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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1836
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1836
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- Deutsch
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1259 42 1266 Courant) zahlbar lautet, und fast nur in Louisd'or, selten in Preuß. Courant, nach dem Tageskurse ausgezahlt wird. — Will man aber diese Sorten in W.Z. o/W. verwechseln, um die seit längerer Zeit gebräuchliche Buchhändleczah- lung zu erlangen, so kostet dies bis H p. 6. Aufgeld, und cs ist leider nicht abzusehen, wie dieser Calamität vor Ein führung des 21 fl. Fußes in Sachsen zu begegnen sein wird. Es kann nicht fehlen, daß zur gegenwärtigen Michael messe bedeutende Rimessen von auswärtigen Buchhand lungen zur Zahlung ihrer Uebcrträge re. eingchen, die nur mit namhaften Verlusten als Buchhändlerzahlung zu reali- siren sein werden. Die Deputaten vermochten nach lan gen Börathungen und nach dem Vorgänge des achtbaren Handelsvorstandes von Leipzig nicht cinzuschen, wie an ders, als durch Anschluß an die, allerdings unangeneh men Maaßregeln des Letztem es möglich sein würde, die Verluste unsrer auswärtigen Herren Collegen zu mindern. Sie beriefen zu dem Ende eine Generalversammlung des Leipziger Gremiums am 6. October zusammen, setzten den anwesenden Herren die obenerwähnten Verhältnisse aus einander, und schlugen vor: 1) unter den Buchhändlern wie unter andern Waaren- händlern alle Zahlungen auch in Louisd'or und Preuß. Courant nach dem Course anzunehmen, je doch so, daß auf einen Louisd'or nicht hecausgegeben zu werden brauche; 2) den Cours dieser Sorten an jedem Buchhändler- Börsentage (Mittwochs) nach einem Courszettel des letzten Montagscourses zu normiren, diesen Cours mit Berechnung an der Börse anzuschlagen, und bis zum nächsten Börscntage gelten zu lassen; 3) diese Modalität bis zur nächsten Generalversamm lung, im Januar 1837, anzunehmcn, wo die Erfah rung und der Zustand des Geldwesens auf hiesigem Platze ergeben würden, ob man dieselbe ferner beibe halten könne oder nicht. Diesem Vorschläge ward entgegengesetzt, daß das Ver hältnis; der Kauflcute ein anderes sei, daß die Zahlungen unter Buchhändlern auf bereits bestehenden Verbindlich keiten beruhen, und daß es daher auch den Interessenten überlassen bleiben müsse, über den Cours sich zu einigen. Vielseitige rechtliche Beleuchtung der Sache, die Be rufung auf Billigkeit und die Betrachtung , daß auf hiesi gem Platze ein Verlust bei Annahme des Vorschlags sich nicht herausstclle, indem man ja zu gleichen Bedingungen die Sorten wieder ausgebcn könne, und daß demnach vor allem die auswärtigen Corrcspondcnten ersucht werden müß ten , nicht anders als in Wcchselzahlung oder Sorten nach Cours auf hiesige Buchhändler zu ziehen, führten nicht dahin, daß die Ansichten sich einigten. —Um zu verneh me», wie nach diesen Erörterungen die Meinungen sich festgestellt haben, wurde zu einer Abstimmung über die Frage geschritten: , Ob bei Zahlungen unter Buchhändlern anstatt der Wcchselzahlung o/Werth auch Louisd'or und Preuß. Cour, nach Cours genommen werden sollten, jedoch so, daß auf einen Louisd'or nicht herausgegcben zu werden brauche, und alle Zahlungen unter dem Werthe'eincs Louisd'or nur in W.Z. o/W. zu leisten seien, ingleichen daß diese Modalität nur bis zur näch sten Generalversammlung gelten solle? Von den anwesenden 88 Vereinshandlungen stimmten ^ 60 mit I a und 28 mit Nein; und auf dem, an die bei der Abstimmung nicht gegenwärtig gewesenen Handlungen ! erlassenen Circulare 19 mit Ja, und 1 mit Nein. Da nun sonach eine Vereinigung nicht zu Stande ge kommen ist, die Deputation aber es für unbillig hält, ! daß ein Th eil der Handlungen das Recht haben sollte, ^ bessere Zahlungen zu verlangen, als die Uebrigen, auch durch solche Spaltungen leicht größere Nachthcile herbei- s geführt werden könnten, so wird die vorgeschlagene Maaß- regel nicht zur Ausführung kommen, sondern es einem je den Commissionair überlassen bleiben müssen, auch in Zu kunft nach besten Kräften für das Interesse seiner Commit- tcnden besorgt zu sein und sich über die aus diesem Gcld- verhältniß entstehenden Verluste mit ihnen zu einigen. Leipzig, den 8. October 1836. Die Dcputirten des Buchhandels zu Leipzig. Duplik in Betreff einer grundlosen Anklage. In Nr. 38 des B.Bl. hat die Redaction meine Erwie derung auf eine gegen mich gerichtete Rüge unter unbefug ter Verstümmelung, auch mit einem sinnentstellenden Druckfehler ausgenommen, und glaubt nun durch den hin- zugcfügten Wiederabdruck meines früher» Aufsatzes einen vollständigen Triumph über mich erlangt zu haben. Die Abwehr dagegen ist mühelos, und ich will zuvor hier nur im allgemeinen wiederholen, was am Eingang meiner früheren Erwiederung stand, indem ich solches jetzt zugleich mit auf die Redaction anwende, die es zu strei chen für gut befunden hatte: Wer anklagen und belehren will, sollte doch zuvor lesen u,n d verstehen lernen*). Wenn ich ncmlich auch in meiner früheren Erklärung sowohl das Ausbieten als das Suchen von gangbaren Bü chern gemißbilligt habe, so ecgiebt Zusammenhang und Folge doch, daß letzteres vorzüglich gemeint war. Allein das ist auch völlig gleichgültig, denn ich habe nur gemißbilligt, jedoch niemand das Recht zu solchen an sich meiner Meinung nach schädlichen Veröffentlichun gen abgesprochen. Meine eigentliche, deutlich ausge sprochene auch selbst Schwer-verstehenden klare Absicht ging allein dahin: die Interessen der Verleger in Schutz zu nehmen gegen versuchte Herabwürdigung ihrer noch bestehenden Preise gangbarer *) Da diese Worte, wie Herr Reimer später sagt, mit seinem ganzen früher» Aufsätze im Organ abgcdruckt sind, so glauben wir deren Unterdrückung in unserm Blatte Herrn Kle- man» nicht mehr schuldig zu sein, und was uns betrifft, so sind wir weit davon entfernt, unfern Vortheil so aus den Händen zu geben, daß wir dem, was zu unfern; Vortheil ist — wie denn jede unbillige und unwahre Bemerkung zum Nachtheil dessen wirkt, der sic macht — die Aufnahme verweigern sollten. Die Redaction d. B.Bl.
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