für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^ 33 Freitags, den 14. August 1835. Gesetzgebung. Nachdrucksangelegenheiten in den preußi schen Rheinprovinzen. Schon früher würde ich meinen Herrn Evllcgen und beson ders den, in der nachfolgenden Sache speciell betheiligten, Verlegern Nachricht gegeben haben von einem in Eöln erfolg ten Urtheil über Nachdruck und Nachdrucksvcrkauf, wenn nichtzufällige Hindernisse eine Verspätung herbeigeführt hatten. Unser wackerer, für die gute Sache unermüdet thatigcr College Bachem, der sich durch kein Hinderniß in seiner kon sequenten Beharrlichkeit für Recht und Wahrheit hindern laßt, hat sich meines Erachtens durch die verständige und einleuch tende Art, mit der ec, in seiner Eigenschaft als Zeuge, in der Sache, von der hier die Rede sein soll, seine Deposition ab gegeben hat, aufs neue unfern Dank in eben dem hohen! Grade erworben, wie dies schon in einer frühem Untersu chungssache (Börsenblatt 1834. N. 12.), deren Erledigung meines Wissens bis jetzt durch gerichtliche Entscheidung noch nicht erfolgt ist, der Fall war, und möge solchen gleich zum Eingang hiermit in meinem Namen und in dem des gesamm- len Borsenvereins freundlich hinnehmen. Das in Eöln von dem königl- Landgerichte am 6. Mai d. I. erlassene Urtheil ist mir in einer legalen Abschrift mit- getheiit worden, und ich gebe es unten vollständig; es scheint mir abe: zweckmäßig, folgenden Auszug aus dem Briefe eines reisenden Buchhändlers, der gerade zur Zeit der öffentlichen gerichtliclxn Verhandlungen in Eöln anwesend war und den selben mii großem Interesse beiwohnte, vorhergchen zu lassen. „—Zn Eöln habe ich denn auch Gelegenheit gehabt, nicht nur den öffentlichen Gerichtssitzungen beizuwohncn, sondern dies auch gwade bei einer Sache thun können, die mich auf das Lr Jahrzang. höchste interessiren mußte, die auch gewiß Ihrer Theilnahme nicht mtbehren wird und solche auch wohl in einem größeren Kreise finden dürfte, weshalb ich es gern Ihrem Ermessen überlasse, welchen weitern Gebrauch Sie davon machen wollen. — Die Verhandlung betraf einige, mir bis dabin, selbst dem Namen nach unbekannte Personen, welche, des Nachdrucks und Nachdrucksvcrkaufs beschuldigt, zur siscalischen Unter suchung gezogen worden waren; darunter befand sich eine Frau von 82 Jahren ! — Um nicht zu weitläufig zu werden, will ich nur den mündlichen Schluß-Vortrag des Herrn Ba chem, vom I.Mai, so gut ich im Stande bin, ihn mit Bei hülfe einiger in der Eile gemachten schriftlichen Notizen wieder zu geben, Ihnen hier mittheilen. In der Einleitung zu diesem Schluß-Vortrag (die frühem Verhandlungen fanden lange vor meiner Anwesenheit Statt, ich habe mir aber auch darüber einige Notizen ver schafft und werde sie am Schluffe dieses Schreibens Ihnen mittheilen) schien Herr Bachem sich über erlittene Kränkun gen durch die Vertheidiger der Angeklagten zu beschweren, da ich aber im Anfang nicht alles deutlich genug verstehen konnte, um es richtig wieder zu geben, so fange ich meine Mitthei lung da an, wo mein Ohr sich schon mehr an die Auffassung gewöhnt hatte, ohne gerade die Richtigkeit eines jeden Wortes oder Satzes verbürgen zu wollen ; ich lasse nun Herrn Bachem sprechen: „Die Herrn Vertheidiger nannten mich einen Denuncian- „tcn, weil ich der königl. Oberprocuratur pflichtgemäß und „vorgcschricbener Weise die Anzeige gemacht hatte, wo nach- „gcdruckt worden wäre und wo Nachdrücke verkauft würden. „Man warf mir vor, leidenschaftlich und hämisch verfahren zu „haben und aus Gei; und Brotneid noch das Uebermaß mit 64