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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1837
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1837
- Sprache
- Deutsch
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385 Arrest auf die Einkünfte der Juristischen Zeitung, und die Obcr- Ccnsurbchörde crthcilte mir, damit die I. Z. nicht cinginge und somit daS Object meiner Befriedigung mir entzogen würde,! die Erlaubniß zur fcrncrn Redaction dieses Blattes. Ohne dieses mein Einschreiten hätte die I. Z. schon damals auf- gehbrt zu sein. Der angelegte Arrest hatte zur Folge, daß der Bruder des Verschollenen, Hr. Theodor Br., mit zwei Dokumenten zum Vorschein kam, von denen das eine ein, nach dem Gesetz vom 26. April 1835 ungültiger Kaufe ontract, das an dere eine General-Vollmacht war. Im Kaufcontracte überließ Eduard B. seinem Bruder sein gcsammteS Eigenthum, die Laden-Utensilien nicht ausgenommen! in der General-Voll macht übertrug er ihm die Wahrnehmung und Fortführung seiner Geschäfte. Man möge nun bcurthcilen, inwiefern und in welcher Absicht die zu gleicher Zeit ausgestellten bei den Dokumente neben einander bestehen konnten? — Auf meine Anfrage an Hrn. Th. B., ob er mich wegen meiner Forderung, zu deren Tilgung er sowohl als Käufer wie als General-Bevollmächtigter verpflichtet gewesen wäre, absindcn werde ! — erhielt ich verneinende Antwort und wurde an seinen Bruder verwiesen, dessen Aufenthalt er mir aber an- zugcben verweigerte! Ich ließ demnach den Arrest liegen und Lcbitirle die I. Z. selbst. Endlich zu Anfang 1836 bewirkte Hr. Th. B. durch seinen Schwiegervater einen Vergleich mit den Gläubigern, wobei ich 500^. schwinden ließ, den Arrest aufhob und Hr. Th. B. den Verlag als Bevollmächtigter sei nes Bruders fortsctztc. Bis zum 17. Dccbr. 1836 ist Eduard B. auf der Zeitung als Verleger genannt, weil die Ober-Cen- surbcbbrdc cS nicht anders gestattete. Bei Abschließung dcS Vergleichs im Januar 1836 durfte ich Hüffen, daß Hr. LH. B. sich die gemachten Erfahrungen zur Richtschnur nehmen und mit seinen Zahlungen nicht wieder im Rückstände bleiben werde. Diese Hoffnung betrog mich aber, denn weder die Mitarbeiter der Zeitung , noch ich, erhiel ten das versprochene Honorar. Mehrere der Erster» verklagten Hrn. Th. B.; aber waö geschah? die Herren Collcgcn des Letzter» werden erstaunen! Wurde Hr. Th. B. als Bevoll mächtigter verklagt, so producirte er seinen Kaufbrief, be stritt, daß er Bevollmächtigter sei, daß er die Schuld contra- hirr habe; der arme Gläubiger verlor den Proccfi, mußte die Kosten bezahlen und von neuem klagen. Verklagte er aber Hrn. Th. B. als Eigenthümer, so producirte er seine Ge neral-Vollmacht, bestritt, daß er Eigenthümer sei, daß er die Schuld contrahirt habe, und der arme Gläubiger verlor aber mals. In diesen TcrminiS schweben jetzt drei oder vier Pro teste gegen Hrn. B., und der fünfte wird in diesen Tagen von I mir angestcllt werden. Bei diesem Verkehr mußte ich als Rcdacteur nothgcdrun- gen die Mittelsperson machen. Ich mußte Manuskripte an- schaffcn und Honorare versprechen, die später nicht gezahlt wurden. Die Folge war endlich, daß die noch immer auf Eduard B. lautende Concession zur Herausgabe der Zeitung unterm 10. December 1836 zurückgenommcn und auf mich übertragen wurde. Jetzt hielt ich mich nicht mehr für ver pflichtet, mich an den Verlag des Hrn. B. zu binden. Vergeblich hatte ich Hrn. LH. B. gewarnt. Schon am 12. November 1836 schrieb ich seinem Schwiegervater: „Meine Bitten, Ermahnungen und Warnungen bei Hrn. B. sind vergeblich gewesen: ich habe daher Anstalten getroffen, daß die Sache sich ändert und ich nicht ferner das Werkzeug sein darf, Schulden zu machen, die nach her Niemand bezahlen will" Daß dieser Brief an seine Adresse gelangt ist, kann mir Hr. Buchhändler Herbig in Berlin bezeugen, sowie, daß ich davon keinen Erfolg gesehen habe. An, 14. December 1836 schrieb ich an Hrn. Th. B.: „Ihr Verfahren gegen mich und die Mitarbeiter der I. Z. hat endlich zur Folge gehabt, Laß der Hr. Ober-Präsident die auf Ihren Bruder lautende Concession zurückgcnoinmcn und solche 4r Jahrgang. 19 386 auf mich übertragen hat, der ich die Zeitung von Anfang an redigirt und also das nächste Recht dazu habe." „Ich bin nicht gesonnen, gegen Sie so zu handeln, wie Sie gegen mich: ich bin nicht abgeneigt, Ihnen den Verlag zu lassen, wiewohl ich cinsche, Laß die Zeitung dabei nicht ge winnt. Meine Bedingungen sind jedoch 1) daß darüber ein Contract gemacht werde; 2) daß ich sofort mein rückständiges Geld erhalte: 3) Laß die rückständigen Honorare für die Mit arbeiter bezahlt werden. Diese Sache must, der nöthigcn An kündigungen wegen, binnen 24 Stunden inS Reine gebracht sein« widrigenfalls ich mein Erbieten zurücknehme und Sie mich nicht hindern werden, die Zeitung vom Neujahr ab in einen andern Verlag zu geben." lieber den Abgang dieses Schreibens ist der Postschein in meinen Händen. Zehn Tage waren über vergeblichen Verhand lungen verstrichen, als ich nicht länger warten konnte und Hrn. Th. B. am 24. Dccbr. schrieb: „Nachdem alle meine Bemühungen fehlgcschlagen sind, mit Ihnen über den Verlag der I. Z. ei» Abkommen zu errichten, die Zeit aber nicht ge stattet, mich länger auf Täuschungen cinzulaffen, erhalten Sie über diesen Gegenstand die folgenden letzten Zeilen." „Wiewohl ich nicht anerkenne, daß Ihnen oder Ihrem Bruder an die vom 1. Jan. 1837 ab von mir herauszugebende Zeitung ein Verlagsrecht zusteht, habe ich Ihnen den Verlag doch nicht entziehen wollen, und Ihnen einen Contract mit dem Ersuchen zugcfertigt, ihn binnen 24 Stunden zu vollziehen. Der Contract war im Wesentlichen aufdieselbcn Bedin gungen gestützt, welche zcithcr zwischen unS bestanden haben und von Ihnen genehmigt worden sind. Sie haben ihn aber weder unterschrieben noch mir zurückgeschickt, und wiewohl ich Ihnen eine neue und letzte Frist bis zum 2t. Mittags gesetzt, hat doch auch dies nicht zum Ziele geführt" „Wie Sie selbst wissen, leidet die Herausgabe einer wö chentlich erscheinenden Zeitschrift keinen Aufschub, und da in 6 Lagen die erste Nummer erscheinen soll, müssen alle Unter handlungen ein Ende haben. Ich erkläre Ihnen daher hiermit feierlich: daß ich von dem Ihnen zugcsendeten Vertrage meiner Setts zurücktretc und die Sache so betrachte, als wollten Sie von meinem Erbieten, Ihnen den Verlag zu lassen, keinen Gebrauch machen." Auch über den Abgang dieses Schreibens liegt der Post- schein vor mir. Man entscheide nun: wer zur Herausgabe oder Fortsetzung der I. Z. berechtigt ist! und würdige auch die Angabe deö Hrn. B.: „daß ich aus Gründen, die nur mir bekannt wären, die Herausgabe der I. Z. plötzlich aufgcgcbcn hätte (!!) ". Hr. Hirschwald aber steht meines Wissens in der Ach tung seiner Herren College» zu hoch, als daß Hr. Th. B. seine Handlungsweise zu verdächtigen im Stande wäre. Der selbe hat Nichts gethan, als den Verlag einer von mir her- ausgegcbenen Zeitschrift übernommen, und sollte daher billig mit solchen Anfechtungen verschont werden. Die gerichtliche Klage, womit Hr. Th. B. schon so oft geprunkt hat, ist immer noch nicht anhängig gemacht. Sollte eS Hr. Th. B. aber einfallen, sie anzustellen, so werde ich an dem Tage, wo mir die Vorladung insinuirt wird, gegen den Kläger auf Grund des ). 1327 II. 20. Allg. Landr. die Un tersuchung crtrahircn, damit er endlich erfahre, waS er dem ehrlichen Namen Anderer schuldig sei. Berlin, 23. Fcbr. 1837. A. 8. Aaucr. Herausgeber der Juristischen Zeitung, jetzt dcS CcntralblattS für Preuß. Juristen. sölS.j Verwahrung. Seit einiger Zeit erlauben sich sehr oft unbillige und rück sichtslose College», unS zu Spediteuren und Caffirern ihres di rekten VerlagSgeschäftS mit Privatpersonen zu mißbrauchen und uns ohne weiteres ihre Sendungen, um nicht in Leipzig oder ! Berlin zurückgewiesen zu werden, oft in sehr montirter Ge- 3V
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