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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1839
- Sprache
- Deutsch
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1639 71 1640 Leckren 8ie mick giicigst mit llirem Zutrauen, und Kellen 8!e sick versickert, dass ick svlckes durck pünlctlicke lürflillu»^ meiner Verkindlicklceilen mir nu erkalten kemiikt sein »erde, Kleine Kommissionen kesorgen: in I-eiprig Herr k°rd. KVKistling, in KVien Herr N. k'. kl-üller. Indem ick von meiner Untorsckrikt IVotin ru nekmen kitte, empsekle ick mick kockecklungsvoll und ergebenst llos. // s4v37.f Frankcnhauscn in Thüringen, im Juli 1839. />. />. Unter Erstattung der ergebensten Anzeige meines, sub Firma: Verlags- und Sortiments-Buchhandlung von Günther Bleichrodt, zu Anfang des lausenden Monats hier errichteten Etablisse ments beehre ich mich, Ihnen mit Rücksicht auf das gerade in diesem Zweige der bürgerlichen Betriebsamkeit bei Erzielung eines günstigen Resultats der geschäftlichen Bemühungen so unentbehrliche Vertrauen, hiermit gleichzeitig wissen zu lassen, daß das ergebenst angezeigte Unternehmen eben so sehr durch hinlängliche Fonds, als auch anderer Seits durch staatsrecht liche und private Begünstigungen gesichert wird. Ohne Ihnen daher, außer meinem Lehrzcugniß, weiter durch Vorlegung von Attesten oder sonstigen eitcln Anpreisun gen meiner Tüchtigkeit für den von mir seit einer Reihe von Jahren mit Liebe bekleideten Beruf lästig zu werden, empfehle ich mich hier sofort Ihrem geehrten Vertrauen, und zeichne mit der vollkommensten Hochachtung. Günther Dleichrodt. Commissionair: Herr I. A. Barth. Herr Günther Bleichrodt aus Frankenhausen, der im Dccember 1832 als Lehrling in meine Handlung eintrat, hat sich während seines Aufenthaltes bei mir so musterhaft betragen, und sich sowohl durch seinen unermüdlichen Fleiß und Eifer im Geschäft als auch durch seinen durchaus sittlichen Charakter und seine Berufstrcue meine volle Liebe und Achtung erworben, so daß ich ihm bei seinem gegenwärtigen Austritt aus meinem Geschäfte von ganzem Herze» alles Wohlergehen, wie er cs vermöge seiner Solidität und seiner gediegenen Ei genschaften und Kenntnisse verdient, wünsche. Frankfurt a. M., den 27. Mai 1836. D. 8. "Lettcmbcil. Firma: Job. Lhrist. -Icrmaiin'schc Buchhdlg. sIV38.j Es gereicht mir zum besondern Vergnügen, meinen Herren Collegcn nachfolgenden Erlaß der König!. Würtem- bcrg- Regierung des Neckarkreises, an die K- Stadt-Direction Stuttgart, mitzutheilen, wonach der Nachdruckcr Saillet in Stuttgart mit seinem Gesuche um Stempelung des angeblich vor der Verkündigung des Gesetzes vom 17. Ockober v. I. veranstalteten Nachdrucks der 3. Auflage von Chelius Chir urgie abgewiesen worden: D i c Königs. Würtemberg. Regierung des Neckarkrcises an die Königs. Stadt-Direction Stuttgart. Das König!. Ministerium des Innern hat laut Erlasses vom d. M. die Beschwerde des Buchhändlers Sailliet zu Stuttgart über die ihm versagte Stempelung der angeblich von ihm vor der Verkündigung des Gesetzes v. 17. Oct. 1838 veranstalteten Nachdrücke von s) Chelius, Handbuch der Chirurgie, 3- Auflage; K) Hebel, Schatzkastlein des rheinischen Hausfreundes, aus den in dem Erkenntnisse der Kreis-Regierung vom 5. März d. I. ausgeführten Gründen und in der weitern Erwägung abgewicsen: 1) Daß das Vorbringen des Beschwerdeführers zu Gunsten der Beweiskraft der von den Buchdruckern Arnold und Reiß, und den Setzern Kldpfer, Tschau, Baudistel und Feuchtlinger abgegebenen Zeugnisse nicht als richtig aner kannt werden kann, da diese Zeugen insqesammt bei dem Fortgange der Unternehmung, zu deren Gunsten sie zeug ten, bctheiligt, und die Setzer überdies im Privatdienst der Buchdrucker, für welche sie zeugten, sind. 2) Daß es nicht als in der Absicht des Gesetzes liegend an gesehen werden kann, bloße Nachdrucksprojecte, mit deren Ausführung nur ein scheinbarer — auf Umgehung der Bestimmung des Gesetzes berechneter — Anfang gemacht worden ist, gegen das Nachdrucksverbot zu schützen, und daß in Ermangelung anderen Beweises im vorliegenden Fall allen Umständen nach das Vorhandensein derartiger Nachdrucksprojecte angenommen werden muß. Die K. Stadt-Direction hat hiernach den Beschwerde führer auf seine Eingabe vom 16. März d. I. zu bescheiden. Ludwigsburg, 31. Mai 1839. Für die Abschrift. Königs. Stadt-Direction Stuttgart. Sekretair Deip. Ich verdanke dieses mir sehr erfreuliche Rcsultac den unausgesetzten Bemühungen des Herrn Rechtsconsulenten Rödinger in Stuttgart, welcher mich in dieser Angelegenheit aufs eifrigste zu vertreten die Güte hatte. Zugleich verbinde ich hiermit die Anzeige, daß die 5. durch aus vermehrte und verbesserte Auflage dieses Werkes, gegen welche ein Nachdruck der frühern Auflagen durchaus nicht aufzukommen vermöchte, ihrer Vollendung rasch entgegen geht, und binnen 14 Tagen die erste Abthl. derselben versandt wird. Heidelberg, im Juni 1839. Aarl Gross. Es Warnung. Einem von Herrn Präceptor Gailer in Tü bingen, Bearbeiter des in meinem Verlage erschie nenen Orbis pictus, mir vorliegenden Briefe zu folge, beabsichtigt derselbe, einer auswärtigen Buch handlung einen neuen Orbis piotus zu bearbeiten. Gemäß meiner Verträge mit Hrn. Gailer aber darf derselbe nicht nur nie etwas Aehnliches herausgeben, sondern ist sogar verpflichtet, wenn je dem Werke eine Fortsetzung angereiht werden sollte, diese mir oder meinen Erben in Verlag zu geben. Ich bringe dieses nun zunächst für die betref fende Handlung und dann für Jedermann zur öf fentlichen Kenntniß, mit dem Anfügen, daß ich, sollte man sich dennoch zu einem ähnlichen Unternehmen mit Herrn Gailer einlassen und es zu Tage för dern, auf den Grund meines Vertrages mein Recht bis aufs Aeußerste verfolgen werde, und alle Fol gen auf den Unternehmer wälze. Reutlingen, 20. Juli 1839. Joh. Cour. Macken chm.
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