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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1839
- Sprache
- Deutsch
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2803 110 2804 Abschweifungen geantwortet, gerade wie es faule Schüler zu machen pflegen, die ihre Lection nicht gelernt haben, oder Diplomaten, für die — nach Talleyrand'S bekanntem Witzwort — die Sprache nur da ist, um ihre Gedanken damit zu verbergen. Trotzdem erhellt aus der Entzifferung, obgleich sie es nicht ausdrücklich eingestehen will, daß dasDocumenr ächt ist, denn war cs unecht, so konnte die Mühe der s. g. Entzifferung ganz gespart werden. Ferner wirft mir der Entzifferer vor, daß ich durch die Veröffentlichung des Documcnts Vertrauen mißbraucht habe. Wie so? Es war mir nicht unter dem Siegel der Verschwiegenheit mitgetheilt, in der Uebereinkunft steht nichts davon, daß die Abschließer sich Geheimhaltung der selben angelobt hatten, also sah ich keinen Grund, dies in teressante Aktenstück zur Geschichte des Buchhandels ins Pult zu verschließen. Aus den Aeußerungen des Herrn Entzifferers scheint indessen hervorzugehen, daß die Herren Stuttgarter sich Verschwiegenheit darüber zugesichert, und das wäre ein schlimmes Zeichen. Daß sie es wenigstens nicht aus Bescheidenheit verheimlicht haben, geht aus den Lobsprüchen hervor, die ihm der Herr Entzifferer spendet: „gesunde und respektable Handelsmarimen," „Rettungs anker", „Rcsoliditirung" (ein prächtiges Wort) „des Sort.- Buchhandcls," „feierlich zu besiegeln"! Die Uebcrschrist des Dokuments heißt: Uebereinkunft sämmtlichcr Würtlembergischer Buchhandlungen über rc. Abweichend davon citirt der Entzifferer: „Uebereinkunft, welche die Stuttgarter Sortiments h andlun- g cn" -c. Daraus darf man wohl drittens den tröstlichen Schluß ziehen, daß dieselbe den ursprünglich beabsichtigten Umfang nicht habe gewinnen können. Es wäre gut, wenn man darüber völlig ins Klare gesetzt würde, damit man wüßte, wem eigentlich die Convention zur Last fällt und wem nicht. So sorgfältig der Herr Entzifferer auch jede direkte Ant wort auf meine bestimmten Fragen vermieden hat, so ist ihm doch gegen das launige Ende seiner lehrreichen Abhand lung eine Aeußerung entfallen, woraus man sich vielleicht eine Antwort auf meine Frage nach den Motiven der Ueber einkunft ableiten kann. Er sagt nämlich dort: „das meiste von Süddeutschem Verlag in Schwaben Verkäufliche wird in Stuttgart selbst verlegt." Ich will den geehrten Herrn nicht nach den Beweisen dieser Behauptung fragen, denn er liebt nicht zu antworten/ noch Untersuchungen darüber anstellen, ob dies dem Würt- lembergischen Publikum zu sonderlicher Ehre gereichen würde, wenn es so wäre; aber es wird erlaubt sein, die Vermu- thung aufzustellen, daß er als gewandter Diplomat hier als historisches Factum hingestellt habe, was eigentlich sein merkantiler Wunsch ist, nämlich, daß es dem industriösen Stuttgart, dieser Metropole der Buchmacherei, gelingen möge, wenigstens im eignen Lande den Markt möglichst allein zu versorgen. Deswegen wird vom übrigen Süd deutschen Verlage, selbst den soliden des nahen Tübingens nicht ausgenommen, mit Verachtung gesprochen; des Norddeutschen freilich kann man sich mit der bloßen V s- achtung nicht erwehren (das fühlt selbst der Entzifferer); aber dagegen giebt's auch Mittel. Man straft das Würt- tembergische Publikum für sein Begehren nach auslän discher Waare durch möglichst hohe Preise, während man die Fabrikate des eignen Landes zu den wohlfeilsten los schlägt, und hält sich an jenen schadlos für den geringen Gewinn, womit man diese den lieben Landsleuten verkauft. Hiermit stimmen auch die §§ 1. 4. 5. der Stuttgarter Uebereinkunft trefflich zusammen, worin es heißt: Die Reduktion der in Thalern berechneten Bücherpceise bleibt unabänderlich bei 2 fl. pr. Thaler. Von Netto-Artikeln wird kein Rabatt gestattet. Württembecgec Verlag, der wenigstens mit 25 A be rechnet ist, wird nicht als Netto- Artikel angesehen. Sehen wir nun an einem Beispiele, was die von Leip zig kommenden Bücher in Stuttgart auf dem Platze kosten können, wie theuer sie dort verkauft werden, was daran und was an Stuttgarter Verlage verdient wird. Schwerlich dürfte die Annahme zu niedrig sein, daß die Fracht von Leipzig bis Stuttgart, den Kittern Leipziger Emballagethaler mit eingerechnet, auf das Pfd. 1-s. Sächs. betrage, für Remittendenfracht und Leipziger Commissions gebühren wollen wir noch H As. darauf schlagen, macht I^As-, das Gewicht eines Buchs zu 18 As. netto nehmen wir zu 1 Pfd. an, so kostet ein Norddeutscher Netto-Artikel zu — 18^. Sächs-17 ^ 4^. Dazu die Spesen auf 1 Pfd. 1 - 6 - 18As 10^. oder Ist. 25kr. derselbe wird in Stuttgart verkauft für 2 - — Bleiben Gewinn — fl. 35 kr. also gerade ein volles Dritttheil vom Ladenpreise. Ein Stuttgarter Artikel zu 1 fl. 48 kr. mit 25 st Rab. kostet netto 1 fl. 21 kr. Dafür erhält der Sortimentsbuchhändlec nach Abzug von 10 st Rabatt (Buch binder erhalten sogar 15 st.) 1 fl. 37^ kr. Bleiben Gewinn 16^ kr. Also an einem Norddeutschen Buche , das zur Stelle in Stuttgart höchstens 4 kr. mehr kostet, nimmt der dortige Sortimentsbuchhändlec fast 19 kr. auf den Thaler mehr Gewinn, als an einem Stuttgarter, unter übrigens glei chen Verhältnissen. Das ist jedoch noch nicht genug! Es heißt in der Ue bereinkunft § 10. ferner: „Frankatur wird als Rabatts erhöhung angesehen, wobei keine Ausnahme Statt findet." Also, wenn auch ein anderer Nord- oder Süddeutscher Verleger seinen Verlag frachtfrei nach Stuttgart senden wollte, es hülfe ihm nichts; sein Verlag würde doch theu- rer verkauft, als der prioilegirte Stuttgarter Verlag. Wenn das Stuttgarter Gerechtigkeit ist, so danke ich dafür. Sonst fragt man im Handel, wenn man den Preis ei ner Waare bestimmen will, nur, was sie einem zur Stelle kostet, mag sie Herkommen, woher es sei; im Buchhandel gelten sonst durch ganz Deutschland und über Deutschland hinaus die Ladenpreise als Maximum der Preise, von de nen nach Maßgabe der größern oder geringern darauf ver-
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