1309 59 1310 weis, wie große Vorzüge die französische Gesetzgebung vor der jetzigen in vielen deutschen Staaten in Betreff des Schutzes hat, welchen sie dem literarischen Eigenthume gewahrt, liefert folgende gerichtliche Entscheidung. Hr. Roret, Verleger einer Collection 3«; lVlsnuels tor- inuiit ui>6 euo^cstopisiclio 6« soioiioes et cl'srts, hatte die Herren Renaud, Lavigne, Lebailly w. des Nach drucks von 17 seiner Handbücher angeklagt. Die sechste Kammer widmete dieser Angelegenheit mehrere Audienzen- und der Präsident sprach am 29. Juni, dem Hauptinhalte nach, folgendes Urtheil aus: „In Erwägung, daß die Gesetze zum Schutz des litera rischen Eigenthums sich auch auf Compilationen und auf Sammlungen von Werken dieser Art erstrecken, wenn die selben zugleich das Product eigener Gedanken des Verfassers sind und so eine neue Form und einen neuen Charakter an genommen haben; daß der, selbst nur theilweise Nachdruck ein Vergehen ist, wenn es sich um beträchtliche und dem Verfasser Schaden bringende Entlehnungen handelt; daß ein Verbrechen nicht weniger erwiesen ist, wenn der Nachdruck in dem Titel, dem Formate, der äußern Beschaf fenheit eines Buches beruht, und die Vereinigung dieser Nachahmungen die Wirkung haben kann, beide Werke ver wechseln zu machen, und das Publicum zum Vorthcil des Nachdruckcrs zu betrügen; daß dieses vorzugsweise bei dem Haupttitel einer Samm lung und den besondern Titeln der Werke, welche sie enthält, der Fall sein muß, da diese für den Verleger ein um so kost bareres Eigcnthum bilden, als die Zusammenstellung des allgemeinen und der besondern Titel sein Unternehmen dem Publicum mit mehr Bestimmtheit bezeichnet; daß Renaud 1836 eine Sammlung von Handbüchern in 18">v- mit dem Haupttitel „Ooiloetioi, cle Iiouvvsux Ma nuel angekündigt und davon bereits herausgegcben hat, und daß von diesen siebzehn 11 eine große Menge Stellen aus den Handbüchern von Roret zum größten Theile wörtlich wiedergeben, der Nachdruck der andern 6 aber nur in den Titeln fest besteht: erklärt das Gericht die 17 Handbücher für Nachdruck, aber zugleich, daß derselbe bei scchsen nur in den allgemeinen und besondern Titeln besteht und verurtheilt Renaud (nach §- 425 und 427 des Strafcodex) zu 2000 Fr. Strafe, spricht die Consiscation der 11 nachgedruckten Hand bücher aus und befiehlt die Unterdrückung der Titel und Um schläge der andern sechs, und verurtheilt Renaud, 25,000 Fr. Schadenersatz an Roret zu zahlen. Gutenberg's Denkmal. Herr C. G. Kunze in Mainz kündigt ebenfalls (wir haben in einer der letzten Nummern des Börsenblatts der Ankündigung des Herrn C. Flemming in Glogau erwähnt) eine Abbildung dieses Denkmals mit Piedestal und den Basreliefs an. Nach ei nem Model des Bildhauers Sommer wird sie von E. Rauch in Reliefstich in Folio ausgeführt und zu einem sehr billigen Preise zu haben sein. Berantwortlicher Redacteur: C. F. Dörffling. S e k a n n t in pränumerations- und Sudscriptions- Anstig cn. s3041.) Von Guttenberg's Denkmal. von Thorwaldsen gezeichnet unter Thorwaldsen's Aufsicht von Giuliclm! in Rom, lith. von Hanfstä'ngel in Dresden, S Blätter, Subscr.- Preis 1)./?., Ladenpr. 2.^. lasse ich den Subskriptionspreis bis zum 14. Aug., wo das Denkmal enthüllt wird, bestehen. Al les, was bis dahin verkauft und noch bestellt wird, wird mit 1^3/. netto notirt. Glogau, im Juli 1837. L. Hlcmming. Bücher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. (3042.) Thorwaldsen's Werke. Da in einigen Wochen das 2. u. 3. Heft von Thorwald sen's Werken ankommt, so würde cs mir lieb sein, den unge fähren festen Absatz zu wissen, und bitte die geehrten Künst elnd Buchhandlungen daher um gefällige Angabe ihres Bedarfs. Allen den Handlungen, welche sich noch ferner für den Ab satz derselben interessiren wollen, stehen vom 1. Hefte fortwäh- und Ercmpl. L co»«I. zu Diensten. a ch u n g e n. Bei mir erscheint nächstens: Schiller's Denkmal von Thorwaldsen, gezeichnet unter Thorwaldsen's Aufsicht von Giulielmi in Rom, lithographirt von Hanfstä'ngel, I. Blatt Statue, und II. Blatt 3 Basreliefs. Preis 2 Bei allen Exemplaren, welche bis ultlmo August ». v. fest bestellt werden, gebe ich statt 25sf —33) und ebenfalls auf 12 ein Freiexemplar. Glogau, 12. Juli 1837. <L. Zlemming. (3043.) Statt Wahlzettel. Binnen kurzer Frist erscheinen in meinem Verlage folgende empfehlungswerthc Romane: Rosa - Lea. Modernes Irren und Wirren. Ein Roman von 's. E. A. B e l a n i. 2 Bände. Velinpapier geh. in farbigem Umschlag.