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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1835
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1835-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1835
- Sprache
- Deutsch
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119 120 dels? Soll es künftig gar keinen solchen mehr geben? Sol len an keinem Centtalpunkte Verlagslager gehalten werden, aus denen der Sortimentsbuchhändler schnell, sicher und aus der ersten Hand seinen Bedarf beziehen kann? Oder soll der Stapelplatz an einen andern Ort verlegt werden, und ist es so leicht, einen zu finden, der soviel Erfordernisse in sich vereinigte als Leipzig, und durch eigenthümliche Vor züge die Kosten der Uebcrsicdelung übertrüge? Oder besteht etwa die Mehrzahl der leipziger Eommissionnairs aus unsoliden, unordentlichen und nachlässigen Leuten, welche ihre Committcn- tcn schlecht bedienen? Oder ist die Auswahl unter den hundert leipziger Handlungen zu beschränk!? Schwerlich dürften sich viele deutsche Buchhändler finden, welche diese Fragen mit Ja beantworten möchten. Jeder andre Stapelplatz, den man wählen könnte, würde zu denselben Klagen Veranlassung geben wie jetzt Leipzig, und wahrscheinlich noch zu manchen neuen. Dennoch soll nicht geleugnet werden, daß die leipziger Buchhandlungen aus ihrer Lage manchen Vortheil ziehen, der uns Auswärtigen entgeht. Dasselbe thun aber mehr oder weniger die frankfurter, berliner, wiener, Nürnber gs, stuttgarter — kurz die Buchhandlungen aller Städte, wo sich kleinere Ecntralpunkte gebildet haben. Sollen wir aber deswegen alle Ecntralpunkte des Buchhandels aufhebcn ? Das hieße ihn von Grund aus und am gewissesten in den kleinern Orten zerstören. Nur das kann je der deutsche Buchhändler mit Recht verlangen, daß die Eollegen an den Stapelplätzcn, welche allerdings zum Theil nur durch die übrigen bestehen, die Vorthcile ihrer Lage nicht auf ungebührliche Weise mißbrauchen. Eine gewisse Neigung dazu ist so natürlich als verzeihlich, denn „wer im Rohre sitzt, schneidet sich Pfeifen." Dem muß aber entgegen gearbeitet werden, und ob dies eher mög lich sein wird, wenn jeder in seiner Vereinzelung bleibt, als wenn die Mehrzahl der achtbaren Buchhandlungen im Börscnvcrcin Einigung und Stützpunkt findet — das bleibe dem Ermessen eines Jeden überlassen. Auf den Vorwurf, daß trotz Börsenbau und Bör- senvcrcin so viele Mißbräuche im Buchhandel cinreißcn, könnte ich mit der einfachen Frage antworten, ob man denn glaube, daß cs ohne diese besser gehen werde. Aber ich will noch hinzufügcn, daß der Börsenvcrein aus einem wirkli chen Bedürfnisse der Zeit hervorgegangen ist und, um alles noch nicht ans Licht Getretene mit Stillschweigen zu über gehen, bereits zwei gemeinnützige Resultate geliefert hat, nämlich den Börscnbau und das Börsenblatt, welches letztere ohne ihn entweder gar nicht cxistiren oder doch wenigstens ge wiß nicht zum Besten und unter der Eontrole der Ge sa mmth eit verwaltet werden würde. Dies ist doch et was und sollte jeden unter uns ermuthigen, statt der immer unfruchtbaren Verneinung, durch thätige Theilnahme ein Institut zu unterstützen, das, in unserer Mitte wie von selbst entstanden, naturgemäßer Fortbildung fähig ist und — wenn irgend etwas — die deutschen Buchhändler vor ge genseitiger Entfremdung bewahren kann. 8r. I. Krommann. Wunsch. Das Einsendcn von Remittendcnfacturcn ist leider bis her noch immer nicht allgemein gewesen; möchte cs doch fernerhin von allen Handlungen, und zwar in doppel ten Exemplaren, geschehen! Nachdruck in Würtemberg. Wir lesen in würtemb. Blättern, daß einer ständi schen Commission unterm 13. Jan. ein Rescript des königl. Geheimen Raths zugekommcn, in welchem diejenigen Ge- setzescntwürfe bezeichnet sind, welche derselben im Laufe der nächsten 2 bis 3 Monate noch zugewicscn werden sollen. Mit gerechtem Unwillen blickt längst jeder Mann von Ehre auf die würtemb. Gesetzgebung über den Nachdruck, welche, während alle andern deutschen Bundesstaaten, ohne irgend eine Ausnahme, das literarische Eigenthum der würtemb. Untcrthanen so gut wie jedes an dere Eigcnthum schützen, den würtemb. Buchdruckern gestat tet, das Eigenthum aller übrigen deutschen Untcrthanen durch Nachdruck werthlos zu machen, wenn der Eigenthü- mervcrsäumt hat, zuvor einen Ablaßbrief, ein Privilegium ge gen den Nachdruck genannt, beim königl. Ministerium des Innern in Stuttgart um 15 Fl. zu erkaufen. Längst sind Beschwerden in Menge gegen diese Gesetzgebung bei Sr. Majestät dem Könige von Würtemb. unmittelbar und in öf fentlichen Blättern geführt worden. In der letzten Stände- Versammlung beantragte der Abg. Menzel, die Greuel des bestehenden Gesetzes in geistreichem Vortrage beleuchtend, die Bitte an die Regierung um Abänderung dieses Gesetzes. Ocffentlichcn Blättern zufolge liegt auch bcreirs seit zwei Jahren der Entwurf eines neuen Gesetzes über diesen Gegen stand vor dem königl. Geheimen Rath. Nach allem diesem konnte daher mit Zuversicht erwartet werden, daß ein sol ches Gesetz bei der bevorstehenden Zusammenkunft der Stände diesen vorgclegt werde. Leider aber ist dennoch dieses Ge setz unter den der ständischen Commission bezeichnet«! Gesetzen, welche ihr innerhalb 2 bis 3 Monaten übergeben werden sollen, abermals nicht enthalten, und wenn daraus auch noch nicht mit Sicherheit zu folgern ist, daß die würtemb. Regierung dem bevorstehenden Landtage kein neues Gesetz über diesen Gegenstand vorzulegcn beabsichtigt, so scheint doch die unter lassene Anführung darauf hinzudeuten, daß der seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwurf noch immer nicht vom königl. Geh. Rathe discutirt ist und daß deshalb letzterer selbst nicht bestimmt zu sagen im Stande ist, ob derselbe den Kammern bei ihrer nächsten Zusammenkunft vorgelegt werden kann. Würde dieser, ausschließlich zur Berathung von Gesetzen zu berufende, außerordentliche Landtag abermals vorübergchen, ohne daß diesem Unfug durch ein neues Gesetz gesteuert wird, so könnten dann voraussichtlich Würtcmbergs Nachdrucker aber mals eine Reihe von Jahren ungestraft über das Eigenthum anderer deutscher Untcrthanen herfallen, bis ein mal auf einem künftigen ordentlichen Landtage, deren nur alle drei Jahre einer ist, Zeit für diesen Gegenstand sich fin den würde. Die unvcrweilte Wiederholung der frühem Bitte an die würtemb. Regierung, nach dem Beispiel aller
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