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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1839
- Sprache
- Deutsch
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1797 77 1798 Nun theile ich zwar diese Ansicht keinesweges. Denn, wahrlich! eine Nation, die einen Aufwand von 220 Mil lionen Gulden nicht scheut, um die Fesseln ihrer Sklaven zu lösen, steht schon deswegen höher. Doch es könnte diese Ansicht ein Vorurthcil gegen das vorliegende Gesetz erregen, welches allemal auf die Erfolge des Gesetzes einen nachtheiligen Einfluß haben müßte, tzletuo I)a„->o8 et <lo»s lereuies. Würde nun dieses Vorurthcil oder dieses Mißtrauen gegründet sein? — Kein Zweifel, daß das Ge setz das Interesse des Englischen Buchhandels unmittelbar bezweckt. Die Britische Regierung hat in so fern nur das gelhan, was einer jeden Regierung, welche den in dem Gesetze enthaltenen Antrag anzunehmcn gedenkt, zum Vorlhcile des Buchhandels ihres Landes zu thun freisteht und zu thun obliegt. Betrachtet man also die Frage von der Annahme des in dem Gesetze enthaltenen Antrages auch blos als eine Geldfrage, so stellt sie sich glcichwol nur so: Würden die Vorlhcile, welche das Gesetz unmittelbar nur dem Englischen Buchhandel gewahren soll, auch gegen seitig Vorlhcile sein? Auch angenommen nun, daß der eine Tkeil unmittelbar mehr, als der andere, bei einer solchen Uebcreinkunft gewönne (in so fern ist die Frage schon oben berührt worden), so würde noch immer der Grundsatz eingreisen, daß der Handel im Großen und mithin der zwischen zwei Völkern oder Landern lediglich und allein als ein Tausch zu betrachten ist und daß daher, wenn von einer gewissen Waare das eine Land mehr in das andere cinsührt, als aus demselben bezieht, dieses Miß verhältnis; sich wieder durch die steigende Ausfuhr einer an dern Waare aus diesem Lande in jenes ausgleichen muß. Eine Nation, welche sich auf Kosten der andern Nation bereichern will, gleicht jener Thörin, welche, um sich zu bereichern, die Henne tödtete, die ihr goldne Eier legte. — Auch das ist bei der vorliegenden Frage nicht zu übersehen, daß der Geldvortheil, welchen der Nachdruck einem Lande gewahren kann, zuweilen mit einem Verluste verbun den ist, welcher den Vortheil mindert oder sogar überwiegt. Die gelesensten Bücher, welche in England erscheinen, werden sehr bald in den Vereinigten Staaten (Nordamerika) nach- gcdcuckt; selbst in den Nordamerikanischen Zeitungen, wel che, wegen ihres großen Formats, einen ganzen Band eines Romanes auf einem Blatte oder auf zwei Blattern wiedec- gcben können. Das hat aber die Folge, daß inländische Schriftsteller desto schwerer einen Verleger finden können. Eben so gewinnt zwar Frankreich durch den Nachdruck Eng lischer Schriften. Aber, was cs in so fern sündigt, wird ihm von seinem Alliirten, von Belgien, reichlich vergolten. Ja, ein jedes Land, in welchem die in einem andern Lande erscheinenden Schriften nachgedruckt werden, verliert dabei in so fern, als es nun die Druckschriften, die eS nicht mit Vortheil Nachdrucken kann und die cs dennoch aus diesem Lande bezieht, desto thcurer bezahlen muß. Jedoch, mögen oder sollten auch für die Annahme des in dem vorliegenden Gesetze enthaltenen Antrages noch so viele Gründe sprechen, allemal würden derselben noch meh rere Erwägungen vorausgehcn müssen, damit die Ueberein- kunft für beide Theile überhaupt oder in gleichem Grade vortheilhaft wäre und mithin eine Bürgschaft für ihre Fort dauer hätte. Es würden zuvor z. B. die Fragen zu erör tern sein: Wie verhält sich, was die aus die Aus- und Ein fuhr gedruckter Schriften gelegten Zölle betrifft, die Gesetz gebung des einen Landes zu der des andern ? — DaS Gesetz bestimmt die Art und Weise, wie eine im Auslande erschie nene Schrift in England nationalisirt, d. i. den im Jnlande erscheinenden Schriften in rechtlicher Hinsicht gleichgestellt werden kann. Wie ist dieser Bestimmung im AuSlande durch eine ähnliche zu entsprechen? (Auch der Kostenpunkt, ingleichen die Zeit, in welcher diese Nationalisirung zu be werkstelligen ist, wird hierbei zu berücksichtigen sein.) — Erstreckt sich der Antrag auf diejenigen Schriften, welche in Englischer Sprache zuerst im Ausland erscheinen? und umgekehrt? (In der letzteren Stellung wird die Frage nur selten ein praktisches Interesse haben.) — Wenn die in dem Gesetze angedeutete Uebcreinkunft zwischen Großbri tannien und irgend einem andern Staate getroffen wird, so versteht sich's von selbst, daß dieser Staat zugleich das Ver bot erlassen muß, in seinem Gebiete den Nachdruck einer in Großbritannien erschienenen Schrift, der in einem dritten Lande herausgekommen ist, öffentlich zu verkau fen; und umgekehrt. Aber, welche Maaßccgeln sind zu ergreifen, um dieses Verbot wirksam zu machen ? Sind doch z. B. nicht einmal die in den Deutschen Staaten erschei nenden Schriften gegen die in der Schweiz hausenden Nach drucker sattsam gesichert! — Endlich wäre vielleicht auch die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht auf den Fall, daß ein Nachdrucker gerichtlich zu verfolgen wäre, Vorkeh rungen getroffen werden könnten, um dem Kläger die Legi timation zum Processe zu erleichtern. Zachariä'. Der Buchhandel. Zusammcngestellt und mitgctheilt von Otto Wigand. (Fortsetzung.) Das Aufkommen dieses Broschürenwescns und der da mit verbundenen Auflösung der faustdicken Bücherbände in singcrdünne Heftlieferungcn, so wie die Zunahme der perio dischen Presse und die Richtung der Literatur auf das In teresse des geistig cmancipirten Volkes gaben Unkundigen Anlaß zur Klage über den gänzlichen Verfall der Literatur, während sich doch im Gegentheil auf das Evidenteste dar- thun läßt, daß die Deutsche Literatur nie so herrlich geblüht als in unfern Tagen und daß der Kern des Deutschen Bü cherverkehrs und Deutscher Bücherproduction immer noch auf den Ernst Deutscher Wissenschaftlichkeit und Deutscher Volksbildung basirt ist. Vergleichen wir zum Beispiel die literarische Production der beiden Jahre von (786 und 1836, so finden wir, daß im letztem Jahre nicht etwa um des Schreibens willen geschrieben wurde, sondern daß die Entwickelung der intellectuellen Macht eine wahrhaft groß artige geworden ist, und daß, wenn wir die Arbeiten der Handlanger, Tagelöhner und literarischen Karrcnschieber, an denen es keinem Volke und keinem Zeitalter fehlte, un berücksichtigt lassen, der Geist, der die menschlichen Kennt nisse vermehren hilft und die allgemeine Eultur vorwärts treibt, sich neue Bahnen zu dem Volksideal gebrochen hat.
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