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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.05.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.05.1835
- Sprache
- Deutsch
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5i09 510 ten Kunststudien zurückgekehrten sehr geschickten Künstler, Herrn Funk, zu gewinnen, der, diese Ausführung als Eh rensache betrachtend, seine Forderungen höchst billig gestellt hat. Die von ihm gefertigte Zeichnung ist sehr sinnreich und berechtigt zu den besten Hoffnungen. Außer den gewöhnlichen Einkünften hat unsere Easse sich auch noch einiger besonder» Zuflüsse zu erfreuen gehabt. Beim Aufreißcn des Grundes fand man ein Packet mit 16 alten Thalcrn aus der Zeit des ZOjahrigcn Krieges. Die Depu tation des Vereins der Buchhändler zu Leipzig hat von dem Ertrage des ihr eigenthümlich zuständigen Jahrgangs 1834 des Börsenblattes der Börscnbaucasse die Summe von 100 Thlrn. Sachs, überwiesen, auch hat die königl. sachs. Re gierung bereits für das Jahr 1834 den vollen Beitrag gezahlt. Als der Verwaltungs-Ausschuß die Leitung der Ange legenheiten übernahm, waren nur erst 240 Aktien gezeichnet. Diese Anzahl ist nun seitdem auf 331 gestiegen, so daß über haupt nur noch 19 Stück verkäuflich sind. Da nun aber 14 Handlungen erklärt haben, eventuell außer den bereits über nommenen Actien auch noch mehrere nehmen zu wollen, und diese eventuelle Zeichnung die Anzahl von 33 betragt, so sind allerdings die Actien vollständig abgesctzt. Wir glauben aber so lange als möglich suchen zu müssen, die noch übrigen Actien für Einzelne verkäuflich zu erhalten, weil es nur wünschens- wcrth sein kann, daß recht viele unter unfern College» durch den Besitz einer Actie ein materielles Interesse an dem Baue erhalten, und werden also, so lange noch Actien in unfern Händen sind, suchen, jeden Wunsch danach befriedigen zu können. Und so glauben wir, indem wir auf das Ihnen eben Vor- getragcne und den Ihrem Revisionsausschuß zu übergeben den Finanzbericht Hinblicken, sagen zu können, daß der Segen des Herrn uns begleitet hat. — Möge dies auch in dem nächsten Jahre geschehen, damit wir Sie dann in die geräu migen schönen Hallen mit der Hoffnung cinführen können, daß Ihre Zufriedenheit, als schönster Lohn für mehrere Jahre mühevoller angestrengter Arbeiten, uns zu Thcil werde. So. weit es in unfern Kräften liegt, können Sie fest ver sichert sein, daß wir alles aufbicten werden, um das in uns gesetzte ehrenvolle Vertrauen zu rechtfertigen, und jenen Lohn — Ihre Zufriedenheit — zu verdienen. Nach Endigung dieses Vortrags entschied sich die Ver sammlung dafür, daß der Ncvisionsausschuß aus sechs Per sonen zusammengesetzt werden solle und erhielten die meisten Stimmen Herr Gerold aus Wien 88 Stimmen, - Mittler aus Berlin 84 Stimmen, - Heyer Vater aus Gießen 67 Stimmen, - Ruthard aus Breslau 67 Stimmen, - Loeflund aus Stuttgart 66 Stimmen, - H. Brockhaus aus Leipzig 52 Stimmen, welche demgemäß als Mitglieder des Revisionsausschusses proclamirt wurden, auch zur Ucbernahme dieser Functionen sich bereit erklärten und das Resultat der in den nächsten Ta gen vorzunehmenden Prüfung der Rechnungen und des Bud gets wo möglich noch in der bevorstehenden Cantateversamm lung mittheilen werden. Gesetzgebung. In Nr. 19. des Regierungsblattes für das Königreich Würtemberg findet sich folgende Bekanntmachung, betreffend die von Paris aus angekündigte Herausgabe einer Bibliothek deutscher Classikcr. Ergangener Ankündigung zufolge wird zu Paris eine Sammlung der Werke der vorzüglichsten deutschen Schrift steller, anfangend mit den Werken Göthe's und Jean Paul's, unter dem Titel: Bibliothek der deutschen Classiker, eine vollständige Ge- sammtausgabe ihrer Werke, Paris 1835, im Druck erscheinen. Da diese Sammlung Nachdrücke von Werken begreift, die unter dem Schutz diesseitiger Nachdrucksprivilegicn stehen, und die Handhabung dieses Schutzes gegen das pariser Un ternehmen auch bereits von einem Theil der Privilegieninha ber angcrufen worden ist; so wird hierauf warnend aufmerk sam gemacht, und zugleich werden die Polizeistellen angewie sen, auf den Verkauf solcher Nachdrücke im Königreich auf merksam zu sein, und gegen denselben, den bestehenden Vor schriften gemäß, einzuschreiten. Stuttgart, den25.April 1835. Schlager. Mitgetheilt durch Herrn Baron v. Cotta an den Vorsteher des Börsenvereins. Die königl. bai ersehe Pvlizei-Direction in München hat unterm 21. April ein Circular an die sammtl. Buchhand lungen daselbst erlassen, das eine ähnliche Warnung enthält und von jedem der genannten Herren unterzeichnet werden sollte. B u ch h a n d e l. Nachdrucks- Ncccnsir- Com itc's. Der gerichtliche und außergerichtliche Nachdrucksstreit dauert nun wohl schon ein Jahrhundert, aber es wird doch noch täglich nachgedruckt, wenn auch nicht öffentlich in allen deutschen Staaten, sondern nur in einem, jedoch in den andern heimlich oder maskirt, bald hier bald da, und das heimliche Verkaufen der Nachdrücke hört in keinem Staate auf. Als ein moralisches Verbrechen haben zwar fast alle Staaten den Nachdruck erkannt, auch Gesetze dage gen erlassen, aber wenn einer der Verleger, dem etwas nach gedruckt worden, eine gerichtliche Klage gegen den Nachdru cker erhebt, so dauert ein solcher Proceß mit schweren Unko sten gewöhnlich Jahre lang und wird endlich wohl gar zum Nachthcil des Betheiligten entschieden. Die Ursache dieser Widersprüche ist leicht cinzusehen, und doch noch wenig oder gar nicht beachtet worden. Man denkt bei Nachdrucksprccessen immer nur an gelehrte Sa chen, und sollte doch selbige einzig und allein von der technischen Seite an sehen. Dazu kommt, daß bei solchen Processen immer nur allein Juristen zu Gericht sitzen, welche eben sowenig die Gelehrsamkeit in allen Fächern in sich vereinigen, Als von dem literarischen Ver kehr genau unterrichtet sein können, und in der Regel noch weniger von den zahlreichen Jntriguen der Nach drucker wissen. Wenn nun auch der Kläger alle seine Gründe verlegt, so kann der Richter diese selten gehörig beur-
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