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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1915
- Strukturtyp
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- 1915-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1915
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil, 76, 3. April 1915. jedoch unter folgenden Einschränkungen und Abänderungen sinngemäße Anwendung zu sinken: 1. Dem Heeresdienste ist der Dienst in der freiwilligen Kranken pflege nur dann gleichzurechncn, wenn sich der Schüler für den Dienst tm Etappengebiet (nicht Heimaigebiet) aus die ganze Dauer des Krieges verpflichtet. Nur unter dieser Bedingung hat der in die freiwillige Krankenpflege Eintretende Anspruch aus Zulassung zur Notpriisung. 2. Die Zulassung der Schüler ist von dem Nachweise abhängig, baß sie von einem Truppenteile oder zur freiwilligen Krankenpflege angenommen sind. 3. Schülerinnen, Hofpitantinnen und außerhalb össentlicher Schu len vorbereitete Mädchen werden zur Notreifeprllsnng bis aus weiteres nicht zugelasfen, da nach dem Gutachten der zuständigen Stelle zurzeit kein Bedarf an noch nicht geübten und erfahrenen Pflegerinnen besteht. 4. Sogenannte Zugewiescne können im Falle ihres Eintritts in das Heer oder in die freiwillige Krankenpslege zu einer Notreife- prüsung zugelassen werden, jedoch siir die Zeit vom 1. Juni bis 39. Sep tember nur dann, wenn ihre Vorbereitung als ausreichend sür eine ordentliche Reifeprüfung zu Michaelis 1915 angesehen werden darf. Die für Ostern 1918 Vorbereiteten sind nicht vor dem 1. Dezember 1915 zuzulassen. Ausdrücklich wird nochmals daraus hingewicsen, daß ein Not- reifezcugnis als rechtlich wirksam erst dann ausgehändigt werden darf, wenn der Nachweis des erfolgten Eintritts in den Heeresdienst oder in die freiwillige Krankenpflege (nicht des Ausbildungslehrganges) er folgt ist. Bis zu diesem Zeitpunkte hat der in den Heeresdienst Ein tretende den Unterricht regelmäßig zu besuchen; andernfalls geht er des Anspruchs aus das Notretfczeugnis verlustig. Dasselbe gilt für die Geprüften, die sich dem Dienste in der freiwilligen Krankenpslege widmen wollen. Nach Beendigung des Ausbildungslchrganges, zu dem sic von der Schule zu beurlauben sind, haben sie in diese znrllckzukehren, wenn sic nicht sofort Verwendung in der Kriegs-Krankenpflege finden. Ei» englischer Dichter als Prophet. — In der »Köln. Ztg.« lese» wir: William Watson, geboren 1858, ist einer der hervorragenderen englischen Dichter der Jetztzeit, bedeutender als Rudyard Kipling, der Sänger des britischen Imperialismus, und Robert Bridges, der Poeta Laureatus König Georgs V. Watsons tm Jahre 1994 unter dem Titel »Kür England« veröffentlichte Sammlung patriotischer Gedichte ent hält eine ernste Warnung an sein Vaterland, die in der Übersetzung wie folgt lautet: Rom und eine andere Weltmacht. Sie bat um alles, bat um eine Macht, Wie sie noch niemals einem Volk gelacht; Die Gottheit war ihr hold — doch balde schon Zerschlug sie Nomas Siebenhügelthron. Britannia, auch du begehrst zu viel; O hemme deinen Fuß — zu fern das Ziel! Die Parze sonst, die dir den Purpur spann. Fängt bald dein Bahrtuch schon zu weben an. Magebcrcchtigung der in Deutschland wohnenden Engländer. — Britische Staatsangehörige, die im Jnlande wohnen, sind nach einem von den Bl. f. Rpfl. mitgeteilten Urteil des Kammergerichts trotz des gegen England ergangenen Zahlungsverbots klageberechtigt. Das Landgericht hatte auf Grund der Verordnung vom 39. September 1914 den Klageanspruch zurllckgewiesen. Das Urteil des Kammergerichts führt dagegen aus: Der Umstand, daß der in Deutschland wohnende Kläger britischer Staatsangehöriger ist, steht der Geltendmachung des Wechsels gegen den Beklagten nicht entgegen. Die Verordnung vom 39. September 1914 verbietet Zahlungen nach Großbritannien und Irland oder den britischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen, aber nicht Zahlungen an Angehörige dieser Länder schlechthin. Dies ergibt sich sowohl aus 8 L Abs. 1 Satz 1, der nur von natürlichen oder juristischen Personen handelt, die in einem jener Länder ihren Wohnsitz oder Sitz haben, als aus K 5 daselbst, der sogar eine im Inland erfolgende Erfüllung von Ansprüchen erlaubt, die sür die in jenen Ländern wohnenden Personen im Betrieb ihrer im Inland unterhaltenen Niederlassungen entstanden sind. Kür die Annahme, daß die mit der Klage geforderte Zahlung an den in Deutschland wohnenden Kläger eine nach dem durch die Verordnung betroffenen Auslande zu leistende Zahlung sei, bietet der Sachverhalt keinen Anlaß. Der gcsaintukrainische Kulturrat. — In Wien hat sich kürzlich unter dem Namen »Gesamtukrainischer Kulturrat« eine Zentralstelle für das ukrainische kulturelle Leben, besonders aber für Volksauf klärung und Schulen während der Kriegszett und Übergangsperiode gebildet. An der Gründung haben sich beteiligt die Obmänner oder die Ausschußmitglieder sämtlicher ukrainischen kulturellen Vereine, wie Volksaufklärungsverein »Prosvita«, Verband sür das ukrainische Privatschulwescu »Szkilnyj Sojuz«, volkstümliche llniversitätskurse, Peter Mohyla-Vercin, Ukrainischer pädagogischer Verein, Verein der ukrainische» Mittelschullehrer, Organisation der Volksschullehrer, Bu- kowinaer Volksaufklärungsvereine, Mitglieder des galiztschen Landes schulrates, Landes- und Beztrksschulinspektoren, Vertreter des ukrai nischen RelchSratsklubs und Mitglieder des Bukowinaer ukrainischen Reichsrats- und Landtagsklubs, Mitglieder des radikalen Neichsrats- klubs und des gewesenen ukrainischen galizischen Landtagsklubs, her vorragende geistliche Würdenträger, dann Vertreter des Bundes zur Befreiung der Ukraine, Mitglieder des Schevtschenko-Vereins der Wissenschaften, Vertreter des Ukrainischen Lysentö-Musikveretns, nam hafte, jetzt in Wien weilende ukrainische Schriftsteller, Vertreter des Ukrainischen Hilfskomitees, Vertreter des Ukrainischen Studentcn- vereins »Sttsch« und andere. Der Hauptausschuß des gesamtukrai nischen Kulturrats steht unter dem Präsidium von Julian Romanczuk, Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses. Die einzelnen Sektionen des gesamtukrainischen Kulturrates haben bereits ihre Arbeit begonnen, die der Organisation des Schulwesens in ukrainischen Flllchtlingskolonien, der Jugendfürsorge, den zeitgemäßen ukrainischen Publikationen, den volkstümlichen und wissenschaftlichen Vorträgen usw. gilt. Verbotene Druckschristen. — Das unterm 14. Februar 1914 gegen die in Wien erscheinende periodische Druckschrift »Die Muskete«, er lassene Verbot der Verbreitung dieser Druckschrift ist ausgehoben worden. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78 vom 31. März 1915.) Personalnachrichtell. Gestorben: der Buchhändler Herr Friedrich Meye in Bremen, der dort am 8. Januar 1889 eine Kolportagebuchhandlung errichtet hatte, die sich zu einer gewissen Bedeutung entwickelte. Er grün dete in Lehe, Hannover, Osnabrück und Hamburg Filialen, die ebenfalls gut gediehen, so daß der Verstorbene, als er sich vor einiger Zeit zur Ruhe setzte, seinen Söhnen und Schwiegersöhnen gut eingerichtete Geschäfte übergeben konnte; ferner am 15. März im 77. Lebensjahre in Ravensburg der Buchhändler Ludwig Ebner, früher in Firma Ebner L Seubert in Stuttgart. Der Verstorbene war bis 1883 Inhaber der von seinem Vater auf ihn übergegangenen obengenannten angesehenen Firma, die im Jahre 1883 an Paul Neff verkauft wurde. Er lebte dann tn stiller Zurückgezogenheit auf dem von ihm erworbenen Gute Ganterhof bei Negensburg in steter, treuer Besorgnis für seine Familie; ebenso war das Interesse sür seinen früheren Be ruf jederzeit und bis zuletzt in ihm wach. Er war ein Freund alles Schönen, ein genauer Kenner der Kunst, Literatur und Geschichte, sowie ein Verehrer guter Musik. Auf seinen vielfachen Reisen, die ihn hauptsächlich nach Italien und der Schweiz geführt haben, nahm er stets gern Veranlassung, diesen Neigungen nachzugehen. Bei allen, die ihn gekannt haben, war der Verstorbene hochgeschätzt, und ein treues Gedenken ist ihm sicher. Bernhard Heinrmann f. — Der Bildhauer Bernhard Heinemann aus Hannover ist auf dem westlichen Kriegsschauplätze gefallen. Heine mann hat sich mit seinen gediegenen Arbeiten aus den Ausstellungen der Allgemeinen Deutschen Kunstgenossenschast einen guten Namen gemacht. Joses Sohlschcin 1. — Der Kupferstecher Josef Kohlschein ist tn Düsseldorf im 74. Lebensjahre gestorben. Seine Werke wurden auf vielen Ausstellungen mit den höchsten Preisen ausgezeichnet; unter anderem wurde Kohlschein auch vom Papst Leo XIII. für seine er folgreiche Arbeit aus dem Gebiete der kirchlichen Kunst die große Gol dene Medaille verliehen. August Triimpclinann f. — Der Volksschriftsteller Superintendent August Trümpelmann ist, 78 Jahre alt, in Magdeburg gestorben. Trümpelmann hat sich insbesondere als Dramatiker betätigt; besonders wurde sein Volksschauspiel »Luther und seine Zeit« vielfach aufgeführt. Auch seine Erneuerung des alten Martin Ninckartschen Lutherspiels vom Jahre 1817 und das »Kloster und Schule« betitelte Festspiel zum 359jährtgen Jubiläum der Landesschulc Pforta fanden Beachtung. 444
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