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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1839
- Sprache
- Deutsch
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2827 111 2828 neuen Mißbrauch nicht abstellen zu müssen, wollen wir einen alten wiederherstellen *). Das wäre also die von dem Herrn Entzifferer gepriesene Resoliditirung des Geschäfts, wie sie von Stuttgart ausgehen und darauf hinauslaufen würde, daß man für die Sünden der einheimischen Verleger den Verlag der fremden büßen ließe. Schließlich bitte ich die Herren Stuttgarter, einige Auf sätze der Süddeutschen Buchhändlerzeitung gegen den Wein- heimer Verein nachzulesen, worin manche Behauptungen stehen, die wenn auch nicht ganz auf diesen, doch auf ihre Uebereinkunft vollkommen passen, und gebe einigen von ihnen zu bedenken, daß sie nicht wohlgethan haben dürften, sich durch dieselbe dem ganzen übrigen Deutschland feind selig gegenüber zu stellen. Da der Erfolg ihres Verlags doch nicht allein von paußbackigen Anzeigen, sondern auch vom guten Willen der College» in allen Theilen Deutsch lands abhängt. Den Herrn Entzifferer aber bitte ich, wenn ec gütigst seine Lektionen mit mir fortsetzt, dabei mit der Sprache gerader herauszugchen, damit seine Entzifferung nicht wie der so viel zu entziffern gebe. Durch Obiges glaube ich einstweilen gezeigt zu haben, daß — wenn mir auch das ABE des Buchhandels nicht mehr so geläufig sein sollte, wie ihm — ich doch das Einmaleins desselben noch nicht ganz vergessen habe. Des Herrn Entzifferers bereitwilliger ADLSchtitz. Nachdruck betreffend. Der Redaction ward nachstehendes Eirculair mit dem ihm vorgedcuckten Bcgleitungsschreiben mitgetheilt, und glaubt sic im Interesse der guten Sache, diesen Gegenstand den Lesern des Börsenblatts nicht vorenthalten zu dürfen. Frankfurt, a. M., d. 1. Decbr. 1839. Einliegendes Circulärchcn ist mir zufällig in die Hände gekommen. Ich habe mich so daran erbaut, daß es mein inniger Wunsch ist, jedem College» diesen Genuß zu verschaffen. Wenn im Börsenblatte der Buchhandel von allen Seiten dargestellt und besprochen werden soll, so verdient wohl auch dieses Nachtstück darin ausgenom men zu werden, als Warnungstafel mit schwarzem Rande. Es ist wahrlich weil gekommen, daß die Diebe sich erfrechen dürfen, die Mitwirkung der Buchhandlun gen zur Verbreitung ihres Raubes ungcscheut in Anspruch zu nehmen. Sind das die Früchte der jahrelangen, großartigen Verhandlungen über den Schutz literarischer Eigenthumscechte? Rührende Aspccta! Stuttgart, November 1339. Der Unterzeichnete giebt sich die Ehre, Ihnen nach stehend eine Ucbcrsicht seiner Verlagswerke mitzulheilen und Sie zur gefälligen Auswahl cinzuladen. Unerläßliche Be dingung ist, daß die Bestellung gegen baar, entweder durch Nachnahme oder durch Beischluß, geschehen muß, cs *) Diese Iweiguldenrechnung beim Verlage der s. g. Nettohändler ist in Frankfurt a. M. bereits 1822 oder 1823 aufgehoben, auch im übrigen Süddeutschland dürfte sie jetzt fast nirgends mehr existiren. sei denn, daß ein hiesiges Haus mit der Bezahlung beauf tragt würde. Da cs auch sein fester Vorsatz ist, nach erfolgtem Absätze der Vorräthe ein andecwärtiges Etablissement bald möglichst zu gründen, so hat ec die Preise theilweise unter den Pro duktionskosten gestellt und kann daher auch von jedem Werke nicht weniger als 5 Exemplare abgeben. Außerdem wird (mit Ausnahme von Schiller) bei Abnahme von 10 Exem plaren je ein Freiexemplar bewilligt. Eine Ancühmung der Wecke selbst ist überflüssig, da sie anerkannt zu den besten gehören- Alle Abdrücke sind mit dem polizeilichen Stempel versehen und (mit Ausnahme Schiller's und Hebel's) auf das Eleganteste ausgestattct. Mit der Bitte, auf untenstehende Firma genau zu ach ten und, zu Vermeidung von Collisionen mit der Expedition der Handlung (welche diese Preise nicht stellen kann), solche vollständig aus der Adresse angeben zu wollen, zeichnet Achtungsvoll I. I. Saillet, der Eigenthümer der neuen Stuttgarter Buchhandlung, Königstraße Nr. 19. Es folgt nun ein Verzeichniß nebst Preisen der Nach drücke von: Schiller's Werken; Witschet Morgen- und Abendopfec; Savigny über den römischen Colonat; Hebel Schatzkästlein; Thär, Grundsätze der rationellen Landwirthschaft; Spindler's ausgewählte Schriften; Novalis Schriften von Tieck und Schlegel, und Rühs Handbuch der Geschichte des Mittelalters. Ueber die Collision der Frankfurter und Stuttgarter Buchhandlungen. In Nr. 96 d. Bl. erklärten unsre College» in Aachen, Bonn, Coblenz, Trier und Cöln, daß sie vom 1. Januar k. I. an alle ihre Sendungen nach Frankfurt franco einsen den würden, und bereits ihre dortigen Commissionaire an gewiesen hätten, nur solche Packete an dieselben in Empfang zu nehmen, welche ebenfalls franco Frankfurt gesandt wür den. Ein jeder Unparteiische, der mit dem Süddeutschen Buchhandel ein wenig bekannt ist, muß darin eine Speku lation der Frankfurter Handlungen erblicken — denn diese sind, wie das bedachte Eirculair selbst sagt, im Einverständ- niß mit denselben — welche namentlich den Stuttgarter Commissions- und Speditionshandel, der immer mehr hcc- vorblüht, unterdrücken wollen. Auf dieses Eirculair erwiederten sämmtl. Stuttgarter Handlungen in Nr. 45 der Süddeutschen Buchhändler- Zeitung , daß sie in dieser neuen Reform eine Beeinträchti gung fänden, und sie sich deshalb keineswegs diesen Aachner rc. Handlungen anschließcn würden; zu gleicher Zeit stellten sie diesen Handlungen die Frage, ob sie nun vorziehen, ihren Verlag von Leipzig zu beziehen, wobei sie auch natürlich die Norddeutschen Preise annehmen müßten, zu welchen die Frankatur gewöhnlich geschlagen ist, oder ob sie ihren Ver lag von Stuttgart aus direct wünschen. In letzterem Falle wäre diese neue Speditionsordnung nur vorthcilhaft für die Stuttgarter Commissionaire, und könnte man bei den Frankfurter Handlungen das Sprüch-
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