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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.07.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1839-07-26
- Erscheinungsdatum
- 26.07.1839
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- Deutsch
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1533 68 1334 öffentlichen Verkehr so nahe angehen, nicht gehört worden sind, die Zuziehung solcher Depukirlen des Handelsstandes aber gewiß einen guten Eindruck aus die öffentliche Meinung machen wird. Das Grundprincip zur Regulirung eines Briefporto- satzcs müßte sein: daß jede Postanstalt in Deutschland das volle Porto für die an dieselbe, zur eigenen Distribution und Be stellung am Orte oder in dessen Bezirk, gelangende Eorrespondenz als Einnahme sich und der landesherr lichen Caffe berechnen solle, also das sogenannte Posta us- und Transitoporto für die Eorrespondenz aus und nach den gesammten Deut schen Bundesstaaten aufhören müßte. Ueber die Berechnung und Verkeilung des wirklichen Transitoporto der dahin gehörigen, durch Deutschland spe- dirt werdenden fremden Eorrespondenz würde der Deutsche Postcongceß dann besondern Beschluß zu fassen haben. Die Einheit dieses Briefportosatzes für jeden einfachen Brief bis zum Gewichte von Ein Loth dürfte 3 Sgr. Preußisch nicht übersteigen; wird ein niedrigerer Porto satz für zu bildende Arcondissementsbezicke innerhalb eines jeden besondern Staates oder Postgebietes beliebt, so bleibt dies den Postbehörden der einzelnen Staatsgebiete überlas sen, ohne das Princip für den übrigen Eorrespondenzver- kehr zu ändern, wonach jeder Brief aus Bestimmungsorte außerhalb provinzieller Arrondissementsbezirke dem allge meinen und gleichmäßigen Portosatze von 2 Sgr. unterwor fen bleiben müßte. Dieser einfache Bciefportosatz von höchstens 3 Sgr. steigt dann von 1 Loth zu 1 Loch um den einfachen Porto satz in allen Deutschen Bundesstaaten, und es bleibt von dem Postcongreß nur zu bestimmen, bis zu welchem Ge wichte Briefe als zu der Briefpost gehörig anzusehen sind, und mit derselben befördert werden sollen, welche Bestim mung dann für alle Postbehöcden in den Deutschen Bun desstaaten gültig ist. Zu den Berathungen des hier empfohlenen Deutschen Postcongrefses werden die Dcpulirten der Postbehörden der Deutschen Bundesstaaten statistische Uebersichten über den Umfang des Bciesveckehcs bei jeder Postanstalt in jedem Staate vorzulegen und ganz offen mitzutheilen haben, wie viel an Einnahmen von der Eorrespondenz in jedem Staate aufgekommen, und welche Portosätze für dieselbe bisher an- gcwendet worden sind; wie auch, welche Einnahmen nach dem anzunchmcnden Briefportosatze erwartet werden können, wobei aber immer auf vermehrte Eorrespondenz mit zu rech nen ist. Nur durch Offenheit und Klarheit bei Vorlegung der statistischen Materialien kann der Deutschen Nation der Be weis gegeben werden, daß es den hohen Staatsregierungen ein Ernst ist, einen freien Postverkehc in Deutschland durch Gleichstellung der Briefpoctosatze ins Leben zu rufen, und die bisherigen, so vielfachen Beschränkungen und Bedrückun gen der Landesindustcie im öffentlichen Interesse zu mildern und aufzuheben. Mit der Annahme eines gleichmäßigen Briefportosatzcs für den Bciefverkehc in den Deutschen Bundesstaaten wird zugleich die Aufhebung des alten Postmonopolsauf die aus schließende Versendung der Pakete bis zu einem vorbehalic- nen Gewichte, wie der Gelder und Personen, und des Sta- tionswcchsels, auszusprcchen, und dieser Verkehr der Pci- vatindustrie unter Aufsicht der Staatsregierungen zu über weisen sein. Nächst der Feststellung eines gleichmäßigen PortosatzcS für Briefe wird dann vom Deutschen Postcongceß auch über einen gleichmäßigen Provisions - oder Zeitungsportosatz für den Dedit der Zeitungen ic. durch die Postanstalten, wie auch für die unmittelbaren Versendungen dieser Zeitschriften mit den Posten von den Verlegern unter Kreuzband zu be- rathen und zu beschließen sein, um der periodischen Deut schen Literatur diejenige zeitgemäße Erleichterung zuzuwen den, welche dieselbe zu ihrem Bestehen verdient und durchaus bedarf, damit den bisherigen Vertheuerungcn dieser Literatur endlich Einhalt gethan werde; denn wie jetzt die Sache steht, nimmt jede Staalspostbehörde, durch deren Gebiet Zeitungen spcdirt und von den Postanstalten dcbitirt werden, einen Provi- sionsantheil in Anspruch, so daß die Preise der Zeitungen eine übermäßige Höhe und zu große Verschiedenheit erhalten: Eine Provision für den Ortsdebit nach Procenten, und zwar bei po litischen Zeitschriften mindestens 25 pEt. des Verlagpreiscs, und bei andern Zeitschriften von 10 bis 16I pEt., dürfte ein angemessenes Ausgleichungsmittel darbicten; der Ver- lagsprcis selbst aber müßte überall in Deutschland sich gleich bleiben, wie es bei dem Buchhandel der Fall ist. Der Verleger, nicht aber der Käufer oder Abonnent, müßte diese Provision bezahlen; die jetzigen Verhältnisse sind wirklich unnatürlich, und der Literatur durchaus nachtheilig. Die Annahme eines gleichmäßigen Briefpoclosatzcs für alle Deutschen Bundesstaaten würde dann auch die Folge haben, daß die Briefposten, welche durchaus von allen an dern postmäßigen Beförderungen streng geschieden sein müs sen, überall auf den kürzesten direkten Wegen spedict wer den könnten; jetzt ist das Jagen und Speculircn nach finan ziellem Gewinn durch die Spedition der Briefe auf Umwe gen dem wahren Wesen der Posten und Eorrespondcnlen durchaus nachthcilig. Ist ein gleichmäßiger Portosatz vor handen, dann treten alle die bisherigen einseitigen und ei fersüchtigen Spekulationen in den Hintergrund, und es tritt in deren Stelle die moralische Pflicht: nur das öffentliche Interesse zu fördern. Ueber die bis jetzt zugestandenen vielen Portofreiheiten wird der Postcongreß auch einen Beschluß zu fassen haben, denn wenn das Briefporto eine so allgemeine Ermäßigung erhält, so erscheint es wohl für gerechtfertigt, daß die bis herigen groben Mißbräuche der Portofceiheiten allgemein be kämpft, und deren Fortdauer oder neue Bewilligungen, nicht der bloßen Willkühc überlassen bleiben, sondern an bestimmte allgemeine Grundsätze gebunden werden, die für alle Bundesstaaten bindend sind. Endlich wollen wir noch eines wichtigen Umstandes ge denken, nämlich: daß cs durchaus dem öffentlichen Inter esse und Vertrauen nicht entspricht, daß bisher alle die Specialpostconventioncn, welche die Deutschen Postbehör den unter einander abgeschlossen haben, nicht öffentlich amt lich bekannt gemacht worden sind, wie dies mit andern
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