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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1835
- Sprache
- Deutsch
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326 325 sätze in bevorstehender Ostermcsse durch förmlichen Beschluß!! zu rechtskräftiger Usance erhoben werden. Aber noch eine Frage gleicher Lenden; steht mit diesen beiden im Zusammenhänge. Manche Handlungen stellen den Verlegern ohne vorhe rige Anfrage beliebige Artikel zur Disposition. Das heißt doch wohl, und kann nicht anders zu verstehen sein, als! zur Disposition des Verlegers, und deshalb steht diesem unbedingtes Recht zu, die effektive Zurücksendung zu jeder! Zeit zu fodern. Wenn nun ein Verleger gleich nach der! Ostermesse von allen denjenigen Handlungen, welche ihm Artikel seines Verlages ohne vorherige Anfrage zur Dispo sition gestellt haben, die Rücksendung durch Zettel verlangt, I überdies auch noch in den Bekanntmachungsorganen des Buchhandels die Rücksendung binnen einem nicht zu kurz angesetzten Zeitraum fordert, und es nimmt nicht eine Handlung von diesem vollkommen rechtlich begründeten Ver langen Notiz, ist ein solcher Verleger wohl verbunden, diese Artikel dann noch in der Ostermesse des nächsten Jahres > zurückzunehmen, besonders wenn er in seinen öffentlichen! Zurückfodcrungcn einen Zeitpunkt festgesetzt hat, nach wel chem er sie nicht mehr zurücknehmen werde? Steht nun! einem Verleger das Recht zu, solche Dispositions-Artikel, welche ihm dann in der darauf folgenden Ostermesse von dem Sortimentshandler aufgezwungen werden sollen, zurückzu-! weisen, und Bezahlung derselben zu fodern? Und darf der Sortimentshandler den Einwand geltend machen, daß er die Zurückfoderung des Verlegers nicht erhalten, oder daß er die in den Mitthcilungsorganen des Buchhandels abgedruckte Aufforderung nicht gelesen habe, letztes unter dem Vor wände, daß er sie gar nicht halte? Dieser letzte Einwand würde gar nicht möglich sein, wenn die Redaktionen dieser Blatter Listen der Subskribenten bekannt machten; da wüßte doch jeder auf der Stelle, wen er mit vollem Recht darauf verweisen könnte. Der Schreiber dieses sieht in bevorstehender Ostermessc mehrcrn solchen Weiterungen entgegen und würde dem Vers, des Gutachtens in Nr. 11. S. 262.263. (St. B. in B-) besonders verpflichtet sein, wenn derselbe auch auf diese Frage noch vor der Messe Antwort ertheilen wollte. P. M. Nachdrucks-Bcrtrixb! Unterzeichneter halt es für seine Pflicht, seine rcsp. Herren Eollegen auf einen Schleichweg aufmerksam zu machen, auf welchem in der neuesten Zeit die meisten Nachdrücke sogar in die Länder, wo selbige streng verboten sind, vertrieben, werden. Bemerkenswerth ist hierbei, daß achtungswerthe Handlun gen, Börscnmitglicder, zu diesem Vertrieb unbewußt thätige Handreichung leisten, ja daß hierdurch manche Handlungen wohl gar Nachdrücke ihrer eigenen Verlagsartikel ins Publicum befördern. Dies geschieht auf dem W ege der Auktionen! Man durchblättece nur den neuesten Auctionskata- logdecHermann'schcn Buchhandlung in Fr an k- furt a. M., und man wird finden, daß die meisten darin ver- zeichnelcn Bücher rcudlinger, stuttgarter, Wie ck e r rc. N a ch d r ü ck e sind. Manche Werke sind wohl zehn mal an verschiedenen Stellen aufgeführt. Diesem Unwesen könnte leicht gesteuert werden, wmn keine Handlung solche Auctionskataloge annähme oder verlheilte! L, S. Pariser Nachdruck. Den nachstehenden, mir so eben zugckomincncn Brief finde ich mich veranlaßt, auf diesem Wege öffentlich bekannt zu machen. Amsterdam, d. 22. Febr. Verehrter Herr Enslin! Wie angenehm mir Ihre Erklärung gegen den vorgcnom- menen pariser Nachdruck der deutschen Classikcr in Nr. 6 des Börsenblattes ist, so kann ich Loch nicht leugnen, daß cs mir sehr lieb gewesen wäre, wenn Sic auch von mir, Ihrem drit ten und letzten Geschäftsfreunde dahier, dasselbe Zeugniß gegeben hätten, als von meinen beiden hiesigen geachteten Collcgcn. — Es leidet keinen Zweifel, daß Ihre Geschäftsverbindung mit Müller und Comp, und Sülpke, und überhaupt deren Um satz bedeutender ist als der meinige, doch ist dieses kein Be weis von einer größcrn Solidität oder einer mehr bcsondcrn Vor liebe für das Interesse des deutschen Buchhandels, indem ich öffentlich erkläre, in beiden letzten Punkten meinen erwähnten Collcgcn nichts nachzugcbcn. Da ich nun behaupten darf, daß mein Debit der deutschen Classikcr niit dem von Müller und Sülpke gleich steht, von ein zelnen Schriftstellern aber größer ist, so würden die betreffenden Verleger leicht in Versuchung gcrathen, zu glauben, daß ich die pa riser Ausgaben in Holland dcbitiren werde. Einliegende Anzeige, welche ich im hiesigen Handclsblatt vom 18. d. cinrücken ließ, wird Ihnen das Gcgcnthcil beweisen. Eine hiesige bedeutende Buch handlung, welche aber nicht mit Deutschland in direkter Ver bindung steht, hat durch bombastische Anzeigenden französischen Nachdruck zu empfehlen gesucht, sehr vernünftig aber den Ort, wo die Herausgabe geschehen soll, nicht genannt. Im Inter esse des deutschen Buchhandels, und damit das holländische Pu blikum sich nicht irre sollte leiten lasse, fand ich cs nothwcndig, die besagte Anzeige bekannt zu machen, welche — ich bin dessen überzeugt — eine gute Wirkung gethan hat! Ich bitte Sic, die betreffenden Verleger auch mit meiner Abgeneigthcit vom Ver kauf des Nachdrucks gelegentlich bekannt zu machen. Schließlich muß ich Ihnen bemerken, daß mir Nr. 6 des Börsenblattes erst Freitag den 20. des Abends zugckommen ist. Ich benutze diese Gelegenheit rc. I. H. Laarmann. Diesem Briefe war bcigclcgt eine gedruckte Anzeige vom 17. Febr. von Körncr's, Schillcr's, Zschockc's, Bürgcr's, Seu- mc's und Voß's Werken in den Originalausgaben, de ren Schluß lautet: Die hier angczcigten, bereits erschienenen, deutschen Originalausgaben zeichnen sich durch Corrcctheit, schöne Ausstattung und billigen Preis vor allen andern aus. Ob gleich die Verhältnisse Deutschlands eine Gcsammtausgabc seiner Classikcr bis jetzt nicht erlaubten, so werden doch die neuern Auflagen mehrerer Schriftsteller in gleichem For mat, mit deutscher Schrift und von Deutschen selbst besorgt, den Vorzug haben vor einem im Auslände vorgcnommcncn Nachdruck. Was dieser liefern soll, wird die Zeit lehren. Wenn ich nun Herrn Laarmann in meiner Bekanntma chung vom 2. Febr. in Nr. 6. d. Bl. nicht eben sowohl na mentlich unter denen aufgcführt habe, von denen ich vermu- thcn darf, daß sic den pariser Nachdruck d. d. Cl. abwciscn werden, als die Herren Müller und Compagnie und Sülpke, so geschah dies weder, weil ich sein Geschäft für zu gering fügig halte, noch viel weniger weil ich in seine Rechtlichkeit den mindesten Zweifel zu setzen Ursache habe, sondern weil ich überhaupt nur einige wenige der im pariserProspcctus Genannten auszog, und zwar vorzüglich nur die Mitglieder dcS Börsenvereins.
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