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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-09-29
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-09
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der Reichsschule und in der Gehilfenprüfung nicht mit anderem Maßstab gemessen werden als rein buchhändlerische Lehrlinge. 4. Sparzahlungen von monatlich RM 3.— sind ab 1. Oktober 1934 laut Bekanntmachung im Börsenblatt vom 21. August 1934 von allen Mitgliedsfirmen für jeden ordentlichen Buchhandelslehr ling nach Leipzig abzuführen und von seiner Entschädigung in Abzug zu bringen. Das Postscheckkonto Leipzig Nr. 34775 hat die Bezeichnung: Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig »Sparkonto Reichsschule«. Der Name des Lehrlings, seine vorläufige Mitgliedsnummer in der Reichsschrifttumskammer und der Spar monat sind jedesmal anzugeben. 5. Lernt der Lehrling noch vor dem 1. Januar 1935 aus und tritt er auch schon vor diesem Tage erstmals eine Stellung an, für die er bei der R. S. K. anmeldepflichtig ist, so braucht er die Schule nicht mehr zu besuchen. Er kann dies aber freiwillig tun, soweit Platz vorhanden. Kommt es hierzu nicht, so wird der Sparbetrag zurückerstattet. 6. Für Lehrlinge, die wegen Bedürftigkeit ihre Sparzahlungen nicht voll leisten können, ist ein Antrag auf Entbindung davon unter genauer Bezifferung der Einkommensverhältnisse an die Verwal tungsstelle der Reichsschule, Leipzig C 1, Gerichtsweg 26, zu richten. Eine solche Stundung der Sparzahlungen ändert an der Schul pflicht nichts. Jedoch kann in besonderen Fällen bedürftigen Lehr lingen das, was ihnen an der Sparsumme fehlt, aus der gemeinsam mit der Angestelltenschaft verwalteten Sparkasse vorgestreckt werden. Leipzig, den 27. September 1934. Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Wilhelm Baur, Erster Vorsteher. Reichssachschast der Angestellten in Buchhandel »nd Verlag in der Reichsschristtumskammer. T h u l k e. Zur Berufung des Herrn Wilhelm Baur Anläßlich der Wahl des Herrn Wilhelm Banr zum Ersten Vorsteher des Börsenvereins wurden zwischen ihm und dem Präsidenten der Reichsschristtumskammer, Herrn Dr. Hans Friedrich Blunck, folgende Telegramme gewechselt: Hochverehrter Herr Präsident! Als neu berufener Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und als Führer des Reichsbundes entbiete ich Ihnen die ergebensten Grüße. Es wird mein Bestreben sein, das Einvernehmen zwischen der von Ihnen geleiteten Kammer und dem Buchhandel zum Vorteil unserer deutschen Kultur bestens zu gestalten, wozu ich Ihre gütige Unterstützung erbitte. Heil Hitler! Ganz ergebenst Bau r. Sehr geehrter Herr Baur! Ich danke Ihnen für Ihre Grüße, die Sie mir als neu be rufener Erster Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buch händler und als Führer des neuen Bundes reichsdeutscher Buch händler übermittelt haben. Ich kenne Ihre Arbeit in den letzten Jahren und weiß, ein wie großes Vertrauen ich und mit mir alle Mitarbeiter am deutschen Schrifttum in Sie setzen können. Der Buchhandel liegt mit allen seinen Sorgen und verantwortungs vollen Aufgaben bei Ihnen in den besten Händen, und so freue ich nstch auf unsere Zusammenarbeit, bei der uns die leidenschaft liche unverbrüchlicheTreue zu unserem Führer und Reichskanzler und aufrichtige Kameradschaft verbin den wird. Heil Hitler! Dr. Hans Friedrich Blunck, Präsident der Reichsschristtumskammer. Einlösung der Büchergutscheine aus dem Wettbewerb „Die sechs Bücher des Monats" Bekanntlich ist mit der Propaganda für »Die sechs Bücher des Monats« ein Wettbewerb aller Leser der von der Reichsschrift tumsstelle empfohlenen Bücher verbunden (s. Börsenblatt Nr. 132 vom 9. Juni 1934). Die Preise bestehen in Gutscheinen über RM 20.—, gegen die der Gewinner Bücher im gleichen Werte beim ortsansässigen, an der Aktion »Die sechs Bücher des Mo nats« beteiligten Buchhandel erwerben kann. Das gleiche ist bei dem von der Reichsschrifttumsstelle mit dem Deutschlandsender gemeinsam veranstalteten Hörerwettbewerb »Wer kennt dieses Buch?« der Fall. Hier hat der Gutschein einen Wert von RM 10.—. Die Preise aus den ersten Wettbewerben sind inzwischen verteilt worden. Die Gewinner werden sich jetzt mit ihren Gutscheinen an die Buchhandlungen wenden. Sie haben Listen erhalten, nach denen sie gegen Rückgabe der Gutscheine Bücher auswählen können. Die Auszahlung einer etwaigen Differenz in bar darf nicht er folgen. Die Buchhandlungen werden ersucht, die Gutscheine einzu lösen und sie mit Firmenstempel versehen der Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einzureichen. Die Geschäftsstelle verrechnet und überweist den Gegenwert. Reichsschrifttumsstelle: D i e tz. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler: vr. Heß. I s Wettbewerb „Me v öücher Ses Monats" 8 8 i ÜS l Gutschein !>! ü Dirsrr Gutschein bcrcchiigl !!! Hemi/Frau/Frl !i> MLni„almcvonGücheniiinWmcodnZtM20,-(mWoNeinwanzigNcich«marv 8 <kr wird von icdrr Sri an drin Aenbrwerb „Oie c> Büchrr dc« IllvnalG 8 bemiigicn Guchbandlungen gcgrn Vorlage rincs Luolvriscs bis N'älestens 8 — emgelon 8 RrichsschriiNumosirllc !8 beim Reicbsmmistrriuin für Äolksanskläning und Propaganda Berlin W 3, Mohrrnstrastc öii , !ii «i
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