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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.11.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-11-03
- Erscheinungsdatum
- 03.11.1936
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- Deutsch
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Nummer L5S, S. November IMS Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Was müssen Einzelhändler beim Ausfüllen und Einreichen der Unfallanzeige an die Berufsgenoffenschaft beachten? Bricht in einem bei der Berussgenossenschaft für den Einzelhandel (Bg.) versicherten Betriebe ein Gefolgschastsmitglied bei der Arbeit den Arm, so tritt bekanntlich die Bg. mit den gesetzlichen Leistungen ein. Sie leitet unverzüglich alles Nötige in die Wege, sobald der Unternehmer die ordnungsgemäß ausgefertigte Unfallanzeige eingereicht hat. Die Bg. beklagt sich nun darüber, daß es mit dem Einreichen und der richtigen Ausfüllung der Unfallanzeigen bei den versicherten Einzelhändlern leider hapert und die Unterlassungssünden der Unternehmer oft ein reibungsloses Bearbeiten der Unfälle erheblich erschweren. Wann ein Unfall zu melden ist und was dabei beachtet werden muß, sei daher noch einmal erläutert. Nach der Reichsversicherungsordnung hat der Unternehmer Be triebsunfälle seiner Gefolgschastsmitglieder auf den vom Reichsversiche rungsamt vorgeschriebenen braungelben Vordrucken der Bg. und der Ortspolizeibehörde sofort anzuzeigen, wenn der Verletzte ge tötet oder für mehr als drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird. Der Bg. brauchen und sollen nicht wahllos alle Unfälle gemeldet werden, sondern nur solche, die nach Vorstehendem anzeigepflichtig sind. Der Inhalt der Unfallanzeige ist darüber entscheidend, ob die Bg. zur besseren und gründlichen Behebung der Unfallfolgen besondere Be- handlungsmahnahmen veranlaßt. Ferner hängen davon die weiteren Ermittlungen des Versicherungsträgers ab. Sehr wichtig ist also vor allem, daß der Unternehmer die Anzeige unverzüglich erstattet, damit die Bg. schnellstens einzugreifen vermag und dem Verletzten soweit und so gut wie nur irgendmöglich die Gesundheit und volle Arbeitskraft durch sofortige beste ärztliche Hilfe wiedergegeben werden. Die Angaben in der Anzeige müssen zutreffend, ausreichend und gut leserlich sein, damit sie ein klares Bild über den Unfallanlaß und Hergang geben. Der Aussteller der Anzeige sollte sich immer vor Augen halten, worauf es der Bg. vor allem ankommt und beachten, daß als Betriebsunfälle nur die Unfälle im versicherten Betriebe, die Unfälle auf Geschäftswegen und die Unfälle auf dem unmittelbaren Wege von der Wohnung zur Arbeitsstätte und umgekehrt gelten. Wenn an Unfällen im Straßen verkehr ein Dritter Schuld hat, so sind auch Angaben darüber für die Hanns Iohst liest in Leipzig Der Präsident der ReichsschristtumskammerStaatsrat Hanns Iohst liest in einer Veranstaltung der NS.-Kulturgemeinde am Freitag, dem 6. November im Städtischen Kaufhaus (2V Uhr) aus seinen Werken. Kein Leipziger Buchhändler wird versäumen, an diesem Abend die Bekanntschaft mit dem Dichter Hanns Iohst zu machen. Karten sind außer bei der Geschäftsstelle der NS.-Kulturgemeinde, Promenaden- Straße 4 (Tel. 10730) und beim Meßaml bei den Buchhandlungen Fritsch, Hinrichs, Lorentz und Musikalienhandlung Jost zu haben. Herbsttreffen des Westdeutschen Iungbuchhandels Arbeitsgemeinschaften über die wichtigsten Neu erscheinungen des Jahres Auch in diesem Jahre wollen wir uns auf zwei größeren Treffen über die Buch-Ernte dieses Jahres berichten lassen. Die Arbeits gemeinschaften stehen wieder unter der bewährten Leitung von Pro fessor Josef Antz - Bonn und finden statt: 1. Sonntag, den 15. November in Dortmund: Restaurant »Zum Schwarzen Raben«, Hansastraße 105, zu erreichen mit Straßenbahnlinie 3, 4 und 8 ab Hauptbahnhof und Ringbahn bis Haltestelle Grafenhof, zu Fuß in 10 Minuten. 2. Sonntag, den 22. November in Wuppertal- Elberfeld, »Ge sellschaft Verein«, Hermann-Göring-Straße 14 (in der Nähe des Rathauses). An beiden Sonntagen beginnen die Arbeitsgemeinschaften pünktlich um 10 Uhr. Die Kameraden des Gaues Düsseldorf erhallen von mir die Buchliste. Ich bitte alle anderen Kameraden, bei mir die Liste anzufordern. Die Anmeldungen für die Tressen bitte ich mir um gehend zukommen zu lassen, sowie die Mitteilung, ob am gemein samen Mittagessen (RM 1.—) teilgenommcn wird. Jeder soll nach Möglichkeit am Treffen in einer der beiden Städte teilnehmen. Ich bitte die Herren Belriebsfllhrer, ihre Angestellten und Lehrlinge von sich aus nochmals auf diese wichtigen Treffen hinzuweisen. Meine An schrift lautet: Wuppertal-Elberfeld, Herzogstratze 33. Ludwig Littmann, Gaufachschastsberater. Bg. wichtig. Die Vielseitigkeit des Lebens bedingt, daß täglich anders gelagerte Fälle austauchen, in denen zweifelhaft ist, ob die Voraus setzung für einen Betriebsunfall, nämlich der Zusammenhang mit dem versicherten Betriebe, überhaupt vorliegt. Sei es, daß sich der Unfall bei einer Spielerei ereignet hat, daß der Verletzte nicht geradewegs nach Hause gegangen ist, daß eine eigenwirtschaftliche Verrichtung beab sichtigt war oder eine innere Ursache (Schwinbelanfall, Krämpfe) an der Entstehung des Unfalls mitgewirkt hat. Sind dem Unternehmer solche Nebenumstände bekannt oder ergeben sich erst nach Erstattung der Unfallanzeige wichtige Tatsachen, so mutz er das der Bg. Mitteilen. Wird die Bg. durch Falschmeldungen geschädigt, so kann sie den betreffenden Unternehmer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für ihre Aufwendungen haftbar machen, wenn er seine öffentlich-rechtlichen Pflichten insofern verletzt hat, als die nach der jeweiligen Sachlage not wendigen Erkundigungen (z. B. Befragen der Mitarbeiter des Ver letzten) unterblieben waren. Die ordentliche und rechtzeitige Ausfüllung und Einreichung der Unfallanzeige bedeutet für die Bg. und auch für den Unternehmer eine wesentliche Arbeitsersparnis, da unnötige Erinnerungen und Ermitt lungen vermieden werden. Selbstverständlich beeinflußt das auch den Verwaltungsaufwand der Bg. Gerade daran müßten die Unternehmer besonders interessiert sein, weil die Aufwendungen der Reichsunfall versicherung allein durch ihre Beiträge gedeckt werden. Die Bg. für den Einzelhandel kann nach dem Gesetz eine Ordnungs strafe verhängen, wenn der Unfall nicht oder zu spät angezeigt wird. Davon möchte sie aber nur in besonders krassen Fällen Gebrauch machen, weiß sie doch, daß durch Bestrafungen das angestrebte Vertrauens verhältnis zwischen dem Unternehmer und seiner Berufsgenossenschaft getrübt wird. Sie hofft aber, daß ein Teil der heute noch vorhandenen Schwierigkeiten nunmehr schwindet und ihr die Unternehmer ihre Arbeit, die weitmöglichst den im Beruf verunglückten Volksgenossen zugute kommen soll, nicht weiterhin durch Nachlässigkeit und Saumseligkeit bei der Erstattung der Unfallanzeigen erschweren. Anschriften-Änderung! Bitte beachten! Wir weisen noch einmal darauf hin, daß alle für die Schrift leitungen des »Deutschen Buchhandlungsgehilfen« und »Buch und Volk« bestimmten Besprechungsstllcke an folgende Anschrift zu senden sind: Schömberg bei Wildbad (Schwarzwal d), Lieben- zellerStratze 283. Wir bitten die Verlage dringend, von dieser Änderung unserer Anschrist Kenntnis zu nehmen. Die Schriftleitungen. Zehn Jahre Ausschuß für Bucheinband-Katalogisierung Aus dem Zentralblatt für Bibliothekswesen (Jg. 53, 1036, H. 0—10) erfahren wir, daß der Ausschuß für Bucheinband-Katalogi sierung des Vereins Deutscher Bibliothekare in diesem Jahre auf eine zehnjährige Wirksamkeit zurückblickcn kann. Der Ausschuß, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die bemerkenswerten Bucheinbände in den deutschen und österreichischen Bibliotheken nach einheitlichen Richt linien zu verzeichnen, hat auch zur planmäßigen Erschließung und Er haltung der überkommenen Einbandschätze während des letzten Jahr zehntes wesentlich beigetragen. Auch ist durch seine Tätigkeit die Einbandforschung belebt und gefördert worden. Die Richtlinien, nach denen die Bestimmung und Verzeichnung der kostbaren Einbände er folgt, sind abgebruckt im Zentralblatt für Bibliothekswesen Jg. 44, 1027, S. 408 ff. Diese Richtlinien können auch den Antiquaren für die Bearbeitung ihrer Kataloge empfohlen werben, wenn diese sich über die Formen der Verzeichnung von Einbandschätzen orien tieren wollen. Die Leitung des Ausschusses hat vr. Johannes Hof - mann, Direktor der Leipziger Staötbibliothek, Universitätsstraße 16. Zugend und Buch In der von uns in Nr. 247 veröffentlichten Arbeit »Deutsches Gegenwartsschrifttum in Auswahl« hieß es versehentlich, die Liste »Jugend und Buch« sei die erste amtliche Liste der Reichsjugend- führung. Es hätte heißen müssen eine amtliche Liste, da das seit zwei Jahren regelmäßig erscheinende Verzeichnis »Das Buch der Jugend» (Franckh-Thienemann) ebenfalls eine von der Reichsjugend- sührung getroffene Auswahl darstellt. S63
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