Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18791124
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187911247
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18791124
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1879
- Monat1879-11
- Tag1879-11-24
- Monat1879-11
- Jahr1879
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
271, 24. November. Nichtamtlicher Theil. 4865 Morgenstern hat dagegen nichtseinzuwenden, da die Verbindung der Kreisvereine mit dem Börsenverein nach dem jetzt berathenen Statut keine organische sei. Der Antrag wird angenommen und lautet nun dieser Paragraph: Z. 13. Verwaltungsorgane. Die Angelegenheiten des Börsenvereins werden u) von der Hauptversammlung, l>) von dem Vorstande und o) von den Ausschüssen den Bestimmungen dieses Statuts gemäß verwaltet. Die lleberschristen: Erste Abtheilung. Von der Hauptversammlung. werden genehmigt und mit Z. 14. „Hauptversammlung" fortgesahren. HerrMorgensternbeantragt, zusagen: „Die ordentliche Haupt versammlung findet jährlich während" statt „eine ordentliche Haupt versammlung findet während", und wird dieser Antrag angenommen. Ferner ist Herr Morgenstern der Ansicht, nach „außer der Messe" „auch an anderen Orten" zu setzen und stellt den Antrag, daß auch eine Hauptversammlung stattfinden müsse auf Antrag des zehnten Theils der Mitglieder. Hcrrvr. Brockhaus, Herr Kaiser und HerrBergstrae ßer sprechen sich dagegen aus, während Herr Morgenstern sich aus das Statut der Berliner Corporation beruft. Herr vr. Brockhaus macht dem gegenüber geltend, daß der Börsenverein durch das Zerstreutwohnen ganz andere Verhältnisse aufweise, als ein an ein und denselben Ort gebundener Verein. Herr Morgenstern zieht den letzten Antrag zurück, die übrigen Anträge werden angenommen. Die Verpflichtung der in Leipzig anwesenden Mitglieder zum Besuch der Hauptversammlung gibt zu weiteren Erörterungen Anlaß. Herr Morgenstern und Herr Bielefeld stellen den Antrag auf Streichung des betreffenden Satzes, während Herr vr. Brock haus meint, den Satz vorläufig stehen lassen zu sollen. Herr Kaiser ist ebenfalls für die Verpflichtung, und wird bei der zweiten Lesung statt „zur Zeit in Leipzig", „zur Zeit am Orte der Hauptversammlung" gesetzt. Nach der zweiten Lesung wird festgestellt: K. 14. Hauptversammlung. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich wäh rend der Buchhändlermesse in Leipzig und zwar in der Regel am Sonntag Cantate in dem Saale der Deutschen Buchhändlerbörse statt. Außerdem hat der Vorstand das Recht, im Lause der Messe in Leipzig und auch außer der Messe an anderen Orten außerordentliche Hauptversammlungen zu berufen. Zu jeder ordentlichen, sowie zu jeder außer der Messe stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung muß der Vorstand wenigstens 14 Tage vorher durch das Börsen blatt einladen. Jedes zur Zeit am Orte der Hauptversammlung an wesende Mitglied des Börscnvereins ist berechtigt und ver pflichtet, den Hauptversaminlungen beizuwohnen. Der Hauptversammlung steht allein zu: 1) die Entscheidung über beanstandete oder verweigerte Auf nahme, sowie über die Ausschließung eines Mitgliedes und die Wiederaufnahme eines Ausgeschlossenen; 2) die Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Aus schüsse, sowie der Beschluß über die Niedersetzung außer ordentlicher Ausschüsse. Bei 3. „Festsetzung der jährlichen und außerordentlichen Bei träge" stellt Herr M o r g enstcr n den Antrag, „und außerordentlichen" zu streichen; er motivirt dies mit dem Unfaßbaren des „außerordent lichen". Herr vr. Brockhaus schließt sich dem an, während Herr Kaiser zu sagen wünschte, „der etwaigen außerordentlichen" Bei träge. Der Antrag Morgenstern wird angenommen und es heißt nun 3) die Festsetzung der jährlichen Beiträge. Zu Punkt 4. wird die Ertheilung der Decharge einzusügen ge wünscht, da aber gesunden wurde, daß die Genehmigung des Rechen schaftsberichts schon die Ertheilung der Decharge enthalte, wird aus Antrag des Herrn vr. Blockhaus Punkt 4. so festgestellt: 4) die Bestimmung über die Verwaltung des Vereinsver mögens sowie die Genehmigung des Voranschlags und des Rechenschaftsberichts (Ertheilung der Decharge). S wird unverändert angenommen und lautet: 5) die Entscheidung über etwaige Beschwerden gegen den Vor stand und die Ausschüsse. Bei 6. „Die Abänderungen der Statuten des Börsenvereins" :c. beantragt Herr Morgenstern, statt „Abänderungen", „Ab änderung" zu sagen, statt „der Statuten", „des Statuts" und die Einfügung der „statutenmäßigen Zwecke". Letzteren Zusatz befür wortet er damit, daß dann jeder auf Grund des sächsischen Genosscn- schastsgesetzes austauchende Zweifel Wegfälle. Herr vr. Brockhaus spricht sich gegen den Zusatz aus, Herr Archivar Volkmann erklärt, daß alle Bestimmungen, die der Buchhandel zu ändern in seinem Interesse finde, keine Verän derung der Zwecke in sich fasse. Herr Morgenstern zieht hieraus den letzten Antrag zurück, empfiehlt aber, dem Punkt 6. noch hinzuzufügen: „sowie die Ent scheidung über die etwaige Auslösung des Börscnvereins (tz. 68.)". Nach Annahme dieses Satzes lautet nun 6) die Abänderung des Statuts des Börsenvereins, sowie die Hinzufügung von Zusätzen und die Entscheidung über die etwaige Auflösung des Börsenvereins (A. 68.). Es wird dann sestgestellt: 7) die Beschlußnahme über alle Angelegenheiten von Wich tigkeit, welche den Verein oder den deutschen Buchhandel im Allgemeinen betreffen. Bei Punkt 8.: „die Entschließung über alle Anträge, welche außerdem von dem Vorstande, den Ausschüssen und den Kreis vereinen und einzelnen Mitgliedern auf ordnungsmäßigem Wege an sie gebracht werden", möchte Herr Morgenstern statt „Ent schließung", „Beschlußfassung" gesagt haben; Herr vr. Brock haus will die Kreisvereine herausgelassen haben, während Herr Bielefeld die Beibehaltung wünscht. Herr vr. Brockhaus will keinen directen Verkehr der Kreisvereine mit der Haupt versammlung, sondern nur durch den Vorstand. Herr Morgenstern bittet, auch die Kreisvereine stehen zu lassen, da auch im bürgerlichen Leben Einzelne wie Corporationen das Petitionsrecht haben. Er beantragt deshalb folgende Fassung: Die Beschlußfassung über alle Anträge, welche außerdem von dem Vorstande, den Ausschüsse», von Kreis- oder Berlegervereinen oder ein zelnen Mitgliedern an sie gebracht werden. Herr Kaiser ist gegen diesen Antrag, weil in den Kreis vereinen auch Mitglieder seien, die nicht gleichzeitig Mitglieder des Börsenvereins sind. Herr Bergstraeßer glaubt, daß das Gewicht, das durch einen vom Krcisvcrein gestellten Antrag einen, Anträge gegeben wird, auch erreicht werden kann, wenn das zur Antragstellung bestimmte Mitglied in dem Namen des Kreisvereins den Antrag stellt. Mit dem Moment, wo in der September-Commission der Antrag, daß jedes Mitglied des Kreisvereins auch Mitglied des Börsenvereins sein müsse, gefallen sei, könne der aus Mitgliedern
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder