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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1835
- Sprache
- Deutsch
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917 918 eines und desselben Buchhändlers Zehn Crcditoren eingezeichnet sind, sollen sie einem jeden Buchhändler (und Niemandem anders), der cs verlangt, Nachricht ge ben, wie viel die Schuldendes Buchhändlers, auf des- Conto Zehn Creditoren eingetragen sind, betragen, damit ein jeder Buchhändler in bedenklichen Fallen zu seiner Sicherheit die gehörigen Maßregeln treffen könne, o) Die Vorsteher dürfen Niemandem, auch selbst den Buch händlern nicht, irgend eine andre Frage, in welcher Form sie auch gestellt sein möge, welche den Inhalt des Schuldbuchs betrifft, beantworten, als diese: wieviele Buchhändler haben auf das Conto dieses oder jenes Buchhändlers eintragen lassen, und wie viel beträgt die Summa der dort eingetragenen Schuld? Worauf bei dem so eben in k>) angegebnen Fall »icbts weiter geant wortet wird, als: So viele Creditoren — die Sum ma —. Es versteht sich bei dieser Summe, daß das Haben von dem Sollen vorher abgezogen worden. IV. Wer als Buchhändler sich etablirt, mit Buchhändlern in Rechnung treten und Credit haben will, von dem wird gefor dert: 1) Daß er die Buchhandlung vier bis fünf Jahre als Lehr ling erlernt habe, hernach wenigstens drei Jahre Diener gewesen sei und darüber Attestate vorlege, damit nicht jeder junge Mensch, nachdem er in einer Buchhandlung einige Jahre gelernt hat, sich zu seinem eigenen Nach theil gleich etabliren kann, und damit nicht Leute ohne Kenntnisse des Buchhandels und ohne Erfahrung den Leuten, welche sich beides erworben haben, den Weg zu einem Etablissement da versperren, wo solches noch mit Glück gemacht werden kann. 2) Daß er an dem Orte, wo er Lehrling oder Diener gewe sen ist, erst nach einer zweijährigen Entfernung von dem selben eine Sortiments-Handlung etabliren und also nicht gleich aus der Condition zu einem eignen Etablis sement an dem nämlichen Ort übergehen dürfe. 3) Daß er in den ersten zwei Jahren alles baar bezahle, oder daß drei solide Männer schriftlich für ihn Bürg schaft leisten, oder daß sechs gute Buchhändler ihn ein stimmig empfehlen, nicht blvs in Rücksicht seiner bishe rigen Aufführung, seines Fleißes, seiner Geschicklichkeit und Rechtschaffenheit, sondern auch der zu seinem Fort kommen nöthigen Fonds. 4) Daß er seine Geschäfte unter seinem eignen Namen, und nicht unter einer allgemeinen Firma, z. B. Bureau, Comptoir, Expedition u-dergl., betreibe; denn werbet einer Handlung gewinnen will, muß sich auch nicht schämen, seinen Namen dazu herzugeben; und wie kann ein Bureau, Comptoir u. s. w. befriedigend quittiren ? V. Wer eine alte Handlung kauft oder übernimmt, kann nicht eher Credit erhalten oder als neuer Besitzer anerkannt werden , bis die Schulden des vorigen gänzlich berichtigt sind, aus dem Grunde, weil Niemand etwas kaufen kann, das nicht des Verkäufers Eigcnthum ist. Eine nicht bezahlte Waare aber gehört dem Verkäufer nicht eher, als bis sie bezahlt ist. Bei ßompagnien bleibt jeder Compagnon, auch wenn er aus der Handclsverbindung tritt, so lange verbindlich , bis alle gemeinschaftlich gemachte Schulden gänzlich bezahlt sind. VI. Die Wohlfahrt jedes Kaufmanns beruht auf einem ver ständigen Calcul. Diesen Calcul muß er, wegen der nokh- wendigen Rücksicht aufseine Bedürfnisse und den Preis seiner Materialien, auf den in seinem Lande gangbaren Münzfuß gründen, worauf er fremde Münzsorten nach dem jedesmali gen Cvurs zu reduciren hat. Dieses ist so wahr, daß kein Kaufmann, er handle, womit er wolle, an keinem Orte an ders verfährt; so wahr, daß ein andres Verfahren, wenn es vernünftig sein soll, gar nicht gedenkbar ist. Deshalb lege auch der Buchhändler bei seinem Calcul den Münzfuß seines Landes, er sei gut oder schlecht, zum Grunde, werde mit seinen Freunden über die Münzsorte, worin er bezahlt sein will, einig, und berechne dann die übri gen Geldsorten nach jenem Münzfüße, wie es der Courszet tel bestimmt. Da der Verleger eines Buches den einmal festgesetzten Preis desselben immer gelten lassen muß, so würde er sonst bei einem schlechten Cours ausländischer Münzsorten oder ausländischen Papiergeldes allein verlieren, oder zu Grunde gehen; hingegen der, welcher es ihm abkauft, nie mals , da er im Falle eines niedrigen Cours den Preis des Buches jedesmal erhöhen kann, wenn er sich nur mit seinen Nachbarn darüber vereinigt hat. Haben zwei Freunde sich über die Geldsorte verglichen, so gilt dieser Vergleich für die laufende Rechnung; bei Eröffnung der neuen muß , wenn cs die Umstände erfordern, eine neue Uebereinkunft getroffen werden. Die Gerechtigkeit erfordert, daß alle Buchhandlun gen, die ordentlich handeln und richtig zahlen, mit gleicher Billigkeit behandelt werden. VII. Alle Neuigkeiten von der Oster- und Michaclismesse eines Jahres sollen bis zur nächsten Ostermcsse in Commission gege ben werden, ausgenommen Kunst- und Prachtwerke, auch solche wissenschaftliche Werke, wovon jeder Buchhändler mit ziemlicher Gewißheit im voraus wissen kann, ob er ein Exem plar wird gebrauchen können; überhaupt werden ausgenom men alle diejenigen Artikel, welche durch das Hin- und Her senden schlechterdings leiden. Von dem Verleger hängt cs ab, wie viel Exemplare er in Commission geben will. Beschädigte Bücherund solche, die älter als die laufende Rechnung sind, dürfen nicht remittirt werden; wohl aber ein ausgeschnittenes, nicht beschädigtes Buch, wenn es in Commission genommen, oder als Novität unverlangt eingesandt ist; denn Niemandem darf zugemuthet werden, daß er ein Buch kaufe, dessen In halt er nicht kannte. Remittenda , die nicht schon abgeliefert worden, können nicht abgcschricben werden; bei erwiesenen Unglücksfällen in Ansehung des Transportes, zumal bei Handlungen, die nicht in Deutschland sind, wird man hier von eine billige Ausnahme machen. Auch soll das sogenannte Dispositionsstellen durchaus nicht gestattet werden. VIII. Sendet ein Verleger zwischen den Messen Neuigkeiten unverlangt ein, und kann der Empfänger dieselben nicht ab- sctzen, so ist jener gehalten, die Hin- und Herfracht zu tra gen. Verlangt aber Jemand, daß ihm eine gewisse Anzahl Neuigkeiten, eine Anzahl, die jeder selbst am besten für das
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