3 4 deögcsammten deutschen Buchhandels" gerichtet sein, und wenn wir auf die Angabe der einzelnen Mittel sehen, durch welche die Redaction ihrem Ziel entgegen zu gehen sich vorgesetzt hatte, so dürfen wir nicht unerkannt lassen, daß der eingeschlagenc Weg einerseits sich allerdings immer mehr als der richtige bewährt, andererseits auch nicht ohne Glück und Geschick verfolgt worden ist. Das Börsenblatt hat sich frei erhalten von grund- und namenlosen Anfeindungen, wie wir sie oft in Blättern aller Art lesen; cs hat nach keiner Richtung hin eine gehässige Polemik eröffnet. Es hat dagegen aber manchen nützlichen und belehrenden Aufsatz, manche Mittheilungen aus der Gesetzgebung, die für den Buchhandel von Wichtigkeit sind, manche ermunternde und lehrreiche Bio graphie vorangegangcner Geschäftsgenossen gegeben. Obgleich einem dreimaligen Wechsel der Person des Redactcurs ausgesetzt, ist es dennoch den Gründern des Blattes, und das sind bekanntlich die Herren Deputirten des Vereins der Leipziger Buchhändler, durch Umsicht und Thätigkeit gelungen, das Interesse desselben un geschwächt zu erhalten. Diesen Männern gebührt für ihre uneigennützige Aufopferung unser aufrichtigster Dank, und cs ist mir eine freudige Pflicht, ihn im Namen aller Mitglieder des Börsenvereins hier öffentlich auszusprechen. Auch in Zukunft dürfen wir von ihnen alles Gute, Zweckmäßige und Nützliche für unser Blatt erwarten; denn wenn gleich, wie den Lesern aus der Bekanntmachung in No. 48 erinnerlich sein wird, das Börsenblatt, von 1835 an, in das Eigcnthum des Börsenvereins vertragsmäßig übergeht, und also auch der Börsenvorstand es sich zur angelegentlichsten Pflicht machen wird, dessen Gedeihen nach seinen besten Kräften zu fördern, so bleibt doch die specielle Leitung der Redaction in den Hän den der Herren Deputirten des Leipziger Vereins; eine Maßregel, die unerläßlich schien, in Hin sicht auf die Entfernung der Mitglieder des Börsenvorstandes von Leipzig. Da vielleicht nicht alle Leser des neuen Jahrganges auch den vorigen gehalten haben, so wird es zweckmäßig sein, die Bestimmungen der, bereits oben angeführten, Bekanntmachung in No. 48 hier kürzlich in Folgendem zu wiederholen: 1) Zu Folge Uebereinkommcns des Vorstandes des Börsenvereins mit der Deputation des Buch handels zu Leipzig, geht, vom Jahre 1835 an, das Eigenthum des Börsenblattes an den Bör senverein des deutschen Buchhandels über. 2) Die specielle Leitung der Redaction und des Mcrkantilischen bleibt in den Händen der Depu taten des Buchhandels zu Leipzig. 3) Das Börsenblatt wird ») von dem Börsenvorstand des Vereins der deutschen Buchhändler, d) von den Deputirten des Buchhandels zu Leipzig, c) von dem Verwaltungs-Ausschüsse der Buchhändlerbörse (d. i. der Commission in An gelegenheiten des Börsenbaues) als ,,Amtliches Blatt" erklärt, — wie es denn auch heute zum erstenmale als solches, und mit diesem Beisatz, erscheint. 4) Die Redaction soll (nachdem der bisherige Redacteur, Di. Bergk, mit Tode abgegangen) einem, dem Geschäfte völlig gewachsenen Mann anvertraut werden. Dieser nun tritt heute, in der Person des Herrn Dr. von Binzer zum erstenmale in dem neuen Amte mit seinem Namen auf; hat das Geschäft jedoch schon vor mehreren Monaten übernommen und bisher zu völliger Zufriedenheit geführt, so daß wir uns für die Zukunft von seiner Einsicht und Thätigkeit alles Gute versprechen dürfen. 5) Die Bibliographie soll von jetzt an möglichst vollständig und ohne Rücksicht auf den Preis der Bücher erscheinen.