891 892 Nimmt jedoch in Betreff der fammtlichen Beschuldigten Strafmilderungsgründe an; und verurtheilt mittelst Anwen dung der also lautenden Artikel: Vierhundert fünf und zwanzig: Jede Ausgabe von Schriften, von musikalischer Eomposition, von Zeichnung, Malerei oder irgend einem andern Products, das, den Gesetzen und Verordnungen über das Eigenthnm der Verfasser zuwider, ganz oder zum Theil gedruckt oder gesto chen worden ist, ist ein Nachdruck, Nachstich, und iedcr Nachdruck, Nachstich ist ein Vergehen ; Vierhundert sieben und zwanzig: Der Nachdrucker, Nachstecher oder Einführer soll mit einer Geldbuße von wenigstens hundert, und höchstens zweitau send Francs, und der Verkäufer, mit einer Geldbuße von we nigstens fünf und zwanzig, und höchstens fünfhundert Francs bestraft werden; Vierhundert drei und sechzig: Die Gerichte sind ermächtigt, in allen Fällen, wo das gegen- wärtige Gesetzbuch die Gefängnißstrafe verhängt, diese Strafe sogar auf weniger als sechzehn Francs zu beschränken, wenn der verursachte Schaden sich nicht über fünf und zwanzig Francs erstreckt, und die Umstände das Vergehen zu schwä chen scheinen; Einhundert vier und neunzig: Jedes condcmnatorische Urtheil enthält zugleich die Verur- theilung des Eondemnaten in die Kosten; die Witwe Everaerts zu einer Geldstrafe von zehn Th alern, eventualiter vierzehntägiger Gefäng niß- ftrafe, die Beschuldigten Görres, Koenen, Hoffschlag und Jahrmann, jeden zu einer Geldstrafe von Einem Thalcr, eventualiter eintägiger Gefän gnißstrafe; Erkennt gegen die Beschuldigten die Eonfiscation der bei ihnen in Beschlag genommenen Exem plare des vorbezeichneten Nachdrucks; legt den Beschuldig ten die Kosten, welche einschließlich eines Urtheilsstempels von fünfzehn Silbergroschcn berechnet sind zum Betrage von sechs Thalern zwei und zwanzig Silbergroschen ein Pfennig, zu Last. Also geurtheilt und verkündigt zu Eöln wie oben. (gez.) Gymnich, 'Lchrmann, ^ellrvcg, Neuser. Für gleichlautende Ausfertigung der Landschreiber I. Neuser. Einem Gerichtshof, der mit einer so genauen und mühsa men Untersuchung des Tatbestandes ein derselben so entspre chendes Urtheil verbunden hat, können wir uns nur zu hohem Danke verpflichtet halten. Auf den ersten Anblick möchte es zwar vielleicht Manchem scheinen, als sei die Strafe zu milde, man muß aber dabei nicht vergessen, den Betrag der sehr großen Masse consiscirter Schriften mit in Anschlag zu bringen. Der hier vorgetragene Fall liefert übrigens auch den Be weis, daß die bestehende Gesetzgebung gegen den Nachdruck nicht allenthalben so mangelhaft ist, als sie oft geschildert wird, wenn man sich nur nicht durch die Scheu vor unbezahlten Ar beiten abhalten läßt, jede solche Angelegenheit bis an ihre Quelle zu verfolgen. Berlin, den 2. August 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins Lnslin. Correspondcnz des Börsenblattes. Um vorstehende Mittheilung nicht abzubrechen mußten die übrigen Beiträge einstweilen zurückgelegt werden. Die Red. Verantwortlicher ReLactcur: vr. A. v. Binz er. B e k a n n t m a ch u n g e n. Bücher, Musikalicn u. s. w. unter der Presse. sI885.1 Don Lucldiandlungeu des In- u. iVosIsudes. In bevorstehender HUckaelis - IVIesse erscheinen in meinem Verlage nachstehende neue Werbe, und gebe ick mir hier durch sie Llire, Vnreige davon 2U machen, Ihren geehrten Auf träge» entgegonsekend: Erleuchtung, die. Ein Erbauungsbuch für gebildete Chri sten ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Ein Sei tenstück zur „Opferflamme". Mit 1 Kupfer. 8. kroch. Oe die Ute von 1b ebda. 8. broob. Homberg, 3. ^., über Lisenwerb-tlrbeiteu i» der 6i- vilbaubuust. Heit 1—4. guerkcdio. Rjosen. Ein Taschenbuch für 1836. Mit Beiträgen von Mehreren. Mit Kupfern, geb. 8 tudieu über dis Oesvbivbte dsr Literatur, des Ibea- ters und der svbönsn Künste in 8pauieu. ^lus dem krsnr. des Visrdot. 8. Vergißmeinnicht. Ein Taschenbuch für 1836. Mit Beiträgen von Mehreren. Mit Kupfern, geb. Leipzig, den 4. August 1835. 8. A. Leo. fI896.) In einigen Wochen erscheint in meinem Verlage, und bitte ich um gefällige Aufträge nach eigner Bestimmung der Exemplare: Vollständige Sammlung aller für die Königlich Preußischen Staaten erlassenen, auf das Apothekerwesen Bezug haben den Gesetze und Verordnungen. Zusammcngestellt vom Prof. vr. Lindes, Vorsteher des pharmaceutischen Insti tuts in Berlin, gr. 8. Preis etwa 1^ Berlin, d. 10. August 1835. Ludwig (Dchmigke