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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1839
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- Deutsch
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2011 84 2012 der Gedanken, der Beschwerden, der Bitten, des Raths eine Quelle von Trost und Hülfe ist, die zu unterdrücken nun und nimmer gut ist. In Beziehung auf die Commissionsanträgc selbst will ich meine Ueberzeugung spater auszusprechen mir Vorbehalten. Ich bin überzeugt, daß, wenn unsere Worte treu und wahr zum Throne kommen, uns alsdann von dort bessere Aussichten werden eröffnet werden, als die Herren Minister uns jetzt eröffnen wollen, indem sie uns nur eine mildere Eensur versprechen. Wenn der Herr Präsident des Ministeriums des Innern sie factisch cinlreten laßt, so wird jeder auch nur das halbe Gut dankbar annehmen; aber ich glaube nicht, daß damit ein Nechlszustand erlangt wird, wenn heute die Eensur gemildert und morgen wieder ge schärft wird, wie es eben jedesmal diese oder jene Rücksich ten mit sich bringen. Meinen politischen Verstand würde ich zu compromittiren glauben, wenn ich diesen Zustand mehr als den einer mildern Sklaverei nennen könnte." Der Antragsteller von Rottcck: „Ich danke zuvörderst der hohen Kammer für die geneigte Aufnahme, welche sie letzthin der Begründung meiner Motion geschenkt hat, nämlich durch einstimmigen Beschluß der Verweisung an die Abtheilungen zum Zwecke der Berathung in einer beson- dern Commission. Es war dies zu vermuthen von einer Kammer, welche von jeher ihre Liebe und Achtung für die Preßfreiheit, als ein unschätzbares und verfassungsmäßiges Recht, auf die schönste Weise ausgesprochen hat. Auch danke ich der verehrlichen Commission und besonders ihrem vortrefflichen Berichterstatter für die reifliche Erwägung und dann die gründliche Darstellung des hochwichtigen, nun mehr der Kammer in voller Klarheit vorliegenden Gegen standes. Auch der hohen Regicrungscommission danke ich für den versöhnenden Ton der Erklärung, die wir wirklich von ihrem Tische aus vernommen haben, der Erklärung des Heil. Präsidenten des Ministeriums des Innern nämlich, welche die Zusicherung enthält, daß eine mildere Eensurord- nung erscheinen werde. Aber sollen wir dadurch in der That beschwichtigt, sollen unsere Klagen dadurch beseitigt sein ? Ich kann hier nur mit Nein! antworten. Ich hatte mich der Hoffnung hingegeben, eine genügendere, eine den Forderungen unserer Zeit mehr entsprechende Zusage in Beziehung auf die Presse zu erlangen. Daher kann diese all gemeine Zusicherung oder Erklärung von Seiten der Regie rung, die möglichste Milde in der Eensuc eintrcten zu lassen, d. h. von ihrer bisherigen Strenge in einheimischen Dingen abgehen, dagegen in Bezug auf fremde Regierungen, wel chen man nämlich solche Rücksicht schuldig sei, das bisherige System bcibehalten zu wollen, mich durchaus nicht befrie digen Auf diese Weise bliebe eigentlich Alles beim Alten; denn wenn auch die Eensur etwa heute mild ausgeübt wird, solche Milde aber auf keinem gesetzlichen Fundamente be ruht; so ist das nichts als eine precairc Gestattung, welche heule crtheilt und morgen wieder zurückgenommen werden kann. Die Erklärung, daß Baden Rücksichten auf fremde Regierungen nehmen, und daß man den Klagen derselben oder den Beschwerden der Diplomatie Vorbeugen müsse, kann mich nicht von der Forderung abbringen, welche die Kammer bereits wiederholt und laut ausgesprochen hat, nämlich von der Forderung einer anständigen Preßfreiheit, wenigstens innerhalb der Schranken, welche factisch durch die Bundesbeschlüsse ihr gesetzt sind. Ich wähle den Aus druck „factisch," da diese Beschlüsse, die schon in ihrem Ursprünge sehr problematischen Rechts waren und jedenfalls nur zur Nothwehr gegen den damals, wie man glaubte, mit Revolution drohenden Zustand der Bundesstaaten, da her blos als provisorische Maßregeln erlassen wurden, heute, nach längst wieder eingetretener vollkommener Ruhe, durch aus keinen Rechtsboden mehr haben, mithin blos factisch in Ausübung erhalten werden. Was nun aber die fremden Regierungen betrifft, so können dies erstens nur Bundesre gierungen sein, denn der Bundesbeschluß vom 20. Sept. 1819, worauf sich immer bezogen wird, hat blos in Rück sicht ihrer eine Beschränkung verordnet, indem er nämlich nur für Schriften, welche der Ruhe oder der Würde des Deutschen Bundes gefährlich sein könnten oder welche die Verfassung oder Verwaltung anderer Deutscher Bundes staaten besprechen, die vorläufige Genehmigung der Regie rung fodert. Von ganz fremden, d. h. dem Bunde nicht ungehörigen Staaten, spricht der Bundesbeschluß nicht. Und dennoch hat unsete Regierung dieselben in Schutz ge nommen; ja sie ist noch weiter gegangen, indem sie auch für unsere eignen, inner» Angelegenheiten die Eensur verordnete. Zur Rechtfertigung dieser letztem Maßregel beruft man sich aber vergebens auf den Bundesbeschluß vom Julius 1832, welcher der Badischen Regierung die Suspension unscrs Paßgesetzes befahl; denn nicht in diesem Beschlüsse, son dern blos in dem, demselben zum Grunde gelegten Berichte der Bundestagscommission ist auch von inner» Angelegen heiten die Rede. (Fortsetzung folgt.) M i s c e l l e. Von den Herren H. ölc H. in E. erbat sich die Re daction eines kritischen Journals ein Recensions-Exemplar von ihren Novitäten. Hierauf erfolgte auch eine Sen dung, jedoch berechnet und mit der Bemerkung: daß nur im Falle guter Necension der Betrag gestrichen wer den solle. Als nnn genannte Redaclion um Zurücknahme dieser Bedingung bat, weil dieselbe sich mit einer unpar teiischen Kritik nicht vertrage, entgegneten die Herren H. L H. wörtlich Folgendes: „Warum wollen Sie denn aber eine schlechte Recension bezahlt haben? — Wir bitten uns die Artikel über Leipzig zu remitticen, da wir nicht ein- sehen können, warum wir die Bücher zu unparteiischer Recension gratis liefern sollen?" — Andere Leute können nicht einsehen, wie man so corrupte Begriffe von der Ten denz und den Pflichten eines kritischen Instituts haben kann! (Organ des Deutschen Duchhandcls.) Verantwortlicher Redacteur: I. C. Stadler. B it t e. Um gefällige Einsendung aller Circulaire, Prospecte, Subscriptionsanzcigcn u. s. w. bittet ergebenst die Redaction des Börsenblattes.
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