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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1879
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Ist es vom „kaufmännischen" Standpunkt aus rationell, ihr entgegenzutreten? Weichen die Interessen der Verleger von denen der Sorti menter in dieser Frage ab? Endlich: Ist der Börsenverein berufen und befähigt, zu Gunsten der Allgemeinheit, im Interesse der gedeihlichen Ent wicklung des deutschen Buchhandels das Selbstbestimmungsrecht seiner Mitglieder bis zu einem gewissen Grade zu beschränken, eventuell Bestimmungen gegen gewerbsmäßige Schleuderei in seine Statuten aufzunehmen? Was den Einwand des „Selbstbestimmungsrechts des Ein zelnen" betrifft, so wird allseitig zugegeben werden müssen, daß dasselbe doch unter allen Umständen nur insoweit Anerkennung fordern kann, als durch seine Ausübung berechtigte Inte ressen Anderer nicht verletzt werden. Eine solche Ver letzung findet aber durch die Schleudere! insofern statt, als in vielen Fallen die Früchte der von Anderen aufgewendeten Kosten und Mühen, nicht etwa bloß zufällig, wie dies im Handel über haupt nicht zu vermeiden, sondern systematisch von dem Schleu derer eingeheimst werden. In einem pikant geschriebenen Artikel des Börsenblattes war neulich (Nr. 198) gesagt, der Schleuderer thue eigentlich nichts Anderes als daß er die Bortheile, welche der reguläre Sortimenter dem Publicum durch Jahresrechnung, Franco-Ansichtssendungen re. biete, „in einen Abzug vom Laden preis verwandle". Dies ist eine Verdrehung des Sachverhalts, insofern damit gesagt werden will, daß es sich hier um zwei ver schiedene, von einander unabhängige Leistungen handle; es ist aber in einem nicht beabsichtigten Sinne richtig, in dem Sinne nämlich, daß in der That der Schleuderer die Leistung des „regulären Sorti menters" in vielen Fällen für sich ausnützt, indem er aus dessen vorhergegangene Mühen und Kosten seinen Absatz gründet. Er läßt den „regulären Sortimenter" durch das Halten eines Lagers, durch Ansichtsversendungen re. die Kauflust Hervorrusen und an- spornen, und wenn diese kostspielige vorbereitende Arbeit gethan ist, kommt er und macht sie sich zu Nutze, indem er die Bücher um soviel billiger anbieten kann, als jener zur Vorbereitung des Absatzes schon ausgewendet. Der Schleuderer erntet mit leichter Mühe da, wo der reguläre Sortimenter gesäet. Dieser zieht den Kunden heran, jener macht das Geschäft mit ihm. Will man ihn daran hindern, so beruft er sich aus den „sittlichen" Standpunkt und klagt über Attentate auf sein Selbstbestimmungs recht! — Ein oft citirtes Wort ist dieses: „Man kann Nieman den zwingen, mehr zu verdienen als er will." In der Thät, wenn der Schleuderer nur seinen eigenen Nutzen schmälerte, so ließe sich dagegen nicht viel einwenden. Aber er schmälert den legitimen Nutzen der Anderen, schmälert ihn, indem er in vielen Fällen die Mühen und Kosten der Anderen für sich aus beutet. Dieser Umstand darf nicht übersehen werden, wenn man die sittliche Berechtigung, die Schleuderei zu bekämpfen, prüft. Was nun den kaufmännischen Standpunkt betrifft, so ist schon oft und klar genug nachgewiesen worden, daß es ver kehrt ist, denselben als durchaus maßgebend für den Buch handel zu betrachten. Jul. Springer sagt darüber in seinem oben angezogenen Gutachten: Das ist der bestimmt und scharf ins Auge zu lassende Unterschied zwischen der Eigenthümlichkeit buchhändlerischer Artikel und denen anderer geschäftlicher Gegenstände, daß im Allgemeinen ein Exemplar eines Buches werden, daß der Handel mit diesen, der Sortimentsbuch handel eben zu einem Concurrenzgeschäste nicht geeignet ist. Die Consequenzen, welche Springer damals an diesen Satz knüpfte und welche in der Hauptsache aus die beiden Vorschläge hinauslaufen, erstens: die Regierungen um Abhilfe durch Be schränkung der Concessionsertheilung anzugehen, und zweitens: die soliden Sortimentshandlungen au^ufordern, die Schleuderer durch vereinigtes noch billigeres Verkaufen zu ruiniren (Aus treibung des Teufels durch Beelzebub!) — diese Consequenzen wird heute Wohl Niemand mehr ziehen wollen. Aber der Grund satz, von welchem Springer ausgeht, ist heute noch ebenso richtig, wie damals. Bei der Concurrenz im Sortimentsbuchhandel bildet in der That nicht wie bei der in den meisten kaufmän nischen Artikeln die Frage nach der Solidität des Verkäufers, der mehr oder minder reellen Beschaffenheit der Waare ein Gegengewicht gegen verlockende Schleuderpreise. Auch kann der Sortimenter nicht in dem Maße wie der Kaufmann und zum Theil auch der Antiquar durch Auffindung besserer, billigerer Bezugsquellen, geschickte Benützung von Handelsconjuncturen und außergewöhnlichen Einkaufsgelegenheiten seinen Speculationsgeist, seine Geschicklichkeit geltend machen. In das große Gebiet der Phrase gehören deshalb Aeußerungen, wie sie neuerdings die Vertheidiger der Schleuderei häufig im Munde führen: von dem Zopfe, der im Buchhandel abgeschnitten werden sollte, von neuen Entwicklungen, neuen Bahnen, neuen Ideen, an die man sich gewöhnen müsse -c. Es soll ja nicht bestritten werden, daß in unserer seitherigen Geschäftspraxis noch allerhand Schwerfällig keiten und Mißbräuche herrschen. Aber was die Geschäftspraxis der Herren Schleuderer betrifft, so muß ich gestehen, daß mir wesentlich neue Ideen in derselben noch nicht ausgefallen sind. Es ist dies in Anbetracht der oben geschilderten Eigenthümlich keit der buchhändlerischen Artikel auch gar nicht möglich. So sehen wir denn die Schleuderer in der Hauptsache sich auf das eben nicht sehr neue Mittel beschränken, daß immer einer zu noch billigeren Preisen Bücher anbietet, als der andere. Das Ende vom Liede wird sein, daß der jetzt noch über das ganze Absatzgebiet der deutschen Literatur ausgebreitete reguläre Sor timentsbuchhandel nach und nach herunterkommt und theilweise eingcht, um einem Proletariat von kleinen Wiederverkäusern unter der Führung einiger Schleudergrossisten Platz zu machen. Wenn wir nun aber annehmen können oder müssen, daß der reguläre Sortimentshandel in seiner seitherigen Ausbreitung neben der Schleuderei, wenn sie sich unter dem Schutz der neuen Postverkehrserleichterungen erst vollends entwickelt und syste matisch ans Werk gemacht haben wird, nicht mehr bestehen kann, so werden die Interessen der meisten Verleger zunächst min destens ebenso bedroht erscheinen, wie die der Sortimenter. Es ist hier allerdings zu constatiren, daß nicht alle Verleger ein gleiches Interesse an dem Erhalt des regulären Sortiments in seinem seitherigen Bestände haben. Um die Worte „in seinem seitherigen Bestände" nicht einer naheliegenden mißverständlichen Auffassung preiszugeben, füge ich hier bei, daß ich damit keines wegs der jetzigen Ueberzahl von Etablissements das Wort reden will. Im Gegentheil glaube ich, daß es sehr zweckmäßig wäre, wenn eine erkleckliche Anzahl kleinster Sortimentshandlungen ent weder ganz verschwände oder wenigstens zu ihrem eigenen und der anderen Besten nicht mehr direct von den Verlegern be zöge. Der Gegensatz, welchen ich im Auge habe, ist lediglich der eines gleichmäßig bis in die Peripherie unseres Absatz gebiets verbreiteten soliden Sortimentshandels zu der aus wenigen Centren erfolgenden Bücherversorgung durch einzelne Schleuder grossisten mit Hilfe einer entsprechenden Anzahl von Hand langern. Aber auch an dem Erhalt der soliden Sortiments handlungen, welche ich hier meine, haben nicht alle Verleger ein gleichmäßiges Interesse. Vorerst sind es die Verleger von Journalen und populären Colportageartikeln, welche mit Recht darauf Hinweisen, daß sie ihr Geschäft mit den regulären Ssrti- mentshandlungen allein gar nicht machen könnten, ja daß die
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