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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1915
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1915-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1915
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- Deutsch
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Nr. 6!. ^ ! inner^ilb V^s^DeuNchcn, Äciches. ^ic^tmitglisrs^ im N 2eile ^erschnc!t. — 2n dem illust^ert^, Teil: süe Mitglieder 3 ^ ^ i?!)riuH.^-ir<E ^ern^^uoUand'^^lg^Lic^imng ^ M^t" ^ MAeMMÄMrsMMMerSMWeMmhNMr)ü.'^LMia Leipzig, Dienstag den 16. März 1915. 82. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Zur Preßfehde gegen Frenssens »Bismarck«. Die G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung in Berlin ersucht uns um Aufnahme der nachstehenden Erklärung. Herr Paul Mahn hat in der Täglichen Rundschau <5. März 1915, Unterhaltungsbeilage Nr. S4> in der Angelegenheit «Krensseu, Bis marck» einen »notgedrungen»! Nachtrag« veröffentlicht. Wir hätten zu dieser Auslastung aus verschiedenen Grunde» und des von Herrn Mahn dort gegen uns angeschlagenen Tones halber geschwiegen, da dieser Artikel aber von seiten der Redaktion des Börsenblattes <19. März 1915, Nr. öS) als fiir die buchhändlerische Fachbibltothek geeignet empfohlen wird, so erklären wir an dieser Steile folgendes: 1. Einem aufmerksamen Leser dieses »notgedrungenen Nachtrages« wird aussallen, daß Herr Paul Mahn den Namen des Bries- schreibcrs nicht nennt, der ihn zu feinem Aussatz veranlaßt hat. Da er den Herrn, wie er versichert, auch nicht kennt, so wollen wir hierdurch feststellen, daß uns das Schreibe» von einem Berliner Verlagsbuchhäudlcr und Buchdruckcreibesitzer zugegangcn ist, der sich auch auf dein Briejbogen ausdrücklich als solcher, und zwar als Vorstandsmitglied seiner Firma dokumentiert. Daß wir uns von dieser Seite ein Hineinrede» in unsere Verlags- angclegenheiten nicht bieten lassen können, liegt aus der Hand. Der Charakter unserer Antwort wird aus diesem Sachverhalt verständlich und sachlich begründet erscheinen. 2. Herr Mahn behauptet, daß Frenssens »Bismarck« zu den ineist- gckausteu Büchern gehört habe, und beruft sich auf eine Statistik des »Literarischen Echo«. Eine solche Statistik haben wir weder im L. E., dessen Redaktion uns auch bestätigt, baß sie eine solche Angabe nicht gebracht habe, noch sonstwo gefunden. Aber auch wenn sic irgendwo erschienen wäre, wäre sic falsch, da das Buch erst wenige Tage vor Weihnachten sertiggestellt und versandt wurde, nur etwa vier Wochen im Handel war und dann sein Vertrieb aus Wunsch des Autors infolge der sich entspinnenden Preßfehde eingestellt wurde. 8. Ebenso unzutreffend ist es, wenn Herr Mahn behauptet, der Ver lag habe sein Geschäft mit dem Buch trotz der Zurückziehung schon gemacht, »er habe seinen Lohn dahin». In Wahrheit kann natür lich von Deckung der Kosten keine Rede sein, geschweige denn von einem Uberschuß aus dem Verlause, uud die Zurückziehung des Buches ist selbstverständlich unter beträchtlichen materiellen Opfern des Berlages erfolgt. Die allgemein gehaltenen Unterstellungen der Profit- und sensationellen Geschästsmacherci kann ein Verlag wie der Grotesche siigltch mit lächelnder Verachtung aus sich be ruhen lassen. 4. In eine Erörterung über die Berechtigung der Preßfehde gegen Frenssen und sein Buch und speziell der Mahnschen Polemik ein zutreten, verbietet sich schon deswegen, da das Buch im Interesse des Burgfriedens und zur Vermeidung weiterer streitiger Debatten zurückgezogen wurde. Wenn wir in unserem Briefe ein Urteil über die Polemik äußerte», so geschah es in einem Privatbrief gegen über einem Fachgenossen. Im übrigen kann unsere Ansicht darüber »ach dem neuerlichen Angriffe des Herrn Paul Mahn keine sach liche Abänderung erfahren. Berlin, den 12. März 1915. G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung. Die G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung geht von einer völlig irrigen Voraussetzung aus, wenn sie annimmt, daß die Ausnahme von Büchern, Zeitungsartikeln oder Katalogen in die Rubrik «Für die buchhändlerische Fachbibliothek» zugleich auch eine Empfehlung bedeute oder einer solchen gleichzustellen sei. Eine derartige Auffassung findet ihre Stütze weder in der Art der Ausführung, noch in dem Zwecke, dem diese Rubrik dienen soll. Dieser Zweck besteht lediglich darin, alles erreichbare Material an Büchern, Zeitungsartikeln und Kata logen, das auf buchhändlerisches Interesse Anspruch erheben kann, zusammenzutragen. Die Rubrik hat also einen rein bibliographischen, keinen kritischen Charakter und steht in dieser Beziehung völlig dem »Bibliographischen Teile« des Börsenblattes gleich, mit dem auch keinerlei Empfehlung der dort verzeichneten Bücher verbunden ist. Wenn wir trotz dieser irrigen Voraussetzung, von der die G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung ausgeht, ihre »Er klärung« hier zum Abdruck bringen, so geschieht das, weil wir ohnehin auf die Angelegenheit hätten eingehen müssen, nachdem das Stellvertr. Generalkommando des IX. Armeekorps (Altona) sich in ungewöhnlich scharfer Weise gegen Frenssens »Bismarck« und seinen Verleger gewandt hat. »Mit Recht ist in der deutschen Presse«, heißt es in dieser Kundgebung, »na mentlich in den alldeutschen Blättern, gegen die Verbreitung des Buches Protest erhoben worden. Infolgedessen hat sich der Verleger G. Grote entschlossen, das Buch im Einver ständnis mit dem Verfasser bis auf weiteres zurückzuziehen. Von den 29 OVO Exemplaren, die bis jetzt in den öffentlichen Verkehr gebracht sind, ist ein Teil gegen Barzahlung an Buchhändler abgegeben worden! der andere Teil befindet sich im Kommissionsverlag von Volckmar und bei der Buch binderei von I. R. Herzog in Leipzig. Was diese letzteren, auf Kommission lagernden Exemplare anlangt, so hat die Ver lagsbuchhandlung von G. Grote am 25. Januar d. I. im Buchhändler-Börsenblatt bekannt gemacht*), daß kein Exemplar hiervon während der Dauer des Krieges weiterverbreitet werden darf. Dahingegen werden die an die Buchhändler abgegebenen Exemplare nach wie vor wetterverkauft. Gegen diesen Verkauf durch Beschlagnahme des Buches »Bismarck- Stellung zu nehmen, bietet leider der Hüb des Gesetzes vom 4. Juni 1851 keine hinreichende gesetzliche Grundlage. Den obersten Zivtlverwaltungsbehörden beehre ich mich jedoch anheimzustellen, in ihnen geeignet erscheinender Weise einen Einfluß auf die Buchhändler dahin ausüben zu wollen, daß der Verkauf des genannten Buches möglichst unterbleibt«. Wir halten es für unsere Pflicht, diese Ausführungen des stellvertretenden Generalkommandos des IX. Armeekorps zur Kenntnis der Leser zu bringen, überzeugt, daß jeder Buchhändler so handeln wird, wie es ihm sein nationales Empfinden verschreibt. In einer Zeit, in der wir im Kampfe gegen eine Welt von Feinden stehen, denen jedes Mittel, Deutsch land zu vernichten, recht ist, muß die Kritik gegenüber behörd lichen Anordnungen schweigen. Wir können nichts tun als ver trauen, daß das, was die militärischen Behörden gegen wärtig für nützlich und notwendig halten, der Ausfluß tieferer Einsicht in die Verhältnisse ist und infolgedessen dem erstrebten Zwecke auch dienen wird. Mit diesem Vertrauen stehen und *1 Vgl. Bbl. 1915, Nr. 22. Daß es sich in den vorstehenden Aus führungen nicht um »Kommission« und »Kommissionsverlag« im buch händlerischen Sinne handelt, braucht hier nicht erörtert zu werden. 549
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