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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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4872 Nichtamtlicher Theil. ch? 27t, 24. November. der deutschen Rechtschreibung — beobachtete, sich entschieden hat, diesen Standpunkt zu verlassen, indem sie, auf das Vorgehen deutscher Buchhändler und Buchdrucker hin, welche auf Grund des von uns in der Generalversammlung deutscher Buchdruckerei besitzer zu Berlin im Juni 1879 vorgelegten orthographischen Hilssbuches eine einheitliche Rechtschreibung anbahnten, die An wendung der für die deutschen Druckgewerbe angestrebten Haus orthographie aus die Schulbücher untersagte. „Diese negative Entscheidung wird gestützt durch den Hin weis auf die stetige Zunahme der Verbreitung der 1871, also vor der orthographischen Conferenz, abgesaßten Regeln erfahrener Berliner Schulmänner, sowie auf das selbständige Vorgehen der bayerischenundoesterreichischenRegierungen, welche imSeptember 1879 für ihren Bereich eine staatliche Regelung versucht habe«. „Wir glauben, voraussetzen zu dürfen, daß die Ausschließung einer Orthographie, deren Hauptgrundsatz ist „einfache Regelung des feststehenden Brauches und Feststellung des Schwankenden", wohl nur deshalb erfolgt sein kann, weil dieser negativen Ent scheidung die Positive Einführung einer obligatorischen Schul orthographie auf dem Fuße folgen soll. „Es würde damit anerkannt sein, daß die orthographische Frage nicht theoretisch, sondern nur als Machtsrage endgültig entschieden werden kann. Dem Pflichten wir vollständig bei, nur glauben wir, daß die lebendigen Mächte, welche hier vorzugs weise berechtigt sind, den Ausschlag zu geben, nur die folgenden: die große Menge der Lesenden und Schreibenden und die gesammte Presse sind. Zu den Beschlüssen der Gelehrten der orthographischen Conferenz hat sich Publicum und Presse ab lehnend Verhalten. Das Publicum wollte nur eine volks- thümliche Rechtschreibung geregelt und, soweit schwankend, sest- gestellt, nicht eine neue Orthographie geschaffen wissen; die periodische Presse sprach sich ganz im Sinne Desjenigen aus, der oft alleinstehend diesen volksthümlichen Standpunkt vertrat; Buchhandel und Buchdruck, als Organe der all gemeinen Literatur, haben gegenwärtig durch die Erklärung von über 400 Firmen diese volksthümliche Orthographie zu der ihren gemacht. „Nun ist allerdings die Schule bei straffer einheitlicher Leitung unzweifelhaft das bedeutendste Machtmittel, um die ortho graphischen Anschauungen ihres Leiters allen jenen andern leben digen Mächten gegenüber zur Geltung zu bringen, denn der Schule gehört ja die Zukunft. Aber im gegenwärtigen Augen blicke würde ein Zwiespalt zwischen Leben und Schule als eine nationale Calamität zu bezeichnen sein. „Wäre die königl. preuß. Regierung schon früher mit der Absicht positiver Regelung vorgegangen, so würde der Buchhandel nicht in die Lage gekommen sein, von der Praktischen Seite aus eine volksthümliche Lösung der Frage aus eigener Initiative anzu streben; er würde der Einheit zu Liebe selbst auf die gefährliche Bahn einer Neuregelung der königl. Regierung gefolgt sein, jetzt aber dürste diese schon so kräftig erstarkte Bewegung, da sie zu ihrer Grundlage die allgemeine Volksansicht und das all gemeine Bedürfniß hat, nicht leicht rückläufig zu machen sein. Dieselbe hat nicht ohne Fühlung mit den früher maß gebenden, und nicht ohne Begünstigung und officielle Billigung hochbedeutender Factoren der hohen Regierungen ihren Fort gang genommen; wir erlauben uns, dieses zu erwähnen, damit nicht das durch die entschiedene Erklärung des königl. preuß. Cultusministers nunmehr bedingte Zurücktreten derselben von früher beabsichtigten Maßregeln uns dahin ausgelegt werde, als seien wir ohne Gutheißung gewichtiger Autoritäten vor gegangen. „Wenn positive Anordnungen seitens der königl. preuß. Regierung ergehen sollten, werden wir neben der bereits im Drucke befindlichen Volksausgabe des orthographischen Hilss buches eine weitere Ausgabe desselben erscheinen lassen, welche alle osficicllen Modifikationen zusammenfassen soll, sodaß alsdann Jedermann Wahl und Vergleich freistehen würde. „Leipzig, den 20. November 1879. Breitkops L Härtel." MiScellen. Rechtsfrage. — Zwei Autoren, die zusammen ein Buch herausgeben, schloffen mit dem Verleger einen Vertrag, in welchem folgender Passus vorkommt: „Die Unterzeichneten verpflichten sich, kein ähnliches Buch, weder zusammen noch unter dem Namen des einen oder des andern der beiden in einem andern Berlage erscheinen zu lassen." — Frage: Hat jeder einzelne der beiden Autoren das Recht, ein ähnliches Buch unter einem Namen erscheinen zu lassen, der weder der seinige noch der des andern ist? Um baldige Antwort wird gebeten! L.—2. Zur Notiz nah me. — In dem Jnseratentheile der „Deutschen Verkehrs-Zeitung" vom 7. November steht wörtlich nachstehende Annonce: Neue Preis-Ermäßigung für „Kanngießer, Recht der Reichsbeamten" von 10 M. aus 6 M. 65 Pf. geh., hoch elegant geb. 9 M. 75 Pf. tritt bis Ende dieses Jahres ein für direct an uns durchPostanweisung gerichteteAusträge. Für Bestellungen im Wege des Buchhandels bleibt der Preis von 10 bezw. 14 M. Berlin IV., Lützowstr. 61. Fr. Kortkampf. Entgegnung. — Auf Obiges habe ich nur zu erwidern, daß ich keine Veranlassung habe, auf eine anonyme Denunciation hin die Maßnahmen näher zu erörtern, welche ich in einem Einzelsalle im Interesse des betreffenden Werkes zu treffen für nöthig oder rathsam finde. Berlin, 21. November 1879. Fr. Kortkampf. Post und Buchhandel. — Dem Sortimenter, der den großen Folioband, die Preisliste der durch das kaiserl. Post-Zei- tungsamt zu beziehenden Zeitungen und Zeitschriften aufmerksam durchblättert, müssen seltsame Gedanken aufsteigen; es muß ihm klar werden, mit welch enormer staatlicher Concurrenz er zu kämpfen hat. Ein Riesengeschäft sieht er seinen Händen entwunden! Nicht nur Zeitungen besorgt dieses große Zeitungsgeschäst, nein, auch die Zeit schriften aller Länder der Welt und zwar zum Nettopreise mit einer geringen Provision und Portoausschlag. Das Zeitungsgeschäft in England wird ausschließlich von Zeitungsagenten besorgt, die Zeit schriften aber vom Buchhandel; — und dieser große, sich stets wiederholende Verdienst geht in Deutschland in die alles ver schlingende Sortimentshandlung des Staates, anstatt in die Taschen der sich mühselig plagenden Buchhändler! Merkwürdiger Weise regt sich keine Hand, dieser Concurrenz ein Ende zu machen; im Gegentheil, man scheint sehr stolz aus diese Einrichtung zu sein. Daß aber die Zeitungsagenten große Vermögen machen können, läßt sich an dem englichen Staatsminister H. W. Smith Nachweisen, der mit kleinen Mitteln und kleinem Geschäfte begann, jetzt ein Riesengeschäft besitzt, ein sehr wohlhabender, einflußreicher Mann und „Marine-Minister" geworden ist. Mag dem deutschen Sorti menter dieses Beispiel nicht umsonst mitgetheilt sein; er sucht mit großer Mühe sein Einkommen zu verbessern und läßt doch die Hände im Schoße liegen, wo sein Interesse es erheischt, einen besseren Zustand der Dinge anzubahnen, denn nur in Deutschland ist die Staatspost auch eine „Buchhandlung" geworden. I-ouckou.
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