragen des Werbeberufs und Rechtsfragen. Auch die Literatur über buchhändlerische Reklame und Propaganda fehlt nicht. Für den bibliographischen Handapparat des Buchhändlers halte ich die Schrift außerdem für recht geeignet. Wer noch einen Schritt wcitergehen und zu einem gelegenen Zeit- 478 punkte eine Ausstellung der Reklameliteratur veranstalten, diese hübsch nach Gruppen einteilen und die Interessenten zur Besichtigung ein- laden will, dem dürfte bas Büchlein so gut wie alle bibliographische Vorbereitung zu diesem Zwecke abnehmen. Kleine Mitteilungen. Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen betreffend. — Hinsichtlich des Vertriebes von Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen wird für den Bereich der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX folgendes angeordnet: 1. Das Auslegen, Aushängen, Ausstellen und der Vertrieb von Postkarten und Bilderbogen mit auf den Krieg bezüglichen Dar stellungen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, wird untersagt. 2. Die in den Korpsbereichen hergestellten Postkarten und Bilder bogen mit Darstellungen, die auf den Krieg Bezug haben, sind dem Königlichen Ministerium des Innern zur Prüfung einzu reichen. Zu deren möglichster Beschleunigung ist es notwendig, daß die vorgelegtcn Drucksachen oder Entwürfe doppelt einge reicht und mit dem Namen des Herausgebers versehen werden, sowie daß zur Rücksendung des einen Druckstücks ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt wird. 3. Hinsichtlich der Erzeugnisse nichtsächsischer Firmen, die im Korpsbereich verbreitet werden sollen, ist die Zulassung oder das Verbot der Zensurstelle des Herstellungsortes maßgebend. 4. Auf allen Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen sind Name und Wohnort des Verlegers oder Herstellers anzugeben; die Angabe beider Adressen ist unstatthaft. An Stelle der verlangten Adresse darf ein Firmenzeichen treten, wenn dieses Firmenzeichen bei dem Ministerium des Innern angemeldet und von ihm als ausreichend anerkannt worden ist. 5. Postkarten und Bilderbogen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, unterliegen, wenn nicht die Genehmigung einer Zensurstelle nachgewiesen werden kann, der Beschlagnahme durch die zuständigen Polizei behörden, ebenso alle Kriegspostkarten und Kricgsbilderbogen, die weder eine Adresse noch ein Firmenzeichen aufweisen. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden mit Geld strafe bis zu 150 ./i oder entsprechender Haft geahndet werden. Außerdem haben Geschäftsinhaber, die dem Verbot unter 1. ent gegenhandeln, behördliche Entfernung der zu beanstandenden Drucksachen und nach Befinden Schließung ihres Geschäfts zu gewärtigen. Die Bekanntmachung der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX vom 30. Oktober 1914 wird aufgehoben, desgleichen hat das Ministerium des Innern seine ergänzende Bekanntmachung vom 24. November 1914 in Sachen der Postkartenzensur zurück gezogen. Dresden, ^ ^ Nr, 534 II I). Leipzig h. Zur Abrechnung mit östcrreich,-ungar, Firme». — In der »Oster- reich,-ungar, Buchhändler-Eorrespondenz erlaßt der Borstand des Ver eins der österreich.-ungar. Buchhändler unterm 7. April nachstehende Bekanntmachung: Trotz aller unserer Bemühungen, in der einen oder anderen Hinsicht unseren Mitgliedern die Zahlung der Leipziger Oster messe zu erleichtern, haben wir bis jetzt noch keine endgültigen Er gebnisse erreicht. Die Verhandlungen nach verschiedenen Seiten sind im Zuge, auch haben wir ein Mitglied unseres Vorstandes behuss per sönlicher Rücksprache nach Leipzig entsendet. Wir hoffen die Verhand lungen demnächst zum Abschluß zu bringen und werden den Mitgliedern unseres Vereins spätestens am 21, April l, I, bekanntgeben, ob und was wir erreicht haben. Wir suchen mit bestem Wissen und Gewissen die Interessen der Mitglieder unseres Vereins zu wahren, müssen aber auch hier wieder holen, daß wir jede Haftung bezüglich eines Erfolges ablehnen und cs daher jedem Mitglied des Vereins überlassen bleibt, eigene Schritte cinzuleiten, wenn es dies für zweckmäßiger erachtet. Englands und Deutschlands Handel, — In England bricht sich immer mehr die Erkenntnis Bahn, daß die Absicht, in der England die Massen gegen Deutschland erhob, nämlich die Vernichtung des deut schen Handels, schon in der Vorbereitung kläglich gescheitert ist, »Daily Expreß«, der im Handelskrieg den Mund niemals weit genug ausreißen konnte, erhebt jetzt das Klagegeschrei und schreibt: »Wir werde» nach dem Kriege einer überaus ernsten industriellen Krise gegeniibcrstehen. Die Tatsache, daß völlige Arbeitslosigkeit nicht besteht, ist nur ein Scheintrost, weil nur die Geschäfte gut sind, die in
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