Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1835
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18350220
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183502208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18350220
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1835
- Monat1835-02
- Tag1835-02-20
- Monat1835-02
- Jahr1835
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
171 172 das Postwescn ist, und welche Unterstützung er ihm gewährt, der mache seine Beodachrungen auf dem Oberpostamte zu Leipzig, wo weit über die Hälfte der ab - und eingehenden Collis Bücher enthalten. Es ist ein alter sehr achtbarer und nicht genug zu beherzigender Grundsatz der Staals- wirthschaft, daß die Posten als gemeinnützige Anstalten, keineswegs aber als Finanzspeculationen betrachtet werden sollen. Ein ähnliches schweres Leiden war es für unfern Han del, daß man in neuern Zeiten angefangen hat, auch die! Literatur — die unsres Wissens früher zu allen Zeiten da von befreit war — der Mauth und den Zöllen zu unter werfen. Im Ocstcrreichischen soll sie sogar beoeutend sein.! Im Preußischen betrug sie pr. Ctr- H Thlr. und hat nach dem Zollanschluß so vieler deutscher Staaten an Preußen großen Theils wieder ausgchört. Es ist sehr zu wünschen, daß auch hier die alten milden Rücksichten wieder eintreten, da durch das viele schon oben erklärte Hin - und Helfenden, so wie durch die oft wechselnden Zollgrenzen diese Last sich so sehr vervielfältigt. Wollte z. B. 1833 ein Frankfur ter einen Bücherballen nach Breslau senden, so mußte die ser den Zoll 3 Mal bezahlen, das erste Mal an der Hess. Grenze bei Hanau, das zweite Mal an der preuß. Grenze bei Eckartsberga und bei der oft nicht zu umgehenden Pas sage über Leipzig das dritte Mal an der schlesischen Grenze!! — Der Breslauer sendete ein Jahr darauf, nachdem er davon abgezogen, diesen Ballen wieder nach Frankfurt zurück, wo er allen diesen Plackereien wieder aufs neue unterworfen war, und wo selten der Ertrag des Abgesetz- tcn nur zur Bestreitung der Zölle hinrcichte, geschweige zu der der Fracht, Emballage rc. Auch ist es in einigen, wie wohl wenigen deutschen Staaten noch herkömmlich, daß der Berleger Censurgebühren zu bezahlen hat. — Die Ccnsur ist eine allgemeine Einrichtung, ursprünglich zur Wohlfahrt des Ganzen, wofür der Einzelne nicht in Anspruch genom men werden und leiden darf. Es wäre dieses eben so un haltbar, als wollte man den Leuten, die Polizeianstalten nothwendig machen, zumurhen, die großen Kosten ihrer Unterhaltung zu bestreiten. Es ist schon hart genug für den Buchhändler, daß er in unglücklichen Jahren, wo er bei mißlingenden Speculationen und Unternehmungen, die ihn in seinen Vermögens-Umständen zurückbcingen, die nämliche Gewerbssteuer abgeben muß, die für ihn in glück lichen Jahren normirt worden war, denn statt Gewinn hatte er Verlust, und indem letzterer ignorirt wird, muß ec nach dem einmal normirten erstercn beisteuern. Auch reißt in einigen Staaten der Anspruch auf Ofsicial-Exem plare vom inländischen Verlag immer weiter ein, und wo es sonst hinreichtc, daß der Verleger, was er gern und willig that, ein Exemplar seiner Werke zur allgemeinen Lan desbibliothek unentgeltlich abgeben mußte, da verlangen jetzt. Rcgierungs-, Polizei-, Universitätsbibliotheken das Nämliche, so daß mir Länder bekannt sind, wo diese Anmaßungen! sich auf 6 bis 8 Ofsicial-Exemplare erstrecken, da es doch Verleger gicbt, die in einem Jahre so viel pcoduciren, daß ein Exemplar von ihren sämmtlichen Artikeln jährlich allein schon 100 Thlr. und darüber ausmacht. Ast. 4. Noch immer erfreut sich der deutsche Bücherverle-! ger keines allgemein gültigen Gesetzes, das ihm, wie allen andern Staatsbürgern, sein wohlerworbenes Eigenthum sichert, denn so lange noch der Nachdruck und der Handel mit Nachdrücken in einem einzigen und sei es dem kleinsten deutschen Staate ge stattet oder auch nur geduldet wird, so lange sind alle privatli- chen Landesgesetze einzelner Staaten unzureichend, ihn vor Eingriffen in sein Eigenthum zu schützen, da in diesem Falle nicht verhindert werden kann, daß von diesem kleinen literar. Raubstaate aus ganz Deutschland mit Nachdrücken über schwemmt werden kann. — Da indessen nicht zu leugnen ist, daß zur Abstellung dieser Raubgattung neuerdings, na mentlich auch in Oesterreich, viel geschehen, auch dem Verneh men nach ein allgemeines Gesetz für ganz Deutschland vom hohen Bundestage ausgehen wird, so wollen wir uns über die sen bereits schon so viel besprochenen Gegenstand hier, in siche rer Erwartung baldiger Hülfe, nicht weiterverbreiten. A3. Z. Auch in Betreff der Censur wäre ein solches all gemeines Gesetz für ganz Deutschland recht sehr zu wünschen, damit jeder die Pflichten, die ihm obliegen, genau erfahren könne. Die jetzigen Bestimmungen lassen nicht selten den Censurpflichtigen in Zweifel. So z. B. sollen Bücher über 20 Bogen der Censur nicht unterliegen. Ob ein Manuscript 18. 19.20 oder 21 Druckbogen geben wird, weist sich erst nach dessen Ausdruck aus. Die Ccnsur würde aber entweder ihren Zweck verfehlen, wollte man ihr die Bücher schon ge druckt vorlcgcn, oder cs würde dann in denkbaren Fällen der Umdruck ganzer Werke mit Verlust großer Capitale nöthig wer den. Aber Der soll noch aufstehen, welcher die Bogenstärke, folglich die Ccnsurpflichtigkcit eines Werkes nach dem Manu script so genau berechnen könnte, um in gewissen Fällen, wo sich die Grenzen berühren, zu entscheiden , ob ein Werk dieser Bestimmung noch vor die Censur gehört oder nicht. Wo ist alsdann der Ausweg, der ihm bleibt? Sehr oft habe ich be merkt, daß man zu Censorcn besonders milde und schonende Charaktere wählte, gewiß in der guten Absicht, um dieses ge hässige Amt nicht noch gehässiger zu machen. Ist aber ein solcher Mann auch noch so wohldenkend, dabei aber ängst lich und etwa auch kein Literat, dann wehe den mit ihm ver kehrenden Verlegern und Autoren. Ueberall sicht er Gespen ster, und der Autor ist in seinen Augen ein Sklav, der nicht mucksen darf. Ehrcnwerthc literarische Freiheit, ikre Bewe gung innerhalb der Grenzen des Erlaubten und Schicklichen, gutartige Humoristik und Satyre, wie sie von Rabencr's Zei ten bis zu uns geachtet und rcspectict worden ist, kennt er nicht. Rücksichtslos streicht er darauf los, um nur sein theuresHaupt zu bergen, und sich nur jedem irgend möglichen Vorwurf zu entziehen. Ist aber der Censor ein besonnener, mir Zeit und Lineatur fortgegangener Literat, dann ist ihm bekannt, wie wett cs Andere getrieben haben, was schon da ist, was gestat tet werden kann. Mit ihm ist gut durchkommen, er sei von welcher Farbe er wolle. Es sind mir auch schon Censoren vor gekommen , die zugleich das Amt der Reccnscnten und der Cor- rectoren ausüben zu müssen glaubten und oft Fehler hincin- corrigirten oder der Originalität des Autors schadeten. Was einmal die Ccnsur passirt hat, es sei was es wolle, kann dem Verleger nicht mehr zur Last gelegt werden. Leider ist hierge gen in den letzten Jahren einigemal stark verstoßen worden; das größte Unglück aber, womit die Censur den Buchhandel bedro-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder