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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1879
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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den Punkt zurückkomme, wo die Commission in der Abstimmung auseinanderging. Herr Kaiser greift aus den Vorschlag im Vorstands-Ent wurf zurück und befürwortet für die Wahlen die Abstimmung durch Zettel von Hause aus. Herr Bielefeld möchte die Stimm übertragung nicht auf Delegirte, sondern aus Geschäftscollegen mit einer durch das Statut sestzusetzenden Beschränkung der über tragbaren Stimmenzahl sowohl für die Wahl als auch die Be schlüsse durchgcführt haben. Herr Kaiser glaubt, diese Vor schläge empfehlen zu können. Herr vr. Brockhaus hält es sür thunlich, bei Wahlen durch Vollmacht abzustimmen, aber nicht bei Beschlußfassungen, die sich im Laufe einer Versamnilung ergeben. Herr Kaiser verliest eine Fassung der 8> 18. und IS., welcher Herr vr. Brockhaus glaubt zustimmen zu können unter dem Vorbehalt seiner Abstimmung in der Hauptversammlung. Herr Morgenstern hält sich an das abgeschlossene Kompro miß gebunden und glaubt, daß man in der Hauptversammlung sich vielleicht der Abstimmung enthalten oder sich aus der Versamm lung entsernen könne, aber weder dagegen sprechen noch dagegen stimmen. Nach einigen weiteren Erörterungen der Herren Bielefeld, Bergstraeßer, vr. Brockhaus (der diese Auffassung des Herrn Morgenstern nicht theilen zu können erklärt) und Morgenstern wird die Kaiser'sche Fassung unter Ablehnung der srüher ge soßten Beschlüsse über die Paragraphen 18. und IS. ein stimmig angenommen. Dieselben lauten nun, unter Berück sichtigung der bei der zweiten Lesung stattgehabten redactionellen Aenderungen: tz. 18. Wahlverfahre». Die Wahlen zu den Aemtern des Vorstandes und zu den Ausschüssen sollen jeder Zeit durch Abgabe gestempelter Stimmzettel vor der Hauptversammlung nach absoluter Mehrheit erfolgen. Die diessallsigen besonderen Anord nungen hat der Vorstand in Verbindung mit dem Wahl ausschuß zu treffen und bekannt zu machen. Abwesende können Stimmzettel durch Stellvertreter abgeben lassen, doch müssen die ausdrücklich daraus ge richteten Vollmachten Tags vor der Hauptversammlung dem Centralbureau zur Prüfung und Mittheilung an den Vorsitzenden des Wahlausschusses übergeben werden. Kein Stellvertreter kann mehr als 20 Abwesende vertreten. Persönlich in Leipzig anwesende Mitglieder können nur in Krankheitssälleu durch Stellvertreter wählen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos durch die Hand des Vorsitzenden. H. IS. Abstimmung. Alle Beschlüsse der Hauptversammlung sollen, insoweit nicht durch gegenwärtiges Statut eine besondere Stimmen zahl erfordert wird, nach absoluter Mehrheit gefaßt werden. Ebenso soll über alle in der Hauptversammlung vor zunehmenden Wahlen (auch Nach- und Ersatzwahlen) nach absoluter Mehrheit abgestimmt werden. Ergibt der erste Wahlact keine absolute Mehrheit, so wird zur engeren Wahl unter denjenigen beiden Candidaten geschritten, welche die meisten Stimmen erhielten. Bei Stimmen gleichheit entscheidet das Loos durch die Hand des Vor sitzenden. Uebertragung der Stimmen an Stellvertreter ist gestattet, die Legitimation der Stellverteter unterliegt der im H. 18. vorgeschriebenen Prüsung. Persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder können nur in Krankheitsfällen durch Stellvertreter abstimmen. Ein Stellvertreter darf nicht mehr als 20 Stimmen vertreten und kann nur bei den Wahlen und anderen auf der Tagesordnung stehenden Gegenständen für Ab wesende stimmen. Die Abwesenden sind unbedingt an die legalen Be schlüsse der Hauptversammlung gebunden. 8. 20. „Protokoll" wird unverändert angenommen in der Fassung des geltenden Statuts. Man gelangt nun zur Berathung von Zweite Abtheilung. Von dem Vorstände. Bei K. 21. „Mitglieder des Vorstandes" ist Herr vr. Blockhaus gegen „sechs" Mitglieder und auch gegen die Stimm berechtigung der Stellvertreter. Herr Morgenstern beruft sich aus seine in der September- Commission ausgesprochene Ueberzeugung, daß bei sechs Ab stimmenden die Verantwortlichkeit des Einzelnen verschwinde, der Gang der Verwaltung erschwert würde und ihm dies als ei» größerer Uebelstand erscheine, als die Nichtstimmberechtigung der Stellvertreter. Herr Bielefeld schließt sich dem an. Herr Kaiser macht aus das Unangenehme sür die Stellvertreter aufmerksam, den Sitzungen anwohnen zu müssen und nicht abstimmen zu können. Es wird beschlossen, A. 21. so zu fassen: K. 21. Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus drei stimmberechtigten Mit gliedern: dem Vorsteher, dem Schristsührer, dem Schatzmeister und ihren drei Stellvertretern. Alle diese Beamten werden auf drei Jahre gewählt, und es scheidet jährlich einer derselben mit seinem Stell vertreter nach der Reihe des Eintritts aus. Die Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter legitimiren sich durch ein aus Grund der Wahlverhand- lungen auszustellendes Attest eines Notars. Bei 8- 22. „Wechsel des Vorstandes" wird aus die Be denklichkeit des Austritts rc. „am Schluffe der ordentlichen Haupt versammlung" aufmerksam gemacht. Herr Morgenstern stellt den Antrag, dasür zu setzen: „am Schluffe der Buchhändler messe". Herr Kaiser schlägt vor, statt „abgehenden", „aus- scheidenden" Mitglieder zu sagen. Beide Anträge werden an genommen. Danach lautet 8. 22. Wechsel des Vorstandes. Der Austritt aus dem Vorstande erfolgt am Schluffe der Buchhändlermesse, nachdem die neue Wahl vorher bekannt gemacht ist. Die ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, den Sitzungen des Vorstandes noch ein Jahr lang beizuwohnen, ohne jedoch Stimmrecht auszuüben. 8- 23. „Wählbarkeit" wird folgendermaßen festgestellt: 8. 23. Wählbarkeit. Jedes Mitglied des Börsenvereins ist wählbar, doch sollen niemals zwei Mitglieder des Vorstandes derselben Firma oder derselben Stadt angehören. Bei 8- 24. „Rechte und Obliegenheiten des Vorstandes" gibt der Eingangssatz Anlaß zur Discussion. Der Satz heißt: „Der Vorstand vertritt den Verein selbständig, soweit er nicht
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