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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.02.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.02.1835
- Sprache
- Deutsch
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165 166 noch heißen, deren Beseitigung wir nicht von außen, son-! dcrn nur von uns selbst erwarten, und von denen wir nichts sagen können, als: Laßt uns besser werden, Bald wird's besser sein. Bon diesen und allen ähnlichen Leiden unseres Geschäfts, die in uns selbst begründet sind, kann also nicht die Rede sein, wenn wir von unsern Staatsregierungen aufgcfordert werden, Vorschläge und Mittel an die Hand zu geben, wie dem in Deutschland so sehr herabgckommenen Geschäft wie der aufzuhclfen sei? In dieser Beziehung gilt es b>) diejenigen Mängel und Mittel zu ihrer Abhülfe an- zugcbcn, hinsichtlich deren nur von der Staatsgewalt allein cingewickt werden kann, und wo Verbesserung, Hülfe und ein guter Erfolg in ihren Händen liegt. Von diesen Män geln und an dem Gedeihen des Buchhandels nagenden Krebs schäden nenne ich hier folgende: 1) zu große Vermehrung der Handlungen, namentlich der Sortimentsbuchhandlungen, Eindrängen neuer Eta blissements an Orten und in Gegenden, wo die bcrcirs bestehenden kaum ihr kärgliches Auskommen finden; unbefugte Pfuscherei fremder, unserm Geschäft nicht angchörender Personen in dasselbe; 2) Mangel an Absatz durch fast ganz erloschene Unter stützung und Aufmunterung des Buchhandels von oben herab, durch die Aufhebung der Klosterbibliotheken und durch immer mehr überhand nehmende Gleichgültigkeit, ja Geringschätzung gegen die Literatur; 3) immer mehr anwachscnde Zunahme der Geschäfts spesen, namentlich des Porto, der Gewcrbssteuern, Zölle rc. 4) der, wenn jetzt auch beschränktere, doch im Dunkeln immer noch fortschlcichende Nachdruck, namentlich im Königreiche Wüctcmbccg; 5) die noch hie und da vorkommcnde unverschuldete Ge fahr und Willkür in Censurangelcgenheiten. Hä 1. Der Beschränkung zu großer Vermehrung der Buchbandlungen scheint zwar die einerseits so wohlthätige und sich immer mehr verbreitende Gewerbfreiheit* *) im Wege zu stehen, doch zeigt uns gerade das Beispiel des preußischen, *) Gewerbfreiheit hat ihre guten und schlimmen Seiten. Man scheint dabei besonders auch mit die Vermehrung der dem Staate gutkommenden Gewcrbsreuer beabsichtigt zu haben, ohne zu bedenken, daß man dadurch immer neue Bettler macht, was eine übermäßige Concurrenz zur Folge hat, weil einer den an dern, nur um leben zu können, in der Wohlfeilheit übcrbieten muß. Sonderbar genug ist Liese Gewerbfreiheit in mehrcrn Staaken nicbr in Dauere, sondern nur in Speele ausgesprochen, wo nian die Innungen der Fleischer, Bäcker rc. noch immer respectirt und für geschloffen hält, während für andere Gewerke völlige Ungeschloffen- hcit ausgesprochen ist. Indessen bleibt Leun doch jeder bei seinem Leisten und pfuscht nicht in andere Dinge. Nicht so ist cS beim Buchtzandel, der sich gefallen lasse» muß, Laß jeder Unberufene in denselben, namentlich bei Pränumerations- und SubscriptionS- sammlungcn, pfuscht. Und gerade diese Art von Pfuscherei bringt den Buchhändlern den größten Schaden, da in diesem Pränumerat.- und SubscriptionSwcjen jetzt das Hauptgeschäft gemacht wird. Auch schadet eS dem Buchhandel ungemein, daß man den Posten, diese Gewerbfreiheit so sehr begünstigenden Staates, daß obigem Uebel durch gerechte Erschwerungen Grenzen gesteckt werden können. Jeder z. B., der dort ein selbstständiger Buchhändler werden will, muß in den Provinzialstädtcn ein Vermögen von 2000 Thlrn. Nachweisen können. Allein die ser Erschwerungen sind noch zu wenige, denn ein Vermögen von 2000 Thlrn. ist zur Begründung eines vollständigen Buch händlergeschäfts noch viel zu gering und könnte mit Recht und Billigkeit wenigstens auf das Doppelte erhöht werden, abgesehen von den Täuschungen und Kunstgriffen, welche sehr oft bei solchen Nachweisungcn Statt finden. Sind aber auch die Vermögensumstände vollkommen in Ordnung, so ist außerdem zur Qualisicirung zum Buchhändler noch nöthig, daß der Aspirant den Buchhandel geschäftsmäßig erlernt habe, daß er über seine gute und treue Gesinnung, über seine Sittlichkeit, Neellität und bisherige Aufführung sich durch glaubhafte Zeugnisse *), über seine Geschäftsfähigkeit aber durch ein förmliches Examen zu legitimsten habe, in wel chem er daclegt, daß er die zu diesem Stande erforderliche allgemeine Bildung, Literaturkcnntniß und praktische Um sicht und Fertigkeit in allen übrigen Geschäftszweigen be sitze, welches Examen jederzeit während der leipziger Oster- mcssen — der Eandidat gehöre einem Bundesstaate an, welchem er wolle, — vor einer vom dortigen Börsenverein zu ernennenden Commission zu bestehen sei. Außerdem würde cs sich mit den Principien der Gewerbfreiheit vertra gen , daß eine gewisse Zahl von Einwohnern zur Errichtung eines neuen Geschäfts nachgewiesen werden müßte, die nicht unter 10,000 Seelen anzunchmen wäre, hiernach könnte in einer Stadt von 30,000 Einwohnern, die bereits 3 Buchhandlungen besitzt, eine vierte Evncession nicht ertheilt werden, und fürwahr, der Staat wird sich wohlcr dabei be finden, drei tüchtige, wohlbeschäftigte Häuser als vier an der Auszehrung laborirsnde zu besitzen. Auf Umgegend müßte natürlich hierbei Rücksicht genommen werden, na mentlich in dem Fall, daß eine Stadt von 3 bis 4000 Einwohnern, die sich ein Etablissement zu seinem Sitz wählte, in buchhändlerischer Hinsicht einen weiten, viel vcr- in deren Beruf doch ursprünglich nur der Debit politischer Zeitun gen liegt, auch die Vergünstigung nachgelassen hat, mit allen nur möglichen UntcrhaltungS-, Literatur - und wissenschaftlichen Blät tern offenen Handel zu treiben. W. H. *) Kein Stand kann so viel Unheil stiften als der Buchhandel, denn der Buchhändler ist der Verbreiter aller Druckschriften. Er kann in seinem Wirkungskreise durch den Handel mit schlüpfrigen, phantasievcrderbendcn Büchern die bestehende Sittlichkeit untergra ben und eben so durch Verbreitung aufreizender Flugblätter eine ganze Gegend aufwiegeln. Daß Regierungen sich durch Concessioncn zum Buchhandclan nichtswürdige Subjekte selbst geschadet haben, liegt am Tage, und cö ist unbegreiflich, wie kurzsichtig man bis jetzt in dieser Hinsicht gewesen ist, indem man solche Berechtigungen an Individuen ertheilt hat, ohne im geringsten nach ihrer Morali tät zu fragen. Dadurch haben die Regierungen selbst dem Buch handel den empfindlichsten Schaden zugcfügt und die Achtbarkeit dieses Geschäfts sehr herabgcbracht. Nur moralisch-sittlichen Män nern von Besonnenheit und Ruhe sollte eine Regierung Concessionen crtheilen, nicht aber einem Jede», der einige Tausend Thaler auf- zuwcisen hat, er sei gelernter Buchhändler oder nicht.
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