1343 61 1344 entgcgenzutreten. Der Vorstand ist verpflichtet, auf die Beschwerde von drei Mitgliedern des Weinheimer Buchhändler-Vereins, die Gesammtheit desselben zum Beschluß einer gemeinsamen Maßregel aufzufordern. Nach vorher an den Unternehmer zu erlassenden Warnung entscheidet bei nothwendlgem Beschlüsse absolute Stimmen-Majorität der Vereins-Mitglieder. — tz. 8. Ob die unmotivirte Preis-Herabsetzung in Verruf und die Veräußerung von Massen einzelner Werke, ohne Mitwirkung des gesammten Buchhandels, an Antiquare, als ein Krebsschaden zu erklären, und welche Mittel mit Hinweisung aus das Frankfurter Grundprincip angewendet werden sollen, ihm entgegenzuarbeiten? Der Weinheimer Buchhändler-Verein scheidet diese Paragraph-Frage in zwei, nämlich: s) in die Frage der Preisherabsetzungen, und beschließt in Betreff derselben, daß solche dem Verleger bei seinen Unternehmungen zwar unbenommen sind; der Verleger verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, den Sortimcntsbuchhandlungen, welche Exemplare herabgesetzter Bücher zur Zeit der Herabsetzung noch zum früheren Ladenpreise besitzen, jedenfalls die Differenz zu vergüten, oder, wenn der Verleger es vorzieht, solche Exemplare sofort zum alten Nettopreise zurückzunehmen. — Die Preisherabsetzung eines Buches darf jedoch nicht eher als zwei Zahre nach seiner Erscheinung Statt finden, dagegen ist der Verleger in solchem Falle zehn Jahre nach dessen Erscheinung nicht gehalten, noch Exemplare von Sortiments- buchhandlungcn zurückzunehmen oder obige Preis-Differenz zu vergüten. — Alte Auflagen sind von diesen Bestimmungen ausgeschlossen; b) in die Frage der V er äußerung v on Mas sen einze lner Werke an Antiquare, statt des Debits derselben durch den Buchhandel; auf welche Frage der Weinheimer Buchhändler-Verein sich dahin ausspricht, daß alle Verkäufe einzelner Verlagswerke in Masse an Antiquare, wodurch die bis jetzt bestehenden Principien des Buchhandels verletzt und untergraben werden, entschieden zu mißbilligen seien. — In derartigen vorkommenden Fällen wird der genannte Verein eine abwehrende Maßregel auf die im §. 7 in Betreff des Pränumerations- und Baarzahlungs-Un Wesens bereits angegebene Weise sofort beschließen und in Anwendung bringen. tz. 9. Will der Weinheimer Buchhändler-Verein seine Zusammenkünfte alljährlich erneuern, und wo und zu welcher Zeit sollen die jährlichen Zusammenkünfte gehalten werden? Der Weinheimer Buchhändler-Verein beschließt, seine Versammlung alljährlich zu erneuern, und bestimmt Mainz zum nächstjährigen Versammlungsort, so wie die Zeit der Versammlung auf Anfang Juni 1840. Endlich bestimmt der Weinheimer Buchhändler-Verein zum Behufe seiner gegenseitigen Mittheilung die Gründung eines passenden, periodischen Organs, dessen Form den Bestimmungen des Vorstandes überlassen bleibt, und erwählt für die Dauer des nächsten ersten Vereinsjahres zum Vorstande: Herrn L. Jü'gel aus Frankfurt a. M. r . mit 31 Stimmen, - I D. Saucrtnnder aus Frankfurt a. M. - 27 - - l. L. Aömtzcr juu., aus Frankfurt a. M. - 28 - zu Ersatzmännern: Herrn 8- Aönig aus Hanau 24 - - I. L. D. Mohr aus Heidelberg . - 12 - - 8. 'Rirchhcini aus Mainz ... - 12 - Am Schluß der Sitzung verlas Herr Baedeker aus Eoblenz ein an denselben gerichtetes Schreiben der Herren Collegen in Eöln und Eoblenz, eine von denselben gewünschte Reform in dem buchhändlcrischen Eommissions- und Speditionswesen zu Frankfurt am Main betreffend. — Die anwesenden Frankfurter Buchhändler erklärten, daß, obgleich sie für die heutige Versammlung nicht darauf vorbereitet seien, auch sie in Abwesenheit ihrer übrigen Herren Collegen darüber nicht einseitig beschließen könnten, dieser Gegenstand nichtsdestoweniger bereits zur Berathung voxliege, und sei ner Zeit befriedigend erledigt werden solle. - So geschehen, Weinheim, den 26. Mai 1839. ^ Folgen die Unterschriften sämmtlicher oben als gegenwärtig aufgeführten Handlungen. Die Uebereinstimmung der Abschrift des gegenwärtigen Protokolls mit dem Original bescheinigt hiermit Curl I. D. C. C I. C F. Kirchheim, -als erwählte Vorstands-Ersatzmänner. F. König. ) Zügel, Sauerländer, Könitzer zun. ar er»»».* ; als erwählter Vorstand des Wein- > Helmer Buchhändler-Vereins.