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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1835
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- Deutsch
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349 330 wirklich erschienene Nachdruck von Uhland's Gedichten und der beabsichtigte von Göthe 's Wecken veranlaßte im Februar die 12 stuttgarter Buchhandlungen zu einem Schutzbündniß gegen solche räuberische Eingriffe in ihre na türlichen und wohlbegründetcn Rechte. Diesem Vereine schlos sen sich bald mehrere achtbare Handlungen anderer Städte Würtembergs an; — die Mäckcn'sche Buchhand lung in Reutlingen dagegen, — auf der traurigen Wahrheit fußend, daß (allein) in Würtemberg noch gar kein positives Gesetz gegen den Nachdruck existirt, — erließ am 24. Febr. ein Gegencircular, worin sie ihre vermeintliche Be rechtigung zu solchem Raube mit bis dahin unerhörter Essron- terie verfocht. — In gleichem Sinne mit den stuttgarter Buchhandlungen nahm der Vorstand der Buchhändlerbörse im Monat Mai die Vermittlung der königl. sachs. Regierung zu treuer Ausführung des Bundesbeschlusses vom 6. Sept. 1832 in Anspruch und erlangte im Juni d. I. die erforderliche Zu sicherung, daß die k. s. Regierung, obschon erwartend, daß durch die Vorschrift zur Sicherstellung des literarischen Eigen thums jede gegründete Klage beseitigt werden würde, dennoch auf diplomatischem Wege versuchen wolle, die k. würtemb. Negierung dafür zu gewinnen, daß sie den Gesuchen deutscher Verlagshandlungen um Schutz gegen die dortigen Nachdrucke das Gehör nicht versagen wolle. Fast gleichzeitig mit diesem Vorschritt hatten die geachteten Buchhändler,die Herren Iügel und Brönnerin Frankfurt a. M. sich direct an den hohen Ministercongrcß in Wien ge wendet und demselben mit einem ausführlichen Memoran dum den Entwurf eines Regulativs für den literarischen Rechtszustand mit dem Gesuch überreicht, solchen dem Vor stande der Buchhändlcrbörse zu übergeben und nach vorgängi ger Discussion mit dessen Erötcrungen an die deutsche Bun desversammlung gelangen zu lassen, um von dieser als Grund gesetz festgestellt und in Kraft gesetzt zu werden. Obgleich die Principicn, sowohl wie die Ausführung dieses Regulativs, sobald es bekannt geworden war, von verschiede nen Seiten angegriffen und namentlich die Rechtmäßigkcit der vorgeschlagbncn Beschränkung des Selbstverlags und die Zweckmäßigkeit einer mehr zünftigen Verfassung des Buchhan dels in Zweifel gezogen wurden, so ließ man doch allgemein der Absicht der Einsender Gerechtigkeit widerfahren und cs haben die vorgenannten Herren sich das große Verdienst erwor ben , diese hochwichtige Angelegenheit zur guten Stunde und am rechten Orte zur Sprache gebracht zu haben, und wenn, wie zu hoffen steht, ihr Schritt die erwünschten Früchte trägt, so gebührt ihnen der erste Dank des deutschen Buchhandels. Der hohe Ministercongreß fügte dem an ihn gerichteten Gesuch; doch kam das Regulativ, wie dicß in der Mitthcilung vom 1. Jun bemerkt ist, um einige Tage zu spät an den Börsenvvrstand, von welchem wir den folgenden interessanten Bericht zur Veröffentlichung erhalten haben. Historischer Bericht. In Nr. 44. dieser Blätter vom vor I. ist am Schluffe der Beschreibung von der Feier der Grundsteinlegung der Buchh. Börse von der Redaction bemerkt worden, daß gleichzeitig mit dieser Feier der Börsenvorstand die nunmehr geschlossenen Arbeiten über den Entwurf zu einem Regulativ für den literarischen Rech tsz usta n d des ge s ammte n Vaterlandes dem königl. sachs. Regierungscommissa- rius, jetzigem Herren Geh. Rathe von Langenn übergeben habe, und daß demnächst ein historischer Bericht über diese Arbeiten im Börsendlatte erscheinen werde. Wenn nun dieser historische Bericht bis jetzt von dem Bör- senvorstande noch nicht geliefert worden ist, so liegt der Grund davon lediglich in der unerläßlichen Rücksicht auf die Geschäfts ordnung der höchsten Behörden, die auch jetzt und bis das Siegel der Geheimhaltung gelöst sein wird, noch nicht erlaubt, das Materielle der eingereichten Vorschläge zu veröffentlichen. Es hofft jedoch der Vorstand, im Stande zu sein, allen in der nächsten Ostcrmesse in Leipzig versammelten Herren Evllcgen ausführlichen Vortrag zu erstatten, und will schon hier das Wesentliche deshistorischenBerichts, soweit solches zur öffentlichen Mittheilung geeignet ist, geben. Der bekannte „Entwurf eines Regulativs für den literarischen Rechtszustand" ist unter dem 1. Jun. v. I. an sämmtliche deutsche und mit Deutschland in Geschäftsverkehr stehende Buch-, Musikalien- und Kunst-Händ ler, an der Zahl 859, worunter 454 Mitglieder des Börsen vereins, mit der Aufforderung vertheilt worden, darüber ihr Gutachten, sowie bis zu dem 15. August ihr Votum über die zu einem Redactionsausschuß vorgcschlagcnen Mitglieder ab zugeben, wobei gleichzeitig bemerkt wurde, daß diejenigen, welche ibre Stimmzettel nicht einsenden würden, als den Vorschlägen durchgängig zustimmend angesehen werden soll ten. In Gemäßheit dieser Aufforderung haben 84 Handlungen, worunter sämmtliche frankfurter, sich für unveränderte An nahme des Regulativs und 140 theils gänzlich dagegen er klärt , größtenteils aber bedeutende Modisicationen in Antrag gebracht; die übrigen 635 haben gar nicht geantwortet und somit im voraus den von dem Redactionsausschuß zu machen den Vorschlägen ihre Zustimmung crtheilt. In Beziehung auf die zum Redactivnsausschuß vorge schlagenen Herren ist von 634 Handlungen eine Abstimmung nicht eingegangen, und sie waren folglich als den von dem Vorstand gemachten Vorschlägen zustimmend zu betrachten; 173 haben ihre ausdrückliche Genehmigung cingesandt, und nur 52 Handlungen eine thcilwcisc Veränderung der Personen beantragt. Da indessen zwei von den auf dem Wahlzettel ge wesenen Herren, Herr Hahn in Hannover und Herr Voigt in Weimar, durch ihre Geschäftsverhältnisse veranlaßt waren, sich der Theilnahme zu entziehen, so wurden an deren Stelle gemäß Art 5. der Wahlbestimmungen sofort die Herren Win ter in Heidelberg, Schmerbcr in Frankfurt, Enke in Er langen und Erhard in Stuttgart zur Theilnahme an den Berathungen eingeladen. Diese vier Herren waren jedoch gleich falls, theils durch Abwesenheit vom Hause, theils durch andere Gründe zu erscheinen verhindert, es hatte aber Herr Erhard in Stuttgart die dankenswerthe Idee, durch gemeinsame Wahl und Bevollmächtigung sämmtlicher dortiger Buchhänd ler, einen Ersatzmann in der Person des Herrn Löflund ab zuordnen. Der Redactivnsausschuß war sonach aus dem Vorstande Herrn Enslin, welcher den Vorsitz führte, Herrn Fcr,
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