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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1836
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1836-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1836
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- Deutsch
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293 12 294 geben, als ob die Absicht des König!. Ministeriums da hin gehe, die genannten Schriftsteller von jeder schrift stellerischen Thätigkeit in den Pceuß. Staaten abzuhaltcn. Diese Annahme ist irrig, und es ist denselben vielmehr nachgegeben, ihre literarischen Products auch ferner mit diesseitiger Censur und unter ihren Namen drucken zu lassen. Das Verbot der literarischen Erzeugnisse jener Schrift steller, so wie deren Ankündigung, Kritik oder sonstige Erwähnung beschrankt sich mithin auf die ohne dies seitige Censur außerhalb der Preuß. Staaten schon erschienenen oder künftig noch erscheinenden Schrif ten jener Individuen." Zur Beseitigung eines ziemlich allgemein verbreiteten Mißverständnisses halte ich mich verpflichtet, Solches aus diesem Wege zur allgemeineren Kenntniß zu bringen. Berlin, den 4. März 1836. Der Vorsteher des Börsenvereins Lnslin. In Leipzig wurde am 11. März verboten und con- fiscirt: Mäusch und Hannemuthe. Localposse in einem Aus zuge. Zweite Auflage. Mit cotorirter Abbildung. , Leipzig 1836. In Bayern wurde am 5. März verboten: 1) Schweizerischer Merkur 1. Burgdorf, Langlois. 2) Liebesbriefe, Novelle von Heinr. Laube. Leipzig, O. Wigand. 3) Königsberger, Zweite Abweisung auf dem Rechts wege und was nun? 1836. Buchhandel. Der Phönix (51. Stück von 1836) enthält unter der Aufschrift: Literarische Notizen aus Stuttgart folgende interessante Nachricht: „Was sagen Sie dazu, daß wir hier nun eine eigene Buchhändlcrmcsse bekommen sollen? Daß die hiesigen Buchhändler diese Angelegenheit mit dem größten Eifer be treiben, können Sie sich denken; und ihre Bemühungen sollen bereits auch zu einem Resultate gediehen sein, welches zur gegründeten Vcrmuthung führt, daß der Zeitpunkt, in welchem diese, für den literarischen Vertrieb in Deutsch land so wichtige Einrichtung ins Leben treten soll, nicht mehr fern sei. Von den eminenten Unternehmungen der hiesigen Buchhändler im vergangenen und gegenwärtigen Jahre werden Sie dann erst einen hinreichenden Begriff bekommen, wenn der Meßkatalog für die bevorstehende Ostermesse er schienen sein wird. Es wurde bestimmt hier allein nicht viel weniger gedruckt, als in Leipzig und Berlin zusammen genommen." Im Kieler Wochenblatt (1836 Nr. 74, v. 13. Fcbr.) werden Alle, die an die Verlassenschaft des Buchhändlers Ehr. Bernh. Au g. Hesse als Erben, oder aus irgend einem andern Grunde, Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, sich spätestens innerhalb 12 Wochen beim dortigen Stadtsyndicat zu melden. Das Derzeichniß der Buch-, Kunst- und Musikalien handlungen im Jahre 1836 ist so eben bei I. Müller in Leipzig erschienen und wieder um einige Seiten stärker ausgefallen als das vorjährige. Die Einrichtung ist, die Hinzufügung der Augsburger Commissionaics abgerechnet, dieselbe wie bei den fcübercn Jahrgängen geblieben, trotz des mehrfach geäußerten Wun sches, daß die Namen Derer, welche nicht eigentlich Buch händler sind (der Buchdrucker, Antiquare rc.), besonders aufgeführt werden möchten. In der That würde es aber auch sehr schwer fallen, hierin eine sichere Grenzlinie zu ziehen, da doch fast alle aus den erwähnten Fächern auf geführte Geschäfte mehr oder weniger auch Buchhandel treiben, das eine durch Veclagsunternehmungen, das an dere durch Sortimentsgcschäfte. Zudem steht zu bezwei feln, ob es Hrn. Müller gelingen würde, sichere Notizen über die eigentlichen Geschäftszweige jeder Handlung zu sammenzubringen, und also zu befürchten, daß durch die vorgeschlagene Scheidung nur eine große Unordnung in das Verzeichniß kommen dürfte. Wäre nicht eben der größte Theil decHandlungen zu genügenden Nachweisungen solcher Art zu ungefällig, so dürsten wichtigere Mängel des Verzeichnisses, die man aber aus diesem Grunde Herrn Müller kaum zurechnen kann, zu vermeiden sein, z. B. der Umstand, daß in jedem mehrere Firmen aufgeführt werden, die nicht mehr bestehen u. s. w., und auch der oben erwähnte wäre dann dadurch wohl am besten zu heben, daß durchgängig bei den Handlungen, die nicht reine Buch- händlergeschäste sind, ihr Haupt-Geschäftszweig angegeben würde, wie es bei vielen geschieht. Noch wäre eine Vermehrung der Angaben Behufs No vitätenversendungen wünschenswert!), und hier jedenfalls am passendsten Orte, weit zweckmäßiger, als in einem eigens dazu bestimmten Verzeichnisse, wie kürzlich eins angekündigt wurde, da das doch wohl nicht jedes Jahr neu erscheinen und also bald wieder unbrauchbar sein würde, indcß das Müller'sche Verzeichniß jedes Jahr neu gedruckt und von jeder Handlung gekauft wird. Eine solche Ver besserung hängt aber ebenfalls nicht von Hrn. Müller, son dern von den Angaben ab, deren reichere Einsendung zu wünschen wäre. Alle übrigen Bemerkungen, z. B. daß eine Handlung dies und jenes besorgen könne, möchten im Verzeichnisse selbst wohl nicht am rechten Orte sein, dagegen in einem Anhänge einen geeigneten Platz finden. Ich habe früher einmal gehört, daß Hr. Müller die Absicht habe, solch einen Anhang beizugeben, und weiß nicht, weshalb j! er diese, gewiß sehr zweckmäßige Einrichtung bis jetzt noch nicht ins Leben treten ließ. Bei dieser Gelegenheit wollen wir auf ein Bibliopolisches Jahrbuch aufmerksam machen, das nach Ostern bei I. I. Weber in Leipzig erscheinen wird und ein Verzeichniß sämmtlicher
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