Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18390827
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-183908275
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18390827
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1839
- Monat1839-08
- Tag1839-08-27
- Monat1839-08
- Jahr1839
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1795 77 1796 jener Zeit das letztere Jntersse nicht ohne das crstere ge wahrt werden. Wenn hiernach das Schrifteigenthum, weder in wie fern die Arbeit des Schriftstellers, noch in wie fern der Auf wand des Verlegers durch dasselbe zu vergüten ist, die Ei genschaft eines der Zeit nach unbeschränkten Rechtes hat, so fragt sich endlich: Wie lange soll dieses Eigcn- thum dauern? d. i. auf welche Zeit ist es den Schriftstellern und Verlegern vom Staate zugcwähren? — Jedoch, sobald der Fall eintritt, daß die Zeitdauer eines Rechts oder einer Verbindlichkeit zu be stimmen ist, steht die Rechtsphilosophie an ihrer Grenze. Nur so viel läßt sich im allgemeinen zur Beantwortung die ser Frage sagen: Es stehen bei dieser Frage*) das In teresse der Schriftsteller (und ihrer Bevollmächtigten ) und das des Publikums einander gegenüber. In diesem Rechts streite hat das Interesse der Schriftsteller die größere recht liche Gunst für sich. Denn alle die Gründe, aus welchen den Schriftstellern ein Eigenlhum an ihren Geisteswecken überhaupt beizulegen ist, sprechen zugleich für die möglichste Ausdehnung dieses Eigenthumes**). Hierzu kommt, daß eine Nation sich in ihren Schriftstellern entweder ehrt oder herabwürdigt. Dichter und andere große Schriftsteller ma chen den Namen ihrer Nation auch bei andern Nationen gefeiert, auch dann, wenn die politische Nolle, welche die Nation spielt, weniger bedeutend ist; sie erhalten den Namen ihrer Nation auch dann noch, wenn die Nation selbst bereits längst unlcrgegangen ist oder ihre politische Selbstständigkeit verloren hat. Politische Macht ist für ihre Zeit, Gei- stcsmachl für alle Zeiten eine Macht. Wenn d i c Mäch tigen der Erde, welche einst einen großen Dichter oder einen andern großen Schriftsteller, der ihr Zeitgenosse war, mit Schnöde behandelten, von der Nachwelt gewogen in demselben Grade herabsinken, in welchem dieser Dichter oder Schrifsteller in der Achtung der Nachwelt steigt (oft erhält sich ihr Name nur noch durch ihre Schande!), was soll, was wird die Nachwelt von einer Nation urlheilen, welche — den Nachdruck gestattend — ihren Schriftstellern über haupt eine ähnliche Behandlung widerfahren läßt. Aller dings giebt die Maxime, — im Zweifel die Schriftsteller zu begünstigen, — über die Zeit, auf welche die Wirksam keit des Schrifteigenthums zu erstrecken sei, keinen be *) Bei dieser Frage — und nur bei dieser Frage, nicht aber auch bei der Frage, ob die Wirksamkeit des Schriftei- gcnlhumes auf eine gewisse Zeit zu beschränken sei; also nur bei der gnsesrio: gnomcliu? und nicht bei der gu. sn? D. i. nicht deswegen ist die Wirksamkeit des Schrifteigenthumes auf eine gewisse Zeit zu beschränken, weil das Interesse des Publikums diese Beschränkung fordert. Sondern, weil diese Beschränkung in dem rechtlichen Wesen des Schriftcigen- tkumes liegt, ist bei der gu. >,usm<liu? das Interesse des Pu blikums zu berücksichtigen. (Das zugleich zur Entkräftung des Vorwurfes, als ob ich in dem Obigen gerade den Haupt grund für die Beschränkung des Eigenlhumes auf eine gewisse Zeit übersehen hätte.) *') Da die Welt im Argen liegt, wie sie von jeher im Argen gelegen hat, so bemerke ich, um den Verdacht von mir abzuwendcn, als ob ich pro ari» et iocis stritte, daß meinen Schriften die Ehre des Nachdrucks noch nie im Großen wi derfahren ist. Freilich zugleich ein Bekenntniß der Demuth! stimmten Aufschluß. Doch das Uebrige findet sich, wenn sich Meinungen an Meinungen reiben, wenn man den guten Willen hat, stufenweise fortzuschceiten, solange nicht gemachte Erfahrungen vom Weitecgehen abhalten. Auf jeden Fall sollten die Gesetze das Schcifteigenthum, so lange der Schriftsteller lebt, unbedingt in Schutz nehmen. Denn während dieser Zeit steht das Schriflcigenlhum mit seinem Grunde und Zwecke in der unmittelbaren Beziehung, daß es den Schriftsteller zur Ver vollkommnung der von ihm gelieferten Arbeit anfeuert. Man könnte daher diese Bestimmung in dem oben angeführ ten Bundestagsbeschlussc allerdings vermissen, wenn nicht die Absicht bei diesem Beschlüsse hauptsächlich die gewesen wäre, den Grundsatz der Widcrrcchtlichkeit des Nachdrucks auszusprechen, und so die einzelnen Deutschen Legierungen zur Ausführung dieses Grundsatzes zu veranlassen. (Die ser letzteren Absicht entspricht vollständig das neueste K. Preußische Gesetz gegen den Nachdruck. Selbst in Würtem- berg ist schon etwas für die Erfüllung derselben Absicht ge schehen.)— Zum Schlüsse erlaube ich mir noch eines Vor schlages Erwähnung zu thun, der mir der Prüfung viel leicht nur deswegen werth zu sein scheint, weil er gerade mir in den Sinn gekommen ist. Könnte und sollte nicht das Gesetz die Schriftsteller ermächtigen, das Eigenthum, das dem einen oder dem andern an einem bestimmten Werke zu- ständc, für ein Majorat zu erklären, das auf den Manns stamm — bis zum zweiten oder dritten Grade — nach dem Rechte der Erstgeburt überginge? Ueber die zweite Frage — ob cs rathsam sei, ob es namentlich für den Deuischen Bund vortheilhaft sein würde, den in der vorliegenden Parliamentsactc enthaltenen Antrag anzunehmcn, — darf und werde ich mich nicht ausführlich verbreiten. Denn die Frage gehört in das Gebiet der Po litik und nicht in das der Rechtswissenschaft. Die allgemeinen Gründe, welche für oder wider die Annahme jenes Antrages sprechen, bieten sich einem Jedem von selbst dar. Sie hängen übrigens mit den Gründen auf das genaueste zusammen, welche für die Frei heit des auswärtigen Handels überhaupt sprechen- Es wird (das hoffe ich, daraus deuten schon einige Erscheinun gen der Zeit hin), es wird dereinst der Tag anbrechen, da die heutige Staatsweisheit, welche den Wohlstand eines Volkes dadurch am besten zu befördern glaubt, daß sie es in Beziehung auf die Production, dieses Wort in seiner weiteren Bedeutung genommen, von andern Völkern iso- lirt, einer andern, der entgegengesetzten, weichen wird.— Die speciellen Gründe würde am besten ein erfahrner Buchhändler nachzuweisen und abzuwägcn wissen. Diesem werden auch die entfernter liegenden Vortheile nicht ent gehen, welche die Deutschen Bundesstaaten von der Annahme des in dem vorliegenden Gesetze enthaltenen Antrages ern ten würden, z. B. neue oder lebhaftere Handelsverbindun gen zwischen den Deutschen und den Englischen Buchhänd lern. — Also nur noch folgende Bemerkungen: Man hat den Engländern nicht selten den Vorwurf ge macht, daß ihnen das Interesse ihres auswärtigen Handels bei allen diplomatischen Verhandlungen über Alles gehe. Man hat sie sogar a Nation stioplceeper, genannt.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder