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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.03.1835
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.03.1835
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- Deutsch
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295 296 darf, daßcraus freiem Willen, sondern nur notgedrun gen abbestellt. Eine Ausnahme machen billig solche Zeitschrif ten oder sonstige Erscheinungen, welche jährlich oder halbjähr lich oder für das ganze Werk bei der ersten Lieferung berechnet werden, und wovon die Vorausbezahlung von den Verlegern den Abnehmern zur Bedingung gemacht wurde. Hier muß freilich der Sortimentshändler den Risico übernehmen, auch wenn Einer oder der Andere seiner Abnehmer erst dann bezahlt, wenn er das Ganze empfangen hat, was leider so häufig der Fall ist. Ik. Die zweite Frage muß ich zu Gunsten des Ver legers beantworten. Allerdings ist es unangenehm, wenn man Novitäten, die man kaum 4 Wochen auf dem Lager hat, die man vielleicht auf eigne Rechnung bekannt gemacht hatte, gleich wieder zurück senden soll. Aber soll man deshalb den Verleger der Gefahr aussetzen, daß er, nachdem er im Laufe des Rechnungsjahres eine neue Auflage veranstalten mußte, in der nächsten Ostermesse mehrere hundert Exemplare der alten Auflage zurück zu nehmen hat? Das würde doch wohl die Grenzen der Billigkeit überschreiten, da der Nach theil für den Einzelnen sehr unbedculend, für den Verleger aber oft sehr bedeutend ist. Auch kommen dergleichen Fälle nicht so selten vor, als daß man sie nicht beachten sollte. Billig aber ist es, daß der Verleger in solchen Fällen, wo es sein Voctheil erheischt, vor der gewöhnlichen Zeit Ge genstände zurück zu verlangen, die Fracht und selbst die Be- kanntmachungsgcbühren vergütet, wenn letztere durch Belege erwiesen sind, da Eines so billig wie das Andere ist. Es ist allerdings zu wünschen, daß mehrere Stimmen sich über diesen Gegenstand vernehmen lassen und daß ein Regulativ darüber festgesetzt werden möchte. ^uckislur et sltera pwrsl Kreuznach, am 7. März 1835. L. I. Achr. Das Nestschreiben. Das Nestschreiben wurde ehemals nur dann und wann angcwendet, nämlich nur dann, wenn noch etwas zu liefern war, das unumgänglich zu dem Buche gehörte und durch ir gend einen Umstand nicht hatte fertig werden können. Jetzt aber schreibt man wohl viele Tbeile zu großen Werken als Reste an, um früher Geld dafür zu erhalten. Sonst berechnete oder verkaufte man nicht einen ganzen Jahrgang eines Journals, sondern jedes Stückeinzeln, z. B. Schlötzcr's Staalsanzeigen, deutsche Bibliothek, Bibliothek der schönen Wissenschaften, deutsches Museum, berliner Monatschrift rc. War das nicht zweckmäßig? Warum muß der Sortimentsbuchhändler jetzt so viele Fortsetzungen, welche oft gar nicht mit dem ersten Theile oder nur mit den Titeln verwandt sind, sich so früh als Rest ent setzen lassen und sehr oft vor der Zeit bezahlen? Besonders werden die Journale auf diese Art berechnet, manche sogar prä numerando. Der Abnehmer muß dem Verleger vielmals erst das Geld zum Druck einliefern, und der Letztere versetzt so zu sagen seine Ehre, denn nicht selten wird etwas Restgeschriebencs gar nicht geliefert, auch nicht durch Zurückrechnung vergütigt. Ist dies Nestschreiben fortwährend bei so vielen, mehrere Theile enthaltenden Werken und Journalen zu rechtfertigen? Die Verleger werden sagen, es sey ihnen zu unbequem, jedes Stück einer Monatschrift einzeln zu berechnen, aber, wenn's weiter nichts ist, soll denn der Abnehmer das Unbequeme allein tragen ? Am Ende des Jahres kann ja Jedem ganz leicht aus dem Eontinuationsbuche berechnet werden, wie viel derselbe an fertig gewordenen Stücken wirklich erhalten hat, und mit den übrigen wird dann in der neuen Rechnung fortgefahrcn. Hat der Abnehmer eine alte Geldschuld im Laufe der Journal- lieferungcn nicht bezahlt, so kann der Verleger ihm eben so gut einen Riegel vor die Thür schieben, als bei der jetzigen Liefe rungs-Manier. Bei dieser jetzigen bekommt der Verleger eine alte Schuld vielfältig doch nicht bezahlt, und das unterbrochene Exemplar geht gewöhnlich verloren, denn der Sortimentsbuch händler weiß seinen Kunden ja wohl eine Entschuldigung cinzu- schwatzen. Die Berechnung der Stücke einzeln, oder die Vermeidung jedes Restschreibcns, möchte ferner für die Verleger noch dazu vortheilhaft sein, denn wenn dem Sortimentsbuchhändler die Rechnung gesperrt ist, so könnte der Kunde desselben sich die folgenden Stücke in einer andern Handlung bestellen, und dem Verleger blieben sie nicht liegen. Ein sonderbarer Widerspruch ist's, wenn jetzt bei vielen Verlegern die großen Werkein l4Tageheftcn erscheinen, und den Abnehmern das Geld in ganz kleinen Portionen zur Er leichterung abgenommen wird, während andere sich ähnliche große Werke gleich beim ersten Theile in theuren Preisen ganz vollständig bezahlen lassen, und dann die folgenden Theile erst nach Jahren liefern. So ist z. B. der erste Theil eines solchen großen Werks im Jahr 1828 erschienen, und der letzte erst im Anfänge 1835. Während solcher Verzögerungen sind oft denSortimcnts- buchhändlcrn viele von ihren Abnehmern gestorben und verdor ben, und diejenigen, welche nach diesen die erstcren Theile etwa in einer Auction erstehen, wissen nicht, wo sie die Fortsetzung hcrnehmen sollen. Der Verleger will sie einzeln nicht liefern, und den Sortimentsbuchhändler, welcher die ersten Theile gelie fert hat, und wo die letzten Theile nun als Maculatur liegen, können sit nicht erforschen. Den Buchhandlungsverbesserern wäre durch diese Darstel lung ein sehr nützliches und wichtiges Stück Arbeit vorgelegt, denn etwas, das von alten Gewohnheiten ehrenvoll und gut ist, muß man nicht verwerfen. D. Correspondenz des Börsenblattes. Hld'sche B. in Hbg. 10. März. Der wiederholt aus gesprochene Wunsch, die Novitätenliste alphabetisch anzu ordnen, wird reiflich erwogen. — G—e in B. Maculatur- verlust; wegen Mangel an Raum zurückgelegt. — Recensir- Committeen, sobald der Raum es gestattet. Dank für die Briefe. — L- S. Nachdrucksvertrieb, — nächstens. — Fer ner erhalten: E. in T. und K. in Z. vom 8. u. 14. März. Sämmtliche Herren Mitarbeiter werden gebeten, sich wegen der Abdrücke einzelner Nummern an die Herren De putaten des leipziger Vereins direct zu wenden, indem der Red. begreiflicher Weise die Verfügung über das Eigenthum des Börsenvereins nicht zusteht. — Verantwortlicher Redactcur: vr. A. v. Binz er.
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