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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18390917
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1973 83 1974 Warnungen wurden nicht sogleich nach Gebühr beachtet.! Gar häufig auch entgingen den Ecnsorcn gehässige Beziehun gen von Nachrichten und Raisonnements, die nur da ver- i standen wurden, wo die Verhältnisse und Thatsachen, auf ! welche sie sich, beziehen, bekannt sind. Verschiedene unserer i Blätter haben uns vielen und großen Verdruß gemacht.! Wir waren verpflichtet, mit allem Ernst und Nachdruck einzuschreiten. Hätten wir unsere Pflicht versäumt, so würden unfehlbar für die Regierung wie für die Redaktio nen jener Blätter unangenehme Maßregeln eingctrctcn sein. Daß die Eensur, die sich so oft getäuscht und gerechten Vorwürfen ausgesetzt sah, zuletzt mißtrauisch wurde und in solchem Mißtrauen bisweilen Aufsätze und einzelne Stellen strich, die in der That keine gehässige Beziehung hatten und ohne Nachtheil hätten stehen bleiben können, ist ganz begreiflich. Dies haben sich aber die Redactionen jener Blätter selbst zuzuschreiben. Ob die kleine Badische oder die große Welt irgend einen Verlust dadurch gelitten, ob die In teressen des geistigen Lebens, des Rechtes und der Wahrheit dadurch irgend einen erheblichen Schaden genommen, möchte ich sehr bezweifeln. So streng ist unsere Eensur nicht, ist keine Eensur eines Deutschen Landes, daß nicht jede Wahr heit, wenn ihre Darstellung nicht durch die Form verletzt, überall ausgesprochen werden könnte und dürfte. Vor Al lem, meine Herren, bitte ich Sie aber, sich über die schwere moralische Verantwortlichkeit nicht zu täuschen, die auf der Regierung und auf dem Lande, fremden Staaten gegenüber, haftet, welche durch unsere Presse verletzt, be leidigt, verhöhnt und verspottet werden. Keine fremde Re gierung läßt sich so weit herab, förmlich die Verfolgung ei nes Zeitungsredacteurs wegen Schmähungen und selbst der häßlichsten Verläumdungen wegen nachzusuchen. Aber um so tiefer wurzelt die Erbitterung gegen eine Regierung, welche solchem Unfuge nicht steuert, gegen ein Land, aus dessen Mitte die giftigen Pfeile abgescndet werden. Dem Ministe rium lag daher die Pflicht ob, durch die geschärftesten Be fehle an die Censoren dem Beginnen jener Blätter zu be gegnen. In Beziehung auf das Ausland können wir an solcher Strenge nichts Nachlassen und werden darin nichts Nachlassen. Für innere Angelegenheiten mag immer eine größere Freiheit der gedruckten Rede gestattet werden, und was unsere ständischen Verhandlungen betrifft, so habe ich Ihnen schon früher erklärt, daß ich selbst wünschte, es möchte ein Weg gefunden werden, auf welchem schnell und getreu das Land von unfern Berathungen und ihren Ergebnissen unterrichtet werde. Nur kann auch in dieser Beziehung nichts zugestanden werden, was mit dem Bundesgesctz im Widerspruch stände." Der Abgeordnete Welcher entgeg- nete: „Ich erlaube mir zuerst, blos in Beziehung aus den Vortrag des Herrn Präsidenten des Ministeriums des In nern einige Worte zu erwidern. Der Herr Präsident des Mini steriums des Innern hat im ruhigsten Tone diese Sache behan delt ; auch ich will in dersclben Weise die heilige Sache der Preß freiheit gegen seine Bemerkungen vcrtheidigen. Der Herr Prä sident des Ministeriums des Innern hat damit angefangen, den Abgeordneten v. Rotteck zu tadeln, daß er das System der Eensur gegenüber dem Systeme der Preßfreiheit mit zu strengen Worten angegriffen habe. Ich überlasse es natür lich dem Abgeordneten v. Rolteck, darauf zu antworten. Ich muß aber doch meinerseits bedauern, hier eine Verthei- digung der Eensur vernommen zu haben, welche ich nicht viel anders als für eine sophistische Täuschung anschen kann; dieselbe ist freilich nicht ausgegangcn von dem Red ner , der eben gesprochen hat, sondern von einem ehemals großen Staatsmanne, der aber in späten, Tagen, im Wi derspruche mit sich selbst, seine früher ausgesprochenen herr lichsten Grundsätze wieder verlcugnete. Hr. v. Gentz nämlich, nachdem er früher so energisch und unmittelbar vor dem Throne seines Königs die volle Preßfreiheit foderte, stellte später zur Täuschung der Welt über die Preßfreiheit folgende Theorie auf: Es gibt zwei Systeme, das System, welches wir Preßfreiheit nennen, er aber als eine strafende und nachfolgende Eensur bezeichnet, und ein System, wel ches wir Vernichtung der Preßfreiheit nennen, Hr. v. Gentz aber als die verhindernde Eensur bezeichnet. Das eine dieser Systeme nun habe Vortheile und Nach- theilc, das andere auch. Meine Herren! Wer mit unbe fangenem Geiste, wer mit gesundem Menschenverstand und Rechtsgefühle die Sache, um die es sich handelt, ins Auge faßt, der kennt bei diesem wichtigsten Frcihcits- und Menschenrechte keine zwei solche nebeneinander stehenden Systeme einer und derselben Sache. Er kennt hier wie überall, wo cs sich um die Existenz und Anerkennung des Rechts handelt, nur das Recht und den Gegensatzes Rechtes, das Unrecht. Es besteht entweder und ist aner kannt die Freiheit — das Recht der Wahrheit, oder ihre Unterdrückung. So verhält es sich mit jenen beiden Syste men der nachfolgenden oder der vvrausgehenden Eensur. Wo dem Bürger der Mund verbunden wird, bis und inso fern man erlaubt, das Band wegzunchmen, da ist keine Freiheit. Es existirt gar keine Preßfreiheit, wenn eine Eensur Statt findet, bei welcher die Möglichkeit abgeschnit ten ist, zu appelliren an die Gerichte, welche im Dunkel und nach völliger Willkür geübt wird. Die Preßfreiheit besteht darin, daß, wie bei allen Verhältnissen der Freiheit oder des Rechts, man frei handeln darf, so, wie man cS rechtlich verantworten zu können glaubt. Wir wollen uns nicht täuschen: von einer Eensur ist nichts Gutes zu sagen bei Denen, die Recht und Freiheit achten, nichts anderes wenigstens als solches, welches möglicherweise mit jedem Unrechte, mit allem Bösen in der Welt verbunden sein kann. Der Hr. Präsident des Ministeriums des Innern hat zwei tens gesagt, wir hätten unbedingte Preßfreiheit für größere Schriften, dagegen nur eine Eensur für kleinere Sachen, Flugschriften, überhaupt für Schriften unter 20 Bogen. Das ist wahr, wir haben Preßfreiheit für Bücher über 20 Bogen, und wenn der Herr Präsident des Ministeriums des Innern das unbedingte Preßfreiheit nennt, so habe ich nichts dagegen, obwol mit Recht bei uns jeder Schrift steller verantwortlich ist für jedes Wort, das in dem Buche steht. Nun aber, meine Herren, die Preßfreiheit für Zeitun gen, Zeit- und Flugschriften wollen wir gewiß nicht für den klei nern Thcilansehen, für das Unwichtigere; im Gegentheil, mei ne Herren, man könnte sich, wenn man wählen müßte, gern eine Eensur gefallen lassen für den Druck größerer Bücher, so fern man nur die Freiheit hat, in den Zeitungen und kleinern
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