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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1839
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1839
- Sprache
- Deutsch
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45 3 46 Schulvorsteher, Jnspcctoren, Katecheten, Lehrer und Lehrerinnen, welche vorstehende Artikel des Central-Schul- bücher-Vcrlags einzeln oder in kleinen Partien zu kaufen wünschen, erhalten dieselben um die auf den Titelblättern angegebenen Preise und wenden sich an rc." — Es folgen hierauf noch die Namen der Filial-Verleger, durch welche sämmtlichc Artikel zu den angegebenen Preisen zu beziehen sind, worunter die Buchbinder die Hauptrolle spielen, denn deren sind 87 aufgeführt; außerdem befinden sich unter dcnWiedervcrkänfcrn auch noch Schullehrer, Krä mer, Handelsleute, Lotto-Collccteure, Apotheker, Anti quare, Buchdrucker, u. s. w., sogar zwei Witwen, dagegen verhältnismäßig äußerst wenige Buchhändler, die bei einer solchen Anzahl und um so gefährlicherer Evncurrentcn,chs diese in ihren Ncbengeschäften schon die Mittel zu ihrer Existenz besitzen, einen schlimmen Stand haben. Die Gefahr, welche durch die Ausdehnung der Wirk samkeit des E.-S--V. dem ganzem Buchhandel Baierns droht, und nothwendig den Ruin desselben herbciführen müßte, ist in den zahlreichen und kräftig abgefaßtcn Vor stellungen, welche von Seiten der Buchhändler am Fuße des Thrones niedergclegt worden, genügend auseinandcrgcsetzt worden; mögen diese, wie nicht zu zweifeln ist, bald von glücklichem Erfolge gekrönt werden, und die trüben Aus sichten derselben in die Zukunft verschwinden! Uebcr Preisherabsetzungen im Buchhandel. Unter obiger Ucbcrschrift enthält die Nummer 195 v. I. des „Telegraphen für Deutschland" einen unterhaltenden Artikel aus der Feder des Herrn G. „Das „Unwesen der Preisherabsetzungen greift seit einiger Zeit so „um sich, daß die Literatur ihm nicht länger gleichgültig zu- „sehen darf, sondern offen und frei ihre Entrüstung über „diese Enth eiligung der Autorrechte aussprechen „muß." Nachdem der Verfasser zuerst von der mercantili- schcn Seite die verderblichen Folgen dieser Preisherabsetzun gen, in denen er eine dem Autor von dem Buchhändler angethane Demüthigung erblickt, hervorgehobcn, beleuch tet er dieselben einläßlicher von der literarischen Seite her, und sagt, die Literatur müsse auf das entschiedenste dage gen protestiren, es sei die Aufgabe der Gesetzgebung, in der allmälig die liefern Begriffe von literarischem Eigenthums rechte sich geltend machen, gegen solche Ungerechtigkeiten dem Autor Schutz zu verleihen. Wenn die Buchhändler sich darauf berufen wollen, daß sic die Bücher eine Waarc nennen, mit der sie machen dürften, was sie wollen, so warnt Herr G. vor diesem Ausdruck. „Wird in dem Ver lagsrecht des Buchhändlers nichts gesehen, als eine An- „häufung contractlich bestimmter Abzüge eines Werkes, „nichts als der numerische Umfang einer Auflage, so möchte „es schwer halten, von solchen Begriffen aus auch die Un- „rechtmäßigkeit des Nachdrucks zu dcduciren, der gerade von „dem materiellen Begriff der Waare her sein vermeintliches „und von vielen Staatsmännern und Juristen ihm keines wegs bestrittenes Recht leitet. Wird der Begriff des Autor- „und Verlagsrechtes nicht höher gefaßt, so ist den Beweis führungen füx die Rcchtmäßigkeit des Nachdrucks Thür „und Thor geöffnet." — „Die Preishcrabsetzer sagen: Die „Auflage ist unser; wir können damit machen, was wir „wollen! Ja, ihr könnt cs; aber unter den Verpflichtun gen, unter denen ihr den Verlag übernähmet, und die „dem Autor eine dauernde Garantie eures ehrlichen Fidci- „commisses bleiben, eine Garantie, daß ihr seinen Namen „nicht muthwillig verschleudern, seinen Ruf nicht wie un feines Wasser auf die Straße gießen werdet! Die Auflage „ist in Allem euer, was nicht auf das Autorrecht, auf die „ferneren immer als möglich anzunehmenden Auflagen rea- „girt!" Denn eben diese Möglichkeit unendlicher Auflagen gehöre zum Urrecht des Autors; diese Möglichkeit werde ihm verkürzt, wenn der Verleger der ersten Auflage eines Werkes sie im Preise herabsetze, wodurch dieser ein Urtheil über den Absatz aussprcche, das eine zweite Auflage unmöglich mache. Hierzu führt Hr. G. als Beispiel den Fall an, wo Hr. Hoffmann die letzten Exemplare von Rotteck's Weltgeschichte zu einem Spottpreise losschlug. Hier habe Hr. Hoffmann das Autorrecht so empfindlich verletzt, daß er bei einer bes sern literarischen Rechtsverfassung der Strafe der Gesetze hätte verfallen müssen. Nur Schade, daß die neue Auf lage, die wieder in Herrn Hoffmann's Verlag erschienen ist, („zufällig" sagt Herr G.), dieses ganze Räsonnement umstößt. Weil in den zwei Fällen, die Herrn G. zunächst zu dieser Expcctoration veranlaßt haben (der eine betrifft Herrn Hoff in Mannheim, der eine Schrift von Jecrmann auf 3 Kreuzer, und bei Abnahme von zwei Exemplaren auf 2 Kreuzer herabsetztc, der andere Herrn Otto Wigand, der ein Buch von Ivel Jacoby von 3f. auf 8^. herabsetztc), persönliche Motive die Verleger geleitet haben mögen, ver dammt Herr G. alle und jede Preisherabsetzungen, weil er sich andere Motive, die dazu nöthigcn könnten, nicht denken kann. Er spricht von Berechtigung des Autors und Ver pflichtung des Buchhändlers, von dem umgekehrten nicht, und macht zum Schluffe den Buchhändlern in Deutschland den Vorwurf, „daß sie mehr producircn, als die Schrift - „stcller den Trieb und das Publicum das Bedürfnis; hat." Correspondenzna chrichtcn. Wie man's treibt, so geht's. Berlin, den 29. Deccmber 1838. Dem mehrfach gerügten Unfugc, welchen ein gewisser Glöckner in verschiedenen Regierungsbezirken Preußens mit Subscri ptionssammeln getrieben (vgl. BBl. 1838. Nr. 103 und 1839. Nr. 1.), und worüber sich allgemeiner Unwille aus gesprochen, ist jetzt auf die bündigste Weise ein Ziel gesteckt worden, wodurch das Publicum vor weitern Verlusten und Processen geschützt sein dürfte, denen leider! bereits so Viele zum Opfer fallen mußten, ohne daß der Buchstabe des Gesetzes sie denselben entreißen konnte. Eine weit größereAnzahl Personen aller Stände sah noch gleichen Ergebnissen bangend entgegen, und diese werden es unserer fürsorgenden Regierung Dank wissen, daß sie sich ihrer mittelst nachstehenden Erlasses so kräftig angenom men und dadurch von allen dessallsigcn Sorgen befreite.
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