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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-24
- Erscheinungsdatum
- 24.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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4870 Nichtamtlicher Theil. ^ 271, 24. November. Dritte Abtheilung. Von den Ausschüssen. K. 32. „Einteilung der Ausschüsse" erhält in der zweiten Lesung folgende Fassung: K. 32. Eintheilung der Ausschüsse. Die Ausschüsse des Börsenvereins zerfallen in ordent liche Ausschüsse für dauernde, und in außerordent liche für vorübergehende Ausgaben. Bei Z. 33. „Ordentliche Ausschüsse" finden der Rechnungs ausschuß, der Wahlausschuß und der Verwaltungsausschuß keine Beanstandung. Bei Punkt 4. „Hauptausschuß" beantragt Herr Kaiser Streichung, Herr Morgenstern Beibehaltung mit fol gender Modification: „Derselbe soll bestehen aus den drei Vor standsmitgliedern und aus den Mitgliedern der unter 1—3. ge nannten Ausschüsse". Er betont, daß der Zweck des Haupt- ausschusses der sei, bei besonders wichtigen Gelegenheiten die Männer, welche ohnehin in der Verwaltung des Börsenvereins thätig sind, zu einem Collegium zu vereinigen. Er ist für Streichung der zweimaligen Vereinigung, hält also diesen Haupt ausschuß für keinen schwierigen Apparat. Im Grunde bestände er schon bei Gelegenheit der Frage, ob das Bildniß eines ver storbenen Mitgliedes im Börsensaale ausznstellen sei. Herr Kaiser findet die Charakteristik der Arbeit des Aus schusses in dem Weglassen alles Ueberslüssigen. Er weiß keine fortlaufende Beschäftigung für diesen Hauptausschuß und glaubt, daß das, was Herr Morgenstern erreichen will, durch Berufung dieser Ausschüsse zu einem außerordentlichen Ausschüsse erreicht werden könne. Herr vr. Brockhaus wäre für diesen Hauptausschuß, wenn er weiter keine Obliegenheiten hätte, als die seither schon vor geschriebenen. Herr Morgenstern betont noch einmal, daß er die Ge schäfte des Hauptausschusses, wie sie in tz. 40. verzeichnet sind, sehr modificiren werde, und bittet uni Annahme seines Antrags. Nach dieser Erklärung glaubt Herr Kaiser für diesen Hauptausschuß stimmen zu können, weil es Fälle geben könne, die nicht in die Competenz der einzelnen Ausschüsse gehören und von diesem Hauptausschuß, der aus Männern des Vertrauens zusammengesetzt ist, ganz gut erledigt werden dürften. Herr vr. Blockhaus empfiehlt, auch die drei Stellver treter der Vorstandsmitglieder zu diesem Ausschüsse heranzu ziehen. Punkt 4. wird dann nach dem Antrag des Herrn Morgen stern mit dem Zusatze des Herrn vr. Brockhans angenommen. Der tz. 33. lautet nun: Z. 33. Ordentliche Ausschüsse. Ordentliche Ausschüsse sind: 1) der Rechnungsausschuß', 2) der Wahlausschuß; .3) der Verwaltungsausschuß der Buchhändlerbörse; jeder derselben besteht aus sechs Mitgliedern. 4) der Hauptausschuß; derselbe besteht aus den drei Vorstandsmitgliedern und ihre» Stellvertretern, sowie den Mitgliedern der all 1—3. genannten ordentlichen Ausschüsse. In zweiter Lesung werden die weiteren Punkte des Z. 33. schließlich so sestgestellt: 5) die Historische Commission, deren Mitgliederzahl nicht festgesetzt ist; K) der Ausschuß für die Bibliothek; 7) der Ausschuß für das Börsenblatt. Die Ausschüsse K. und 7. bestehen jeder aus drei Mit gliedern. Auf Antrag des Herrn vr. Brockhans wird Z. 34. „Historische Commission" betreffend abgelehnt und beschlossen, die Ausgaben her Historischen Commission hinter dem tz. 42. zu bezeichnen. Es wird nun zu Z. 3S. „Wahlen" übergegangen. Der Paragraph erhält die Nummer 34. und wird nach erster und zweiter Lesung folgendermaßen angenommen: ß. 34. Wahlen. Die Wahlen der Ausschußmitglieder erfolgen bei de» Ausschüssen 1—3. in derselben Weise wie die des Vor standes. Die Mitglieder der Ausschüsse 5 — 7. werden vom Vorstande gewählt. Jeder Ausschuß wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Schriftführer. Die getroffenen Wahlen sind durch das Börsenblatt bekannt zu machen. Im Haupt ausschuß führt der Vorsteher des Börsenvereins den Vorsitz. Bei K. 35. „Amtsdauer" bemerkt Herr Bielefeld, daß nur von den Ausschüssen 1 — 3. die Rede sei, während eine Zeit bestimmung bei 6. und 7. fehle. Herr vr. Brockhaus stellt den Antrag, dies zu berücksichtigen, was angenommen wird. Der Paragraph lautet danach: Z. 35. Amtsdauer. Die Mitglieder der Ausschüsse 1 — 3., 6. und 7. werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Von den Mitgliedern der Ausschüsse 1—3. scheiden jährlich je zwei aus. K. 36. „Geschäfte des Rechnungsausschusses" wird ange nommen unter Streichung der Worte: „nach Erledigung aller Bedenken": A. 36. Geschäfte des Rechnungsausschusses. Der Rechnungsausschuß hat: 1) die Casse, den Voranschlag und den Rechenschaftsbericht, welche ihm von dem Schatzmeister mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu übergeben sind, zu prüfen, im Börsenblatt zu veröffentlichen, mit seinem Gutachten der Hauptversammlung vorzulegen und dem Vorstande die schriftliche Bestätigung der von der Haupt versammlung ertheilten Decharge im Cassabuch zu geben, welche die Vorstandsmitglieder gegen alle späteren An sprüche sicherstellt; 2) Alles, was auf Anlage und Verwendung des Vereins vermögens Bezug hat und nicht vom Beschluß der Haupt versammlung abhängig ist (ß. 14. all 4.), zu genehmigen. K. 37. „Geschäfte des Wahlausschusses" wird mit einigen Aenderungen, wie folgt, angenommen: K. 37. Geschäfte des Wahlausschusses. Der Wahlausschuß hat: 1) die Auszählung der Stimmen und Wahlzettel, letztere unter Assistenz eines Notars zu besorgen; 2) gemeinschaftlich mit dem Vorstande die Ernennung der außerordentlichen Ausschüsse zu bewirken, insofern nicht von der Hauptversammlung ein anderer Wahlmodus be schlossen ist; 3) etwaige Beschwerden über den Vorstand entgegenzunehmen, zu begutachten und, in Ermangelung gütlicher Aus gleichung, der Hauptversammlung zur Entscheidung vor zulegen;
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