Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.10.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.10.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18391008
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183910081
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18391008
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1839
- Monat1839-10
- Tag1839-10-08
- Monat1839-10
- Jahr1839
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2165 89 2166 hin den Debit aller Nachdrücke, sic mögen im Deutschen Bundesgebiete oder außerhalb desselben erschienen sein, bei Vermeidung der Wegnahme und der durch die Bundes- gesctze bestimmten Strafen, und diese Anordnung erstreckt sich nicht blos auf die in Deutschland gedruckten Werke, sondern, wie der Eingang desselben ausdrücklich besagt, auf alle im Umfang des Bundesgebietes erscheinenden literari schen und artistischen Erzeugnisse, so daß mithin der Ver lagsort, nicht der Druckort und nicht die Zeit des Erscheinens, sondern der Umstand entscheidend ist, ob ein Unterthan der Deutschen Bundesstaaten ein Verlagsrecht an einem nachgedruckten Werke besitzt. Dicß ist hier der Fall, die Herren Brockhaus u. Ave- narius besitzen ein solches Recht und der producirte Verlag schein dient nach Sächsischen Gesetzen zum vollständigen Erweise dieses Rechtes. Es ist mithin die Beziehung auf tz 38 des Gesetzes vom 11. Juni 1837 und das Verlangen, daß die Herren Brockhaus u. Avenarius die Reciprocität in Frankreich Nachweisen sollen, schlechterdings nicht zu recht fertigen , weil es sich nicht um den Schutz eines Französi schen, sondern eines in Sachsen erworbenen Verlagsrechtes handelt, und weil, selbst wenn die Nachdrücke nach der Französischen Ausgabe gemacht wären, dieselben durch den Erwerb des Verlagsrechtes in einem Bundesstaate in jedem Falle unrechtmäßig werden, auch wenn man das Buch nur als ein „noch nicht veröffentlichtes" ansehen wollte. Die Herren Brockhaus u. Avenarius haben in Sachsen ihr Verlagsrecht erworben, und da nach tz. 41 der Preßpoli- zeiverordnung in Sachsen die Preußischen Buchhändler ganz dieselben Mittel haben, sich gegen den Nachdruck sicher zu stellen, so nehmen dieselben nach tz. 38 des Gesetzes vom 11. Juni 1837 in Preußen denselben Schuh in Anspruch, welchen die dortigen Buchhändler genießen und zu dem sie bereits durch den Bundesbeschluß vom 6. September 1832 vollkommen berechtigt sind. Unter diesen Umständen richte ich Namens meiner Mandanten an den verchrlichenMagistrat wiederholt dicBikte: bei dem König!. Polizeipräsidium in Berlin, auf den Grund der Bundcsbeschlüffe vom 6. Scpt. 1833 und 9. Nov. 1837, ingleichen der §. 38 des dortigen Nachdrucksgesetzes, und der ß. 41 der hiesigen Prcßpo- lizeivcrordnung und unter ausdrücklicher Beziehung darauf, daß die Herren Brockhaus u. Avenarius Sächsische Buchhändler sind und in Sachsen das Verlagsrecht des U»)- Lias erworben haben, den An trag auf provisorische Beschlagnahme sowohl der Brüß ler Nachdrücke von Haumann L Eo. und Jamar als der von Schlesinger in Berlin und Earl Drobisch in Leipzig zu erneuern. Durch das Zeugniß der Herren Dclloye L Co. Bl. 50 soll durchaus nichts bescheinigt werden, als daß die Verleger auch bei der Pariser Ausgabe bethciligt waren und schon damals die Absicht hatten, das Buch in Deutschland zu veröffentlichen und unter den Schutz der Bundesgesctzgcbung zu stellen. Mit größter Hochachtung beharrend Leipzig, den 10. Juli 1839. für die Kläger vr. Schcllrvih. (Fortsetzung folgt.) Verantwortlicher Redacteur: 2. C. Stadler. B e k a n n t ni öiicher, Musikalien u. s. w. unter der Presse. (5273.) In einigen Tagen wird versandt: Beschreibung und Verfahren des Daguerreotyps, dargelcgt von D a g u e r r e. Aus dem Französischen übersetzt. Da ich diese Schrift nicht allgemein versende, so bitte ich diejenigen Handlungen, welche sich Absatz davon versprechen, ä 6om1. zu verlangen. Carlsruhe, Sept. 1839. Droos'sche Buchhandlung. (A. Bielefeld.) (5274.) Anfangs November d. I. wird unfehlbar die 3. u. letzte Abtheilung des II. Bandes von Müllcr's Physiologie fertig, womit das Werk geschloffen ist. Ich erkläre jedoch aufs bestimmteste, daß die Fortsetzung nur an diejenigen expe- dirt wird, welche ihren Verbindlichkeiten gegen mich nachge- kommcn sind. Coblenz, 15. Sept. 1839. I. Holscker. a ch u n g e n. (5275.) Bei Unterzeichnetem erscheint noch im Laufe dieser Michaelismeffe: Taschenbuch für Freude, Gemüth und Scherz. Mit 3 Kupf. 16. elcg. geb. circa 12 -f. Dieses Taschenbuch ist in jedem Familienzirkel, in jedem frohen Kreise von Jedermann mit gutem Erfolg zu gebrau chen und darf sich daher einer allgemeinen Verbreitung ge wärtigen. Leipzig, 28. Sept. 1839. 8 A. Leo. (5276.) Anstalt Wahlzelle l. In einigen Tagen versende ich: blauer, Lei., ckie Percussion dies Unterleibes, ein Bei trag rur Diagnose <ier Lnterieibsicrsnicbeiten. 8, geli. Der Vers, hat in diesem Merkchen, auf vieljährige mit Umsicht und Schärfe angestellte Beobachtungen gestützt, nach dem Vorgang der französische» Diagnostiker, besonders Pior- ry's, mit deutscher Gründlichkeit eine eigenthümliche Auffas sung des Gegenstandes niedergelcgt, ohne in die Seichtigkeit der französischen Acrztc zu verfallen. Diese schöpferische Pro duction eines jungen, vielversprechenden Talentes dürfte bei der Wichtigkeit und Verbreitung dieser Krankheits-Gattung ei-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder