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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1839
- Sprache
- Deutsch
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1971 83 1972 Unterdrückung des Nachdrucks. Auf frühere Veranlassung erwirkten wir vom Großh. Bezirks-Amt Lörrach die Verfügung, daß keinem Bücher krämer oder ColpocteurMarkt- oder Hausircclaubniß mehr er- theilt würde, che und bevor dessen Büchecvocrath untersucht worden wäre. Am 1. Juli d. I. kamen 3 Würtembergische Bücher krämer hieher. Ihr Lager wurde von uns im Beisein des Großh. Amtes durchgegangen und der ganze Vorrath mit Ausnahme von wenigen unbedeutenden Piecen als Nach druck confiscirt und heute im Amtshof verbrannt. Die Pässe dieser Bücherkcämer waren mit der Hausic- erlaubniß von vielen badischen Aemtern, auch von solchen versehen, an deren Orten Buchhändler sich befinden, als von Freyburg, Osfenburg rc. Hier konnten also die Expor teure ihrem vom Bundesgesetz vom 4. November 1837 verbotenen Gewerbe ungescheut Nachkommen. Durch die Einsicht dieser Pässe wurden wir veranlaßt, an die in un- serm Wirkungskreis liegenden Aemter das Ansuchen zu stellen, Bücherkcämern keine Markt- oder Hausicerlaubniß mehr zu gestatten, bevor sich nicht herausgestellt, mit was für Bücher solche handeln. Um dieses zu erreichen, mach ten wir den Vorschlag, die Krämer zuerst nach Lörrach zu verweisen, wo wir dieser Untersuchung zu unterziehen uns erboten. Wir bringen dieß zur Kenntniß unserer Herren Colle ge» mit dem Wunsche, sie möchten ein gleiches Verfahren einleiten. Dem Nachdruck würde durch ein vereinigtes Zusammenwirken seine beste Stütze, seine Nahrung entzo gen und somit das Erlöschen herbcigeführt. Erst dann wird das Bundesgesetz zur erwarteten Wohithat werden, wenn die Buchhandlungen selbst die Anwendung desselben veranlassen. Kein Beamter vermag den Nachdruck vom Original zu unterscheiden; er ertheilt aus Nichlkenntniß die Hausicerlaubniß und hilft somit selbst das Gesetz umge hen, zu dessen Schutz er bestellt ist. Werden dagegen die Beamten zur Handlungsweise des hiesigen Amtes veranlaßt, so würden wir bald von den Nachdruckskrämcrn befreit sein. Jede Handlung hat mehrere Bezirke zu ihrem Wirkungs kreis ; trifft sie dieselben Maßregeln, wie wir bei den nächst gelegenen Aemtern, so wird sich bald kein Hausirec mehr zeigen können. Lörrach, den 19. August 1839. Gebr. Dursch. Preßverhandlungen der badischen zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Rottcck auf Wiederherstel lung einigen Rechtszustandcs in Sachen der Presse*). Zuerst ergriff der Minister des Innern, Staatsrath Nebenius, das Wort: Der Herr Abgeordnete v- Rotteck hat in der Rede, womit ec seine Motion begründete, sowie Ihre Commission in ihrem Berichte sich jeder Erörterung von Fragen, welche die Verhältnisse zum Deutschen Bunde berühren , enthalten; ich freue mich darüber und werde das ') Wenn auch etwas verspätet, so glauben wir doch den Lesern des Börsenblattes diese interessanten Verhandlungen nicht vorenthallen zu dürfen; hebe» jedoch davon nur das Wichtigste nach den Mittheüungr» der Leipz. Allg. Ztg. aus. Gleiche thun. Aber der Herr Motionssteller hat von dem Zustande unserer Presse, wie ec durch die Bundesbeschlüsse und unsere Verordnungen herbeigeführt wurde, auf eine Weise gesprochen, die ich beklage. Daß ein Freund der Preßfreiheit gegen die Censur ankämpft, finde ich ganz na türlich. Aber auch ein Freund der unbedingten Freiheit der Presse sollte wenigstens so billig sein anzuerkennen, daß eö sich hier um eine Frage handelt, über welch« die Acten noch nicht geschlossen sind. Für die Entscheidung dieser Frage wird nichts gewonnen durch gehässige Bezeichnungen des ei nen Systems und durch furchtbare Uebertceibung seiner möglichen Nachthcile. Es wäre mir ein Leichtes, für die Bezeichnung der Nachtheile des andern Systems Ausdrücke zu finden, die gleich stark wären, ohne in gleichem Maße die Gebrechen jener Zustände zu übertreiben, welche sich in Ländern seiner Herrschaft dem Beobachter darstellen. Aber ich will keinen Wettkampf in Kraftausdrückcn beginnen, und ebenso wenig in eine nähere Untersuchung und theoreti sche Erörterung der im Streite liegenden Systeme und An sichten eingchen. Ich bin kein Freund unfruchtbarer Dis- cussionen. Wir besitzen die unbedingte Preßfreiheit für größere Schriften, für die große Masse jener Products der Presse, welche die Resultate deS reifern Nachdenkens und gründlicher Forschung sind, und die Hauptquelle bilden, aus welcher alle Classen des Volkes, der Gelehrte wie die Menge, ihren Unterricht, ihre Belehrung und Unterhal tung schöpfen. Wir haben dagegen die Censur für kleinere und periodische Schriften und für die Tagesblatter in Folge des Bundesbeschlusses. Dieser Beschluß besteht, und muß geachtet werden, so lange er besteht. Ich sehe nicht ein, wie eine wesentliche Modification dieses Zustandes, eine wesentliche Abänderung der bestehenden Verordnungen möglich ist; ich halte jeden Versuch, ein neues Pceßgesetz zu Stande zu bringen, für vergeblich. Aber ich erkenne an das Bedürfniß genauer, öffentlich zu verkündender Vor schriften für die Act und Weise der Ausübung der Censur. Ich halte sie für nöthig, nicht nur, damit die freie Mei nungsäußerung! nicht ungebührlich beschränkt, sondern auch, damit dem wirklichen Mißbrauche der Presse wirksamer ge steuert werde. Ich verkenne auch nicht das Bedürfniß einer Einrichtung, welche eine schnellere Erledigung der Recurse in Prcßproceßsachen, hauptsächlich im Interesse der Redaktio nen der Tagesblätter, möglich macht. Das Ministerium des Innern wird nicht säumen, hierüber Sc. königl. Hoh. dem Großherzog ehrerbietigste Vorschläge zu machen. Nun, meine Herren, habe ich noch einige Worte zu sagen über die Strenge, womit die Censur in der letzten Zeit ge- handhabt worden sein soll. Blicken Sie zurück, meine Herren, auf den Zustand unserer Presse seit einem Jahre. Vergleichen Sie den Inhalt mehrec inländischen Blätter vom Sommer vorigen Jahres mit den Blättern, welche während der kurzen Zeit der Preßfreiheit erschienen, und Sie werden, durch das Ergebnis solcher Vergleichung über rascht, es sich leicht erklären, wie es kam, daß die Censur zu größerer Strenge zurückkehrcn mußte. Eine Reihe von Artikeln, welche verletzende Ausfälle auf fremde Staaten enthielten, fanden damals ihren Weg in einige Mlätter unsres Landes. Die Censoren wurden gewarnt, aber diese
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