^ 52, 5. März 1915. Vermischte Anzeigen. Börsenblatt f- d Dtschn. Buchhandel. 1135 Ostermeß - Abrechnung. ^"verschiedene Äußerungen in den letzten Nummern des Börsenblattes haben sich eingehend mit der wichtigen Frage der diesjährigen Ostermeß - Abrechnung besaßt. Verlag wie Sortiment sind gleicherweise stark interessiert. Die meisten der Unterzeichneten Verleger halten nun bald nach Kriegsausbruch im Börsenblatt bekannt gegeben, daß sie auch während der Kriegszeit an den bisherigen liberalen Verkehrsformen festhalten, auf Wunsch Vierteljahrskonto einrichten und auch sonst dem Sortimenter die schwierige Zeit durch weitgehendes Entgegen kommen möglichst erleichtern wollen. Amgekehrt glauben wir deshalb an alle Sorlimentsfirmen, mit denen wir in Rechnungsverkehr stehen, die Bitte richten zu dürfen, das von uns gezeigte weitgehende Entgegenkommen auch ihrerseits dadurch zu erwidern, daß die diesjährigen Ostermeß - Abrechnungen und Zahlungen rechtzeitig und glatt erfolgen. Wir werden auch jetzt in denjenigen Fällen, in denen nachweisbar besondere Amstände auch eine besondere Behandlung bedingen, es an weitgehender Rücksichtnahme nicht fehlen lassen, vorausgesetzt, daß wir bis spätestens 25. März seitens der betreffenden Firmen von der Anmöglichkeit der rechtzeitigen Abrechnung ver- ständigt und um Vereinbarung eines späteren Termins ersucht werden. Bedingung ist jedoch, daß in solchen Fällen rechtzeitig entsprechende Abschlagszahlung geleistet wird. Dagegen müssen wir uns entschieden gegen die folgenden Auswüchse wenden, die geeignet sind, erhebliche Mißstimmungen und den Abbruch langjähriger geschäftssreundlicher Beziehungen herbeizuführen: 1. Verrechnung des abgesetzten Kommissionsgutes zum Varrabatt kann zur Oster messe nicht gestattet werden. Der Sortimenter ist in der Lage, sich in den Genuß des Barrabattes zu setzen, wenn er im Laufe des Jahres abgesetztes Kommissionsgut sofort bar nachbezieht. Eine bloße Verrechnung zum Varpreis ist unstatthaft. 2. Umtausch remittenden werden von einzelnen Unterzeichnern dieser Mitteilung in besonderen Ausnahmefällen nach wie vor gestattet werden. Unstatthaft ist es jedoch, Festbezogenes in Umtausch gegen abgesetztes Kommissionsgut zu remittieren, um auf diese Weise den Ostermeß-Saldo möglichst zu beschneiden. 3. Als nicht vereinbar mit den üblichen Anschauungen von Treu und Glauben erachten wir sog. „blinde" Disponenden. Nur durch beiderseitiges Entgegenkommen läßt sich die jetzige Schwere der Zeit einigermaßen erträglich gestalten. Ansere Bereitwilligkeit dazu haben wir bereits erwiesen, deshalb dürfen wir wohl auch von den uns befreundeten Sortimentsfirmen erwarten, daß sie sich der Berechtigung unserer Ausführung nicht verschließen und demgemäß unser Entgegenkommen auch durch das ihre voll erwidern. Vereinigung Münchener Verleger 1914, e. V. C. L. Beck'sche Verlagsanstalt — F. Bruckmann, A.-G. — Georg D. W. Callwey — Delphin-Verlag — Georg W. Dietrich — Duncker 8- Lumblvt — Einhornverlag — Gelder Verlag — F. Lanfstaengl — Arthur Kertz, Verlag — Georg Kirth's Verlag — Lolbein-Verlag — Kösel'sche Buchhandlung .— Knorr 6- Kirth, Verlag — Albert Langen, Verlag — F. Lehmann's Verlag — Georg Müller, Verlag — R. Oldenbourg — R. Piper L- Co. — Ernst Reinhardt, Verlag — Kugo Schmidt, Verlag — C. F. Schreiber — Berthold Sutler, Verlag — Ver lag der Süddeutschen Monatshefte — Lans von Weber, Verlag.