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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1839
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- 1839-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1839
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- Deutsch
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1565 69 1566 Innern des Landes möglichst zu mildern, und die Aus übung der Aufsicht selbst auf einen edlern Standpunkt zu stellen. Diese sittliche Aufgabe der Stcuccverwaltung wird sich nun wohl endlich auch die Postverwaltung in Deutsch land zu steilen, und zu diesem hochwichtigen Zwecke die Mittel und Wege zu berathen haben, um die bisherigen Ucbecschüsse für den Staatshaushalt zu sichern, und doch die steuerpflichtigen Staatsbürger so viel als möglich von den bisherigen Vexalioncn bei Entrichtung der Postgefällc zu befreien, aber nicht die alten Vexationsmittel immer noch fcsthaltcn, oder wohl gar vermehren zu wollen. Sobald die hohen Regierungen der Deutschen Bundes staaten das Fahrpostwcsen der Privalindustrie überwiesen, und dadurch den Unterthanen einen freien Verkehr gestattet haben, und der Postsiscus sich nur das Regal der Brief- besörderung vorbehält, so werden die Staatsregierungen weit glänzendere finanzielle Resultate aus dem Postregale und durch die Entfesselung des Postveckehrs auch von den innern Eonsumtions- und Handelsabgaben ein cchöhlercs Einkommen als jetzt beziehen. Der Einwand, daß die Staatsverwaltung für die Be förderung der Postgüter und für das Extrapostwesen mehr Sicherheit und Regelmäßigkeit darbiete, als Privatunter nehmer, ist mit den Erfahrungen in den großen Handels staaten England, Frankreich, Holland und Belgien, ja selbst durch die fürstlich Thucn und Taris'sche Postvecwal- tung, als eines Posilehnsinstituts in Deutschland, siegreich zu widerlegen, wohl aber ist es gewiß, daß die Preuß. Postverwaltung aus den Einkünften von dem Briefverkehr allein jetzt mindestens 20 pCt. zu der Unterhaltung des so höchst kostspieligen Postfuhrwesens zusetzt. Gewährt die Ausübung des Postregals für die Brief- befördecung aber bei einer einfach geordneten und richtigen staatswirtbschaftlichen Verwaltungsweise den bisherigen Ueberschuß von 1,200,000 Thlr., so müssen dann auch alle die vorbehaltenen Entschädigungsansprüche an die, die Fahrposteinrichtungen vertretenden industriellen Pcivattransportanstalten, z. B. an die Eisenbahngesellschaf ten ic. aufhören, und Alles sich hiernächst frei entwickeln können. Der Eindruck dieser Beschlüsse würde wahrhaft großartig sein und besonders durch das hergestelltc Vertrauen zu der Eisenbahn und allen andern industriellen Privattrans- portuntcrnehmungen hervocrreten, sobald nur einmal der offne und geheime Druck des jetzigen Postmonopols gesetz lich aufgehoben sein wird. Könnte durch die statistischen Verwaltungsübersichten von der Bruttoeinnahme aus der gesummten Postverwaltung nachgcwicscn werden, wie viel bisher jährlich: s) an Brief porto, k>) an Paketporto, o) an Gcldporto aufgekommen ist, statt daß dasselbe unter den Rubriken s) von Reitposten, k>) von Fahrpostcn, o) von Schnellpostcn, c!) von Perso nenposten, e) von Carioleposten, k) von Botenposten zusammengezogen enthalten ist, so würden die hier ausge sprochenen Folgerungen sich gewiß als richtig bestätigt finden. Jetzt kommen uns die praktischen Staats- und Finanz männer in England und Frankreich durch die ausgesproche nen zeitgemäßen Bricfpostresormen wieder vor, daher wir diese so wichtigen Reformen auch für Deutschland, und besonders für Preußen, zum Segen des Landes ebenfalls näher erörtert und vorbereitet sehen möchten. Wir bitten aber ausdrücklich, diese unsere vorstehenden Vorschläge nur als Andeutungen zu erkennen, und dieselben also durch gründliche, weitere Beleuchtungen der Wahrheit näher bringen zu wollen, damit die hohen Deutschen Staats und Postbehörden solche wohlgemeinten, und nur im öf fentlichen Interesse erwogenen Vorschläge nicht für illu sorisch, oder wohl gar, ohne tiefer in den Gegenstand ein- zudringcn, für lächerlich erklären; denn jedenfalls ist un sere Absicht hierbei nur eine reine und gute. Es ist nun einmal die Zeit gekommen, wo die Landcs- postinstitule nur durch gerechte Abwägung der öffentlichen Interessen wirken, und ihr Finanzintcressc nicht mehr so ängstlich wie bisher im Auge behalten sollen. Die Macht der öffentlichen Meinung verlangt dringend gerechte Eon- cessionen und die Aufgabe des bisherigen Postmonopols für Fahrpostgegenständc, also für Güter und Personen, und dazu können nur freimüthige öffentliche Erörterungen, wie die vorstehenden, führen. Diejenigen hohen Staatsregierungen in den Deutschen Bundesstaaten, welche die Initiative zur Bildung eines Deut schen Postcongresses ergreifen, oder für das eigene Staats gebiet die hier angedeutetcn Briefpostreformen beschließen und das Postfuhrwesen als bisheriges Staatsmonopol auf geben, werden sich in der Geschichte Deutschlands und in den Herzen aller Völker einen eben so hohen Ruhm sichern, als Preußen durch die Bildung des Deutschen Zollvereins und seine zeitgemäße Steuergesetzgebung so glänzend sich ge sichert hat; denn dieser Deutsche Zollverein wird für alle Zeilen als die erste Stufe zur höhern nationalen Entwicke lung des Gemeinwohls, wie der Einheit des Deutschen Volkes, seine segensvolle Wirksamkeit bewähren; denn auch die vorliegende, so wichtige Briefportoreform gehört ganz in den Kreis der Entwickelungsgeschichtc des Deut schen freien Verkehrs, und darum wird auch diese Reform zum erfreulichen Ziele führen- In England und Frankreich wird zwar die Einführung gestempelter Briescouverte empfohlen, wogegen die Porto zahlung dann für diese schon gestempelten Briefe wegfällt; allein diesen Vorschlag können wir für Deutschland nicht wohl für geeignet halten, da daraus neue Einrichtungen und Eontrolcn nöthig werden würden. Wir halten die Feststellung und Berechnung eines einfachen und gleichmä ßigen Portos von bis höchstens 3 Sgr. für jeden einfachen Brief von 1 Loth, und dann für jedes folgende Loth stei gend , als Maximum innerhalb der Deutschen Bundesstaa ten für das geeignetste Mittel zur Erfüllung aller Zwecke, nämlich: der Sicherung des Staalseinkommcns und der Erleichterung des correspondirenden Publikums. Sollte sich jedoch die öffentliche Meinung und vorzüglich der Han delsstand für eine solche Stempelung als Hülssmittel im eigenen Interesse aussprechen, so kann dasselbe zur frei willigen Benutzung auch angeboren, und der Verkauf sol cher gestempelten Briescouverte für die inländische Eorre- spondenz angeordnet werden." Verantwortlicher Redakteur: G. Wuttig.
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