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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1839
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1839
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18390305
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443 19 444 slWO.j Um mchrercn an mich ergangenen Anfragen wegen ei- ncs Herrn M a r st a d t - M e »c r in Rcmich, der sich in Be stellungs-Briefen an mehrere mir befreundete Handlungen, auf mich bezogen, zu begegnen, sehe ich mich hiermit veranlaßt, zu erklären, daß derselbe durchaus keine Vollmacht von mir hat, sich auf mich zu berufen. Don Herrn M.-M. weiß ich weiter nichts, als daß der selbe früher Lehrer gewesen ist, und nun in Reinich, einem Städtchen im Belgischen, sich als Bücher- und Kräuterhänd ler niedergelassen bat. Außer daß derselbe im Anfänge seiner Niederlassung daselbst Mchrercs von mir auf Rechnung be zogen, stehe ich in keiner Art Verbindung mit ihm. Denjenigen Handlungen, die mich auf diesen Mißbrauch meines Namens aufmerksam machten, sage ich meinen ver bindlichsten Dank. Trier, 20. Februar 1839. Zricdr. Linkt, Firma: Lintz'schc Buchhandlung. si08i.j Kd- Erklärung. Die Herren Brockhaus L Avcnarius in Leipzig ha ben im Börsenblatt vom 15. Flbruar o. die bei uns erschiene- ncne, dem Lepertoir« >Iu Ilioatrv l>»n;'!>is ü Lerlin einvcr- leibte Ausgabe des ku)- Lias par Vjxkor llu§o (Preis 87s.) als Nachdruck bezeichnet und in Leipzig einen proviso rischen Beschlag bewirkt. Es ist bekannt, wie streng wir das Eigcnthum Anderer achten und wie wesentlich wir dazu bcigctraqcn haben, daß das Gesetz zum Schutz des Ei'gcnlhums an Werken der Wissen schaft und Kunst publicirl worden ist; es dürfte also mit Recht Verwunderung erregen, daß wir uns des Nachdrucks-Vergehens schuldig machen sollten. Die sogenannte Ausgabe des Herrn Brockhaus k Avcnarius des l< u > Lias par Victor Hugo, die, bei läufig gesagt, später als die unsrige in Deutschland ausgcgeben worden, ist die in Paris von dem dortigen Verleger D e l- love gedruckte und für das Ausland bestimmte c-cklNu» ck'cx- pöckuio» in-18., von der die Herren B. K- A. Exemplare mit ihrer Firma versehe» in Deutschland debitircn. Auf der Pariser- Ausgabe, nach der die unsrige gedruckt ivordcn, ist nun Herr D e l- loycals Kckiteur (Verleger) genannt, die Herren Brock haus K- Avcnarius sind durchaus nicht als letztere, sondern nur als Verkäufer bezeichnet. Bei der Aufnahme des L u Llas in das Löpcrtoire folgten wir nur den vorausgcgangc- ncn vielen Beispielen, und sahen kein Unrecht, wo Niemand vor uns ein solches sich. Ohne den Gegenstand hier weiter verfolgen zu mögen, wollen wir nur hervorhcben, daß wir in einem Staate woh nen, wo der N a ch d r u ck im bekannten Sinne aufs strengste verboten ist, und bevor nicht vor der Obrigkeit der Beweis geführt und unser Gegenbeweis gehört worden, weisen wir auf das entschiedenste die von Leipzig aus gemachte Be schuldigung zurück. Wir erwarten, daß jetzt die für den deutschen Buchhan del sehr wichtige Frage zur Erörterung komme, ob die deut schen Buchhändler, deren Verlagswcrke in Frankreich alles Schutzes entbehren, an der Ausübung ihres gesetzlichen Retor- sionsrcchtcs sS. h. 38 des K. Preuß. Gesetzes z. Schutze des Eigenthums, ck. ck. Berlin, den I I. Juni 1837) durch ein Ma növer der französ. Verleger verhindert werden können. Es wäre freilich für den französ. Verleger nichts leichter, als die Firma irgend einer deutschen Buchhandlung, welche den Hauptdcbit für Deutschland übernimmt, auf dem Titel des Verlagswerkcs zu nennen, dadurch sich einen großen Markt zu eröffnen, jedoch den deutschen Buchhandel im Allge meinen zu beeinträchtigen. Berlin, den 19. Februar 1839. Schlesmgcr'schc Buch- und Musikhandlung. slv82.s Erwiderung auf die Annonce des Hrn. Fr. Volckmar e>. c>-26.Novbr. u. s>. in Nr. 104 des Börsen blattes fl-r den deutschen Buchhandel. Auf die, Inhalt u-d Ton na-h sehr merkwürdige Volck- m a r'sche Ankündigung der sogenannten einzig rechtmä ßigen Gcsammtausgabc der Schriften W. Heinse's haben wir nur zu erwiedern, daß wir bis jetzt vor sächsischen Gcrichten gegen Fr. Volckmar nicht geklagt ha ben, also auch von denselben nicht haben abge wiesen werden können; — oap wlr adcr, und mit uns gewiß jeder Andere, gern wissen möchten, wo und wer denn die Erben seien, mit denen Hr. V. sich verständigt haben will? und seit wann es Sitte in deutschen Landen gewor den sei, sich von Hans und Kunz etwas schenken zu lassen, oder nach Hrn. V's. schöner juristischer Terminologie, durch Hans oder Kunz sich contractlich und formell einen unbestreitbaren Besitz auf etwas a »weisen zu lassen, worüber noch Niemand diesen eine Art von Verfü gung zugcstandcn hat? wie denn auch jene, wohlweislich ver schwiegenen sogenannten Erben eine solche Verfügung sich niemals erlaubt haben werden. Im klebrigen wollen wir das Publicum, welches zu hoch geachtet wird (?!!!), um vor demselben ein sehr zweifelhaftes Recht zu entwickeln und hervorzuheben, gern Herrn V. über lassen; wir, unsers Theils, reden zu dem Publicum, welches keinen Unterschied zwischen Rechlsbegriffcn von gestern und heute anerkennt, welches vielmehr den Nachdruck, unter welcher Form derselbe auch erscheinen, in welches Gewand er sich kleiden möge, iinnicr und unter allen Umständen als eine U n re ch tl i ch kcit betrachtet und so benennt- Dieses Publikum machen wir darauf aufmerksam: daß die bei uns erschienene, sehr elegant ausgestat- tcte, einzig rechtmäßige (4. Ausgabe) des Heins e'- s ch e n Ardinghello um hundert Procent wohl feiler ist, als der Volckmar'sche Nachdruck. — Das selbe wird mit dem in kurzem erscheinenden Romane Laidion der Fall sein! Lemgo, den 2l. Februar 1839. Ulc^cr'fche Hof-Buchhandlung. fiv83.s Dank und Bitte. Den vielen geehrten Herren College», welche bereits die Gl te hatten, mich durch Eröffnung eines Conto zu erfreuen, sage ich hiermit für diese freundliche Unterstützung meinen wärmste» Dank. — Ich werde das mir geschenkte Vertrauen jederzeit durch meine Handlungsweise rechtfertigen, und mei nen Dank dafür noch besonders durch die eifrigste Verwendung für deren Verlag bethätigen. — Da indessen manche die ser vcrchrlichcn Handlungen wahrscheinlich meinen Namen bis jetzt noch nicht den Nvvitätculistcn ein- verlcibt haben, so bitte ich nochmals, dies zu thun, niid mir alle Nova nach Maßgabe dcö, meinem Circnlair vom 20. Nov. v. I. angcsngtcn, Verzeich nisses gleichzeitig mit den andern hiesigen Handlun gen zukvmmcn zu lassen. Wiesbaden, d. 18. Februar 1839. H. Fischer, Buch-, Kunst- und Landkartenhandlung. sio8l.) Dringende Bitte. Bon den bei mir erschienenen pädagogischen Schriften vom Scminardirector R. I. Wurst kann ich mir zur Ostermcsse nichts zur Disposition stellen lassen und bitte deshalb um deren Remission, da ich auf Dispvn enden derselben beim Abschluß durchaus keine Rücksicht nehmen werde. Reutlingen, im Februar 1839. Jot). Cour. Mckckcn jun.
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