227 228 Bekanntmachungen des Börsenvorstandes. Nach Vorschrift der Börsenordnung Z. 8. ist der Vorstand verpflichtet, diejenigen Gegenstände, über welche in der nächsten General-Versammlung Beschlüsse gefaßt werden sollen, den Vereinsglie dern durch ein Umlaufsschreiben mitzutheilen, welches am Sonnabend vor Jnvocavit von Leipzig aus abgesendet werden soll. An die Stelle einzelner Circulare ist nun aber das Börsenblatt als amtliches Blatt getreten, und wir bringen also auf diesem Wege zur Kcnntniß der verehrlichen Mitglieder des Börsenvereins, daß bis jetzt zu den Berathungen für die Generalversammlung, am Sonntage Cantate dieses Jahres, neben den gesetzlichen Gegenständen der Verhandlung vornehmlich die Bildung einer Commission zur Untersuchung von Contraventionen gegen die auf die Börsenordnung übernommene Verpflichtung in Betreff der Nachdrucksverbreitung in Ländern, wo der Nachdruck und Verkauf der Nachdrücke gesetzlich verboten ist, und die Beschlußnahme der Generalversammlung, ob Mitglieder des Vereins, nach dem Bericht, welchen diese Commission aus den ihr vom Börsenvorstand vorzulegenden Actenstücken erstatten wird, von dem Verein ausgeschlossen werden sollen, vorliegt; daß ferner über die von Sei ten des Vorstandes bei Gelegenheit der Regulirung des Börsenbaues im Namen der Gesammtheit übernommenen Verpflichtungen und über unser Cassenwesen, welches durch Lösung der von der höch sten Behörde dem Börsenvereine gestellten Aufgabe, Vorschläge zu Feststellung des literarischen Rechtszustandes in Deutschland zu machen, in erheblichen Anspruch genommen worden ist, Vortrag erstattet und die Genehmigung der dabei unvermeidlich gewesenen Ausgaben der Generalversammlung unterstellt werden soll. Bei der großen Wichtigkeit dieser Gegenstände muß sich der Vorstand mehr als jemals ge drungen fühlen, darauf zu halten, daß nur wirklich nach der Börsenordnung gesetzlich Stimmfähigen der Eintritt in die Generalversammlung gestattet werde, und wir ersuchen daher die verehrlichen Mit glieder des Vereins, welche nicht persönlich zur Messe kommen, aber doch die Theilnahme ihres Geschäftsführers an den Berathungen wünschen, denselben, wenn er nicht bereits als solcher oder als Procuraträger durch Circulare bekannt gemacht worden ist, gleichwie im vorigen Jahre, mit einer ausdrücklich zu diesem Behufe ausgestellten Vollmacht zu versehen. Hicrnächst haben wir noch zu bitten, Anträge und Vorschläge, welche einer oder der andere unserer Herren Collegcn vor die Hauptversammlung zu bringen wünschen oder beabsichtigen möchte, spätestens acht Tage vor Jubilate an den Vorsteher einzusenden. Berlin, Halle und Jena, den 1. März 1835. Lnslin. Schwettchke. Frommann. Im Monat Februar sind folgende Firmen in den Börsenverein ausgenommen worden: 1) Herr Ferd. v. Ebner in Nürnberg. 2) - Gustav Köhler, Firma Grüson'schc Buchhandlung in Görlitz. 3) - Will). Friedrich in Siegen. 4) - Rud. Zesch in Berlin. Berlin, den 28. Februar 1835. Der Vorsteher des Börsenvereinö E n s l i n.