Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.11.1937
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1937-11-25
- Erscheinungsdatum
- 25.11.1937
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19371125
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193711259
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19371125
- Bemerkung
- Seiten 5969+5970 fehlen im Original
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1937
- Monat1937-11
- Tag1937-11-25
- Monat1937-11
- Jahr1937
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ein neues Kartenbuch Unter der Überschrift »Buchbindermeister E. Dornemann-Rostock der Erfinder eines neuen Kartenbuches. Zwei ausgeschnittene Falten sind das langgesuchte Geheimnis« bringt Höft 45 der Zeitschrift »Das deutsche Buchbinderhandwerk« Ausführungen über ein neues »Karten buch«, denen wir das folgende entnehmen: »Schon immer hat die unbequeme Handhabung großer Karten blätter die Gemüter bewogt und verärgert. Ganz abgesehen davon, daß dadurch die Karten sehr rasch beschädigt und unbrauchbar werden. Es gibt zwar verschiedene Methoden, die dem abhelfen sollen. Flug zeugführer benutzen die sogenannte ,K a r t e n r o l l eh bei der die Flugroute auf eine drehbare Trommel aufgezogen ist. Dabei können sich jedoch verhängnisvolle Orientierungsschwierigkeiten ergeben, falls der Pilot ungewollt seitlich vom Flugweg abwcicht und nun durch Ent faltung anderer Karten übermäßig in Anspruch genommen wird. Daneben gibt es die Landkarten in Buchform, die es aber un möglich machen (da sie immer nur ein beschränktes Format Habens, das entsprechende Anschlußstück ohne mehr oder weniger langes Herum blättern aufzufinden. Eine Gesamtübersicht ist bei diesen atlasähnlichen Büchern kaum möglich. Der Wunschtraum aller Kartenbenutzer war deshalb stets eine Karte, bei der man alle Anschlüsse sofort vor Augen haben kann, ohne das Blatt erst in seinen ganzen Ausmaßen entfalten zu müssen. . . Dieses Problem ist nun gelöst. Der Rostocker Buchbindermeistcr Ernst Dornemann hat auf denkbar einfache Weise das verblüffende Ei des Columbus gefunden. Er nennt seine Erfindung .Karten buch', wenn es auch kein Buch im eigentlichen Sinne ist. Dornemann hat es fertiggebracht, eine Karte, zum Beispiel in den Ausmaßen 100X 120 Zentimeter, auf einem Raum von nur 33 Zentimeter im Geviert nach allen Richtungen hin öffnen zu können. Wie üblich, ist auch seine Karte in Teilgebiete zerschnitten und auf Leinwand aufgezogen. Er hat sie nun so gefaltet, daß sie zwischen zwei Buchdeckel einge bunden werden kann. Aber zwei der Längsfalten sind ausgeschnitten, sodaß man durch einfaches Aufschlagen (auch nach oben oder unten) und Weiterblättern sofort unfehlbar die Anschlußblätter vor sich hat. Ernst Dornemann hat mit dieser im Grunde denkbar einfachen Erfindung schon großen Anklang gefunden . . . Luftwaffe und Wehr macht werden sie wahrscheinlich allgemein eiwführen. Der Vorteil des neuen Kartenbuches liegt darin, daß man in ihm auch Pläne größten Ausmaßes auf knappem Raum unterbringen und benutzen kaM. Es ist zu erwarten, daß die Erfindung schon sehr bald im Handel zu haben sein wird, sodaß dann auch der Autofahrer sich von den Vorteilen praktisch überzeugen kann«. Die Zukunft der G.m.b.H.-Betriebe Im Zuge der Neuordnung des deutschen Rechts steht nun, nach dem die Aktienrechtsreform durchgeführt ist, auch die Neuregelung des G.m.b.H.-Rechts bevor. Durch Gesetz vom 3. Juni 1S37 ist der Neichsjustizminister ermächtigt worden, im Einverständnis mit dem Neichswirtschaftsminister nähere Bestimmungen darüber zu erlassen, daß der Jahresabschluß der G.m.b.H.-Unternehmungen durch unab hängige Organe zu prüfen und das Prüfungsergebnis öffentlich be kanntzugeben ist. Die entsprechenden Ausführungsvorschriften hierüber sind noch zu erwarten. Darüber hinaus sind die Resormarbeiten zur Erneuerung des G.m.b.H.-Rechts durch einen hierfür gebildeten Ausschuß unter Mit wirkung der beteiligten Partei-, Reichs- und Wirtschaftsstellen in An griff genommen worden. Ein Ergebnis dieser Beratungen und Arbeiten liegt noch nicht vor, sodaß über die Ausgestaltung des G.m.b.H.- Rechts im einzelnen bestimmte Angaben vorerst noch nicht gemacht werden können. Immerhin haben sich die Wirtschaftskreise schon viel fach mit der Frage beschäftigt, wie sich die Zukunft dieser verbreiteten Unternehmungsform, die Reichsminister vr. Frank als eine charakteri stische deutsche Gcsetzgebungssorm bezeichnet hat, im allgemeinen ge stalten wirb. Bekanntlich besitzt die G.m.b.H.-Form gegenüber anderen Gesellschaftsformen, insbesondere auch gegenüber der Aktiengesellschaft, mancherlei Vorzüge, durch die sie sich einer gewissen Beliebtheit in der deutschen Wirtschaft erfreut. Infolge dieser Eigenschaften hat die G.m.b.H. eine schnelle Verbreitung gefunden, sodaß etwa 40 000 meist kleinere und mittlere deutsche Betriebe sich dieser Unternehmungsform bedienen*). Es haben sich bei den G.m.b.H.-Unternehmungen aber auch manche Mihstände herausgestellt, sodaß die Frage entstand, ob *) Anm. d. Schristl.: Nach einem soeben veröffentlichten Bericht sind seit Jahresbeginn über 7400 Gesellschaften gelöscht oder in eine andere Rechtssorm überführt worden. Die Zahl der bestehenden Gesell schaften mit beschränkter Haftpflicht hat sich damit auf 31 800 verringert. die G. m. b. H. überhaupt weiterbestehen solle oder ob sich die vor handenen Mißstände durch eine Erneuerung des G.m.b.H.-Rechts be seitigen lassen würden. Das Ergebnis der bisherigen Untersuchungen, daß die in Erscheinung getretenen Nachteile durch Schaffung einer neuen volkstümlichen und wirtschaftsfördernden G. m. b. H. vermieden werden können, ist gewiß erfreulich. So dürfte das neue Reformwerk namentlich folgende Gesichtspunkte verankern. Zunächst soll die Frage der Verantwortung der leitenden Organe in einwandfreier Weise ge regelt werden. Gibt es doch zahlreiche Fälle, in denen der Geschäfts führer alleiniger Gesellschafter von G.m.b.H.-Unternehmen ist, welcher alle Anteile in seiner Hand vereinigt. Die Reform dürfte des halb der Neugestaltung der Bestimmungen, welche die »Einmann- Gesellschaft« umschließen, ihr besonderes Augenmerk zuwenden. Auch die Familiengesellschaft dürfte Gegenstand erneuernder Bestimmungen im Sinne der allgemeinen Reformbestrebungen sein. Ferner dürste eine wichtige Aufgabe der Reform die sein, wie die Stellung der G. m. b. H. im Zusammenhang mit dem Konzernproblein zu regeln ist. Das alles sind Fragen, die neben der Pflicht zur Prüfung der ^ finanziellen und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der G.m.b.H.- Bctriebe von grundsätzlicher Bedeutung sind. Schließlich sprechen Er wägungen allgemein wirtschaftlicher Art dafür, daß die Haftungs beschränkung, die nach wie vor den Kernpunkt des G.m.b.H.-Rechts bildet, aufrechtzucrhalten ist, gilt es doch, auch fernerhin die Anlage freudigkeit auch für mittlere und kleinere Unternehmungen in den Fällen zu fördern, in denen der einzelne nicht kapitalstark genug zur Lösung dieser oder jener wirtschaftlichen Aufgabe ist. Die Erneuerung des G.m.b.H.-Rechts wird somit das Ziel ver folgen, die Rechtsverhältnisse auch bei dieser Unternehmungsform ähnlich wie bei den Aktiengesellschaften so zu formulieren, daß in Zukunft nicht jedes Unternehmen sich ohne weiteres der G.m.b.H.- Form bedienen kann. Gewisse grundlegende Bestimmungen des neuen Aktienrechts werden als Muster oder auch als Inhalt für eine Neu ordnung des Rechts der G. m. b. H. in Betracht zu ziehen sein (Frank). Aber dies darf nicht soweit führen, daß die G.m.b.H. ihre besondere Eigenart, auf der weitgehend ihre Existenzberechtigung beruht, ver liert. Die neue G.m.b.H. wird also nicht eine Aktiengesellschaft mit kleinerem Kapital oder sonst verminderten Anforderungen werden; sie wird — welche Ausgestaltung sie auch im einzelnen erfahren mag — ihr eigenes, vom Aktienrecht verschiedenes und auf ihre be sonderen Zwecke abgestelltes Gepräge erhalten, (vr. Arno Schanz in Erneuerung des G.m.b.H.-Rcchtes. Rechtsspiegel der Wirtschaft, Heft 12/13.) R. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Den Tag der Hausmusik beging die Deutsche Buchhändler- Lehranstalt auf neuartige, aber um so reizvollere Weise. Sie lud einen zeitgenössischen Komponisten ein, der über sein reiches hausmusikalischcs Schaffen berichtete und am Flügel, der von der Firma Bliithner lie benswürdigerweise zur Verfügung gestellt wurde, Proben seiner Kunst bot. Hermann Simon (Berlin) verstand es, ein klares Bild seiner Kompositionen zu übermitteln. So gab es ein frisches, aus dem Innersten quellendes Musizieren, keine gekünstelte, verstandesmäßig konstruierte Musik. Simon schritt den weiten Umkreis seiner Gesangs werke ab, von den gewichtigen Goetheliedern Uber kirchliche Gesänge (Luthermesse), Bühnenmusik (Vertonung der Lieder aus Faust) zu Lönsliedern, Trinkliedern, Volksliedbearbeitungen und einfachsten, innigen Kinberweisen. Seinem Spiel und Gesang folgte bald eine sich immer mehr begeisternde Hörerschar. Diese Stunde am Tag der Haus musik weckte in vielen die Lust, selbst auch solche Lieder zu singen. Studiendirektor vr. Uhlig hatte den Gast mit herzlichen Worten begrüßt und dankte ihm am Ende für die starken Eindrücke des Abends. Als Gäste hatten sich außer den Lehrern und Schülern der Reichs schule für den Deutschen Buchhandel auch Freunde der Lehranstalt aus den Kreisen des Leipziger Buch- und Musikalicnhandels eingefunden. Der Abend war gleichzeitig eine Echulveraustaltung im Dienste des Winterhilfswerkes. Kollektiv-Ausstellung Walter tzofmann, Leipzig Der Deutsche Buchgewerbeverein zu Leipzig veranstaltet im Deut schen Buchgewerbehaus in der Zeit vom 27. November bis 20. De zember eine Kollektiv-Ausstellung der Arbeiten seines Vorstandsmit gliedes, des Malers und Graphikers Walter Hofmann. Die Aus stellung zeigt Ölgemälde und Aquarelle, Holzschnitte, Radierungen und Lithographien, Gebrauchsgraphik: Buchkunst, Wcrbekunst, Typographie und kunstgewerbliche Arbeiten. Die Ausstellung wird am 27. November um 12 Uhr eröffnet und ist täglich von 9 bis 17 Uhr bei freiem Eintritt zu besichtigen. Nr. 278 Donnerstag, den 25. November 1987 947
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder