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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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254, 3, November. Nichtamtlicher Theil. 4465 Franktireurs des Buchhandels ihnen weit größere Dienste leisten, als die ersteren. Die abweichenden Interessen dieser Verleger würden indeß weniger ins Gewicht fallen, da man das popu läre Journal- und Colportagcgebiet füglich von jeder Be schränkung ausnehmen könnte, ohne dadurch die eigentlichen Lebensbedingungen des regulären Sortiments unheilbar zu schä digen. — Die Natur gewisser Verlagsartikel bringt es ferner mit sich, daß dieselben durch den Sortimentshandel nicht in er schöpfender Weise verbreitet werden können, so daß die Verleger sich genöthigt sehen, die Käufer im Publicum selbst aufzusuchen. Wie diese letzteren Verleger, haben ein geringeres materielles Interesse an dem Erhalt des regulären Sortiments auch die Verleger solcher Werke, welche bereits eingeführt und accredi- tirt, einem unumgänglichen Bedürfnisse dienen, die Verleger von Schulbüchern, Kompendien, amtlich benöthigten Drucken rc. Diese Verleger würden durch den Ausschluß der Schleuder» ihren Ab satz zwar sicherlich nicht schmälern, da die betreffenden Artikel eben gekauft werden müssen, aber aus dem gleichen Grunde können sie die Entwicklung der Schicksale des Sortimentsgeschäfts mit größerem Gleichmuth verfolgen, und sogar noch geltend machen, daß der Vertrieb durch die Schleuder», als meist in großen Partie» sich bewegend, für sie der bequemere sei. Anderer seits wird für diese glücklichen Verleger aber doch der Umstand in Betracht kommen, daß für die Einführung neuer Werke sich der reguläre Sortimentshandel als zweckmäßiger und sicherer erweist, und daß es nicht ganz ungefährlich ist, den Vertrieb von Werken, die doch immer auch wieder mit Werken gleicher Richtung concurriren müssen, ganz in die Hand von verhältniß- mäßig wenigen Grossisten zu legen, deren Geneigtheit oder Ab geneigtheit von unberechenbaren Folgen werden könnte. Ein noch größeres Interesse, das reguläre Sortiment nicht durch die Schleuder» zu Grunde gehen oder empfindlich schä digen zu lassen, hat meines Erachtens die große Zahl der Ver leger von schönwissenschastlichen und Luxus-Werken. Der Vertrieb dieser Art von Verlagswerken wird nun und nimmer durch Ver sendung von Katalogen mit Schleuderpreisen aus einzelnen Cen- tren bewerkstelligt werden können; er erfordert ein ausgebreitetes „reguläres" Sortiment, welches eine reiche Auswahl von Werken aus Lager hält und in natura, zum Kauf anbieten kann, wohlein gerichtete Verkausslocale und gebildete Verkäufer nicht bloß in einigen großen Centren, sondern auch in kleineren Städten. Die Fälle sind allerdings nicht selten, wo der Verleger Grund hat, mit der Thätigkeit des einen oder andern Sortimenters un zufrieden zu sein, welcher von einem Werke einen geringen oder gar keinen Absatz erzielte, das nachher durch directe Be mühungen des Verlegers am gleichen Orte in vielen Exem plaren abgesetzt wurde. Wenn man aber dagegen erwägt, wie groß der Büchcrabsatz ist, welcher durch die Bemühungen, oft lediglich durch die Persönlichen, gesellschaftlichen Beziehungen gebildeter Sortimenter erfolgt, wie viele Leute durch derartige persönliche Beziehungen eigentlich erst zum Bücherkaufen gebracht werden, so wird man vom Standpunkte des Verlegers aus eine Schwächung des regulären Sortiments zu Gunsten des Massenvertriebs der Schleuder» nicht als vortheilhast, als „kaufmännisch" erachten können, wenn man auch immerhin wünschen mag, gewisse Schwer fälligkeiten und Mißbräuche unserer seitherigen Organisation ver schwinden zu sehen. Vortheilhast mag es jetzt noch vielen Ver legern erscheinen, beide Factoren, das reguläre Sorti ment und die Schleuderei, zu benützen. Das erstere macht ja noch immer seine Anstrengungen, ja vielleicht sogar in erhöhtem Maße, dazu kommen dann noch die Bemühungen der letzteren und das Resultat ist entschieden eine Vergrößerung des Absatzes, bei welcher sich der Verleger die Hände reiben kann, so lange bis das reguläre Sortiment vollends ruinirt ist. („Nach uns die Sündfluth!" werden hier wohl Manche rufen und mit Denen, welche aus diesem Standpunkt stehen, läßt sich natürlich nicht weiter debattiren.) — — Wenn man sich auf den kaufmänni schen Standpunkt beruft, so wird endlich nicht außer Acht ge lassen werden dürfen, daß das kaufmännische Geschäft in der Hauptsache auf festen Bezügen beruht, daß deshalb der Kauf mann, welcher schleudern will, dies aus eigene Rechnung thun muß. Der Buchhändler hingegen, welcher beispielsweise in einer mit Sortimentshandlungen schon hinlänglich versehenen Stadt aus gut Glück sich niederläßt und die Kunden seiner College» dadurch an sich zieht, daß er zu Schleuderpreisen liefert, bei welchen er selbst nicht bestehen kann, macht dieses ihm und seinen College» verderbliche Experiment großentheils nicht aus eigene Kosten, sondern aus Kosten des Verlagsbuchhandels. Der Ver- lagsbuchhandel, d. h. derjenige Theil desselben, welcher nicht aus schließlich Baarartikel führt, wird überhaupt wohl den größeren Theil der Zeche bezahlen müssen, welche sich mit Naturnoth» Wendigkeit ergeben wird, wenn es nicht gelingt, das reguläre Sortiment gegen die sich täglich mehrende Ausbreitung der Schleu derei zu schützen. Ich komme nun zu der Hauptfrage: ob und inwieweit der Börsenverein berufen und befähigt sei, das „regu läre" Sortiment gegenüber der gewerbsmäßigen Schleuderei zu schützen. Vor allem ist hier zu constatiren, daß die Beantwortung dieser Frage vielfach dadurch verwirrt und erschwert wird, daß man die Frage selbst in ungehöriger Weise sormulirt. „Kann der Börsenverein — so lautet die Frage gewöhnlich — seinen Mitgliedern die Bedingungen vorschreiben, unter welchen sie ge schäftlich mit dem Publicum zu verkehren haben?" Wenn man so allgemein fragt, wird die Antwort natürlich lauten müssen: Nein! Aber darum handelt es sich ja auch nicht. Kein Mensch will dem Börsenverein eine so weit gehende Competenz beilegen, vor allem wollen es die Anträge nicht, die ich in der letzten Leipziger Conserenz stellte. Dieselben sind in ihren Zielen und Konsequenzen von den Fernerstehenden vielfach mißverstanden worden, was in Anbetracht der Umstände nicht Wunder nehmen darf. Ich will sie deshalb hier kurz noch einmal charakterisiren. Dieselben zersallen in zwei Hauptgruppen. Die eine betrifft den Wahl- und Abstimmungsmodus, bezüglich dessen ich gegenüber den weit revolutionäreren Anträgen des zur Berathung vorgelegten Entwurfs einfach beantragte: neben der Stimmenabgabe der Besucher der Hauptversammlung auch solche durch Vereinsdelegirte gestatten zu wollen unter Fest haltung Leipzigs als Ortes der Hauptversammlung. Die andere Gruppe betrifft die Schleudereifrage, bezüg lich deren ich beantragte: einen allgemein gehaltenen Satz gegen ge werbsmäßige Schleuderei unter die „Zwecke" des Börsenvereins aus zunehmen, sodann: unter den „Gründen der Ausschließung" neben dem Nachdruck und Nachdrucksvertrieb auch die „gewerbsmäßige Schleuderei" aufzusühren, und endlich: statt des unpraktischen Vergleichsausschusses einen Hauptausschuß, bestehend aus den Vorstands- und Ausschußmitgliedern des Börsen vereins nebst den Vorständen der vom Börsenverein anerkannten Kreisvereine zu schaffen, welcher die Be strebungen der letzter«, soweit sie mit denen des Börsenvereins llbereinstimmen, fördern, ihre Grenzeintheilung überwachen, ihre Statuten prüfen und, wenn solche anerkannt, unter sehr bestimmten Vorbehalten und Beschränkungen gegen ge werbsmäßige Schleuderer schützen sollte.
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