Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1934
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19341128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193411287
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19341128
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1934
- Monat1934-11
- Tag1934-11-28
- Monat1934-11
- Jahr1934
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
HMmblÄE-mLaMml ViMmiN Nr. 277 (N. 148). Leipzig, Mittwoch den 28. November 1934. 101. Jahrgang. Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Ich sehe mich genötigt, darauf aufmerksam zu machen, daß selbstverständlich alle Versammlungen, die von seiten der Reichs schrifttumskammer oder eines ihrer Fachverbände durch die zuständigen Beauftragten ordnungsgemäß einberufen werden, als Pflicht versammlungen für die Eingeladenen zu gelten haben. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben läßt auf einen Mangel an Standesbewußtsein schließen und kann dazu führen, daß sich der Betreffende eine Ordnungsstrafe zuzieht. Berlin, den 22. November 1934. Der Präsident der Reichsschrifttumskammer In Vertretung: gez. Or. Wismann. Bekanntmachung der Geschäftsstelle Anzeigenpreisliste für das Börsenblatt Vom 1. Dezember an gelten für das Börsenblatt folgende Preislisten: 1. Allgemeiner Anzeigenteil, Umschlag und Illustrierter Teil: Preisliste Nr. 4 vom 1. Dezember 1934 2. Bestellzettel: Preisliste Nr. 1 vom l. Dezember 1934 3. Angebotene und Gesuchte Bücher: Preisliste Nr. 1 vom 1. Dezember 1934 Der Neudruck wurde im wesentlichen durch Änderungen und Ergänzungen des Textes der Preislisten erforderlich; die An zeigengrundpreise wurden nicht verändert. Leipzig, den 26. November 1934. Or. Heß. Die Neugliederung des Buchhandels Das besondere Wesen des Börsenvereins der Deutschen Buch händler als einer Organisation, die über staatliche Grenzen hinaus greift, da sie den gesamten deutschsprachigen Buchhandel erfaßt, machte auch seine besondere Behandlung beim ständischen Aufbau zu einer Notwendigkeit. Die glücklichste Lösung, die dafür gefunden werden konnte, war die vor einigen Wochen zur satzungsmäßigen Tatsache gewordene Zweigliederung des Buchhandels in den alten Börsenverein und den neuen Bund reichsdeutscher Buchhändler. Denn nunmehr besitzt der reichsdeutsche Buch handel einschließlich der in ihm tätigen Angestelltenschaft im Bund reichsdeutscher Buchhändler die seinem Wesen gemäße ständi sche Organisation, über die er als Glied der Reichsschrift tumskammer in die Reichskulturkammer eingeordnet ist. Damit ist dem Buchhandel zugleich sein Recht geworden als einem Kulturstand, als der er angesehen werden muß, wenn seine Arbeit richtig gewertet werden soll. Da der deutsche Buch handel in seiner Gesamtheit aber volksdeutsch ausgerichtet ist, da er also auch diejenigen Teile ihm zugehörig empfindet, die innerhalb anderer staatlicher Grenzen ihre Tätigkeit betreiben, so war es nötig, ihm eine Organisation zu geben bzw. zu erhalten, die den Rahmen für eine gemeinsame Zusammenfassung aller Volks deutschen Mitglieder des deutschen Buchhandels abgeben konnte. Als solchex Rahmen bot sich der Börsenverein der Deutschen Buch händler ganz von selbst dar, als eine Organisation, die durch eine mehr als hundertjährige Tätigkeit den Eignungsbeweis für die von ihr zu leistenden Aufgaben schon erbracht halte. Gleichzeitig konnte eine zweckmäßige Aufteilung der Aufgaben — die Über nahme der weltanschaulichen Bindung und Verpflichtung durch den Bund und der mehr praktisch und wirtschaftlich gelagerten Arbeiten durch den Börsenverein — ohne weiteres vorgenommen werden, da ein Auseinanderklaffen, das sich hätte einstellen können, durch die Personengleichheit der Führung des Börsenvereins und des Bundes von vornherein unmöglich gemacht wurde. Die Mitgliedschaft beim Börsenverein ist wie früher frei willig, da jeder deutsche Buchhändler über den Bund seiner vorschriftsmäßigen Organisationspflicht genügt; sie ist andererseits aber, wie jedes bisherige Börsenvereinsmitglied besonders nach drücklich empfinden mag, so gut wie unentbehrlich, da der Börsen verein nach wie vor der Träger aller jener Aufgaben besonders wirtschaftlicher Natur ist, die die Mitgliedschaft beim Börsenverein bisher als zweckmäßig, notwendig und vorteilhaft erscheinen ließen. Einige Zahlen mögen dies verdeutlichen. Für den Mitglieds beitrag zum Börsenverein wird den Mitgliedern das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel in einem Exemplar kostenlos geliefert, während weitere Exemplare zu einem gegenüber dem Bezugspreis für Nichtmitglieder ermäßigten Satz (3.50 statt 4.— RM im Monat, also 42.— RM statt 48.— RM im Jahr) abgegeben werden (für Bezieher, die nicht der Reichskultur kammer angeschlossen sind, beträgt der Bezugspreis 7.— RM monatlich). Hier muß noch besonders berücksichtigt werden, daß ein großer Teil des Mitgliedsbeitrags zum Börsenverein, für den das Börsenblatt kostenlos geliefert wird, für die Postauflieferung des Börsenblattes entrichtet werden muß. Die Mitglieder des Börsenvereins haben außerdem die Möglichkeit der verbilligten Anzeigenaufgabe im Börsenblatt. Da den Mitgliedern des Bundes, die nicht zugleich Mitglieder des Börsenvereins sind, in Zukunft nur der redaktionelle Teil des Börsenblattes geliefert wird, 1041
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder