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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1835
- Sprache
- Deutsch
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907 908 7) Dagegen hat sich dcrVerf. gegen mich verpflichtet, und ich werde mich gegen den Käufer an dessen Stelle verpflichten, im Fall eine neue Auflage ndthig würde, den Text in sprachlicher Hin sicht neu zu überarbeiten, wofür er weiter nichts verlangt als den Betrag van 20 Er. im Nettopreis der neuen Auflage in baa- reni Gelde und ein Freiexemplar. Stirbt der Verfasser, bevor eine neue Auflage »othwendig wird, so hat Liese Bedingung keine Geltung. Da ich vom Vcrf. mit sehr ausgedehnter Vollmacht zum Ab schlüsse des Geschäfts versehen bin, auch dessen Erwartungen kei neswegs überspannt sind, so kann ich im voraus versichern, Laß bei nur einigermaßen angemessenem Gebote das Geschäft leicht zu Stande kommen wird, und ersuche deshalb diejenigen, welche zum Ankauf geneigt sein sollten, sich entweder in frankirtcn Brie fen, oder durch Beischlufi Hrn. Fr. Volckmar's an mich zu wenden. Nachträglich habe ich nur noch zuzuseßcn, Laß ich dem Käu fer das Namensverzcichniß derjenigen Handlungen, welche bereits Er. erhielten, mit zu überliefern befugt bin. Dadurch würde der Erwerber in den Stand gesetzt, das Werk dcnienigcn Handlun gen , die cs noch nicht erhielten, » concl zu senden, was mir vom Vers, nicht gestattet war, obgleich ich glaube, daß, wenn cs ge schehen märe, eine nicht ganz kleine Anzahl würden behalten wor den sein. Dessau, den 3. Aug. 1835. L. G. Ackermann. slükO.s Ich habe nicht Lust, auf das Gewebe von Unwahrheiten, Entstellungen des Lhatbcstandcs, von leichtfertigen Umgehungen der Hauptpunkte, Uebertreibungcn, von höchst gehaltlosen Ver- thcidigungsgründcn und aus die jämmerlichen Witze cinzugehen. mit denen sich Hr. Werner in Nr. 29 d. Börsenblattes, so gut es gehen will, durchzuhclfen sucht, oder ihm wiederum zu bewei sen, daß er noch nicht einmal richtig deutsch schreiben kann. Die Sache bleibt trotz seines langen Inserates noch immer dieselbe, wie sie in Nr. 24 des Börsenblattes mitgctheilt ist; riämlich: Hr. Werner hat (bis auf wenige Stellen, die er aus andern Werken entnahm) beinahe den vierten Thcil seiner Gymnastik für Mädchen aus der, 1824 in Herrn Basse's Verlage erschienenen „A » sta n ds le h r e von der Gräfin v. Wallenburg" fast wörtlich abgesch rie be», ist auch mit andern Werken nicht besser verfahren, hat na mentlich Guts-Muths's Turnbuch, Klatte's und Krü- ger's Werke über Reitkunst, auf die in die Auge» springendste Weise benutzt, wie dem Befangenen und dem Unbefangenen aus Len an die »leisten Buchhandlungen versandten beiden Probebogcn bekannt ist, und endlich die empörende Unversch ämthcit so weit ge steigert, in Verein mit seinem Verleger bei der Bücher.ommission in Leipzig auf Consiscation meiner beiden kleine» Schriftchen über Gymnastik anzutragcn, welche in Herr» Basse'6 Verlage, in dem Verlage des Mannes also erschienen sind, a» dessen Eigen- tlium sich Hr. Werner vergriffen hat, wie klar zu Tage liegt'). Kaum ist man im Stande, diese Frechheit zu begreifen. Meinem Herrn Verleger steht allein das Recht zu, aus dem obi gen Grunde (und nach den in Leipzig gegenwärtig geltende» Ansich ten) daS eine Werk Werners confisciren zu lassen, und er hak dieses Recht bereits geltend gemacht. Die Verleger des Krüger, Klatte rc. aber sind berechtigt, auf gleiche Weise mit dem andern Werke Werner's zu verfahren. Hr. Werner dagegen ist— da er keine Originalarbeit ge liefert, sondern bei seinen beide» Werken andere Werke nicht blos "> Denn ob da in einer Note sicht: „nach, oder aus der An- standslehre der Gräfin v. Wallenburg, nach Klatte oder Krüger :c."; das ändert das Factum doch wohl nicht um eine Linie breit. Abge schrieben ist abgeschrieben! Hr. Werner meint, er verdiene dafür nur Lob? — Nun wohlan, heftet nur an das Gut ein Zettelchen und schreibt darauf: „dort und dort entwendet!" so seid ihr nicht nur nicht strafbar, sondern könnt noch auf Lob Anspruch machen. (was allerdings jedem Autor sreistcht) benutzt, sondern, wie den Krüger und auch den Klatte (letzteren mit Weglassung der KatechiSmusform), gröfitenthetls und häufig wörtlich abge- schrieben hat, und zwar in dem Maaße, daß (nach den leip ziger Ansichten) seine Werke »othwendig confiscirt werden müssen — auch nicht befugt, wegen sich vorsindendcr (und durch Benutzung derselben Quellen leicht erklärlicher) Con- formitäkcn in meinen Werken niit Len unter seinem Manien er schienenen Gymnastiken als Kläger aufzutrctcn. Bei gehöriger Prüfung dieser Sache hätten gleich bei Einreichung ihres Gesuchs und nach Vernehmung des anderen Thciles Hr. Werner und sein Verleger nicht nur abgewiescn , sondern beide Werke des Er- stercn confiscirt werden müssen. Beide sind doppelter Streiche wcrth, da sic die sächsischen Gesetze doch am besten kennen müssen, was für mich und jeden andern Ausländer so ziemlich ein Ding der Unmöglichkeit ist. 1 L. ^cldcrmann. (1941.) Nova-Sendungen betreffend. Da ich fortwährend mit einer Masse für meinen Wirkungs kreis unbrauchbarer Novitäten überhäuft werde, so sehe ich mich gcnöthigt, hiermit zu erklären, daß ich künftig nur aus folgenden Fächern unverlangte Nova annchmcn werde: Katholische Theologie, Philologie, Jurisprudenz, Geschichte, Schöne Wissenschaften, jedoch nur Werke berühmter Verfasser. Aus allen übrigen Fächern werde ich meinen Bedarf nach No- vitätcnzcttcln oder nach den im Börsenblattc enthaltenen Verzeich nissen wählen und unverlangte Zusendungen mit Nachnahme meiner Auslagen sogleich zurückgehen lassen. Aschasfcnburg, den 1. August 1835. Theodor pcrgay. s1i)12.) Die Gebrüder Rocca in Berlin und Nöttingen bitten die Herren Kunst- und Buchhändler, von ihren Neuigkeiten 1 — 2 Exemplare ä conä zu übersenden, als vorzüglich folgende: Ku pferstiche, Lithographien, Radirungen, Landkarten, Plane, ar chitektonische Sache» rc. Zugleich ersuchen dieselben, zeitig zur bevorstehenden Weihnachten 2 — 3 Ercmplarc von Bilder büchern und Spielen (aber von den Sachen, die unter einem halben Thalcr stehen, 6—8 Ercmplarc) ü ooncl zu senden. Auch bitten sie, jedem ihrer Häuser ein separates Conto zu halten. slS43.s Notiz. Don allen bclletrist. Taschenbüchern für 1836 erbitten wir uns zeitig 1 Ermpl. roh. x. Post, fest 2 — cart. !c. p. Fuhre ü voncl. Landsbcrg, 1. Aug. 1835. iLnde'sche Buchhandlung, G. rvilmscii. s1i)44.s Zur gefälligen Beachtung. Wir ersuchen die Herren Verleger der Taschenbücher pro 1336, uns 3 Ercmplarc recht zeitig durch Herrn 3- A. Barth in Leipzig zuzusendcn. Paderborn, d. 1. Aug. 1835. Trüwcll u. Acmpcl. (1915. j z(n die Herren Verleger von Taschenbüchern Von allen erscheinenden Taschenbüchern für 1836 erbitte ich mir 6 Exemplare ü conü zur Post. TurlLurtho in Berlin.
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