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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1929
- Strukturtyp
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- 1929-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1929
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- Deutsch
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Vermehrungsetat Personaletat Berlin-Charlottenburg 18 000 77 000 Berlin-Spandau 13 894 21870 Berlin-Wilmersdorf 14 900 31654 Bremen 9871 19 976 Breslau 60 022 112 800 Düsseldorf 45 000 130 150 Gera 7 681 15 850 Görlitz 7600 21 800 Hagen i. W. 19 645 31 778 Heidelberg 8 500 11000 Jena 10 500 13 000 Königsberg 10 000 15 976 Leipzig 30 400 106 150 Lübeck 21 000 27 000 Magdeburg 34 000 81 812 Stettin 27 086 76 956 Stolp 3 530 3 605 Zittau 1448 2 022 Zwickau 6 400 20 146 Doch gibt es auch eine Anzahl Gemeinden, in denen die Aufwendungen für den Personaletat noch hinter denen für den Sachetat stehen. Unberücksichtigt bleiben bei diesen Betrachtungen die Aufwendungen für die Gebäude, für Licht, Heizung, Rei- inigung, Reparaturen usw., der sogenannte Betriebsauf- uv a n d. Angaben darüber sind in den »Jahrbüchern der deut schen Volksbibliotheken« nicht enthalten. Wie wir noch sehen werden, sind die meisten Büchereien im Besitz und in der Ver waltung der Gemeinden. Me erwähnten Grundstücks- und Ver waltungskosten werden in den kommunalen Haushalten aber meist unter anderen Verwaltungszweigen bzw. Kämmereiver waltungen aufgeführt und verrechnet. Im Durchschnitt des in den Jahrbüchern der deutschen Volksbüchereien verarbeiteten Materials ergibt sich für die Ver teilung auf der Ausgabenseite des Büchereihaushaltes für die Betriebsjahrc 1924/25 und 1925/26 jedesmal fast das gleiche Bild in folgender Weise: Bücher und Zeitschriften 31,5^ Buchbinder 10,1 A Sachetat 41,6?L Personaletat 58,4^ 100 Diesen Ausgaben stehen vergleichsweise sehr geringe Ein nahmen aus dem eigenen Betrieb gegenüber. Genaue Zahlen lassen sich in größerem Umfange dafür nicht angeben. Die Ein nahmen bestehen aus Lese- und Leihgeldern, Einschreibegebühren, Strafgeldern, Erlösen aus Katalogverkäufen u. a. m. Eine irgendwie entscheidende Rolle für die Gesamtgestaltung der Etats spielen diese Beträge nicht. Damit ist das Notwendigste über die Systematik des Büchereihaushaltes gesagt. Wir haben schon bei der Betrachtung der deutschen Universitätsbibliotheken (siehe Börsenblatt 1927, Nr. 216) darauf hingewiesen, daß die Zusammenstellung bloßer Zahlenreihen gar nichts besagt über die Höhe der Mittel, die möglich und die notwendig sind. Sie können aber bis zu einem gewissen Grade brauchbar «werden, wenn die Kenntnis vom Wesen des Bestandsaufbaues und der Betriebsstruktur des betreffenden Bibliothekstyps die nötigen Voraussetzungen für die Interpreta tion des statistischen Zahlenwerkes erst gibt. (Schluß folgt.) Leipzig. Gerhard Schönfelder. Die deutschen Staatshandbücher. Ein unentbehrlicher Bestandteil jedes Staates ist seine Beamten schaft. Sie dient als Werkzeug der Negierung, als ausführenöes Organ aller ihrer Maßnahmen, ist das vielteilige Räderwerk der Staatsmaschine, das vom größten Schwungrad an bis zum kleinsten Rädchen diese in Gang hält, wenigstens in hemmungslosem Gang. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war und nannte sich der Staats beamte »Staatsdiener«. Er stand einseitig im Solde des absoluten Herrschers, gehörte gleichsam zu seinem Hofstaat. Bezeichnend ist auch, daß nach dem Westfälischen Frieden für den ersten Ratgeber des Fürsten der Titel »Minister«, d. i. »Diener« gebräuchlich wurde, während er vorher ein »Geheimer Rat« war. So kann es auch nicht verwundern, daß, als in der Zeit des Abso lutismus erstmalig die Registrierung eines Hofstaates stattsand, schon dieser erste Hofkalender, der »Almanach royal« des französischen Buchhändlers Laurent Houry von 1676, zugleich ein Beamtenkalender war. In Deutschland hatte der Westfälische Frieden die Souveränität der Fürsten stabilisiert. Der Absolutismus schuf sich auch hier wie in Frankreich ein dienstbares Beamtentum, vor allem dort, wo stehende Heere besondere Organisation erforderten. Hier erschienen zu Beginn des 18. Jahrhunderts auch die ersten Staatskalender, so 1700 das »Namensregister für die Vereinigten Niederlande«, 1704 der »Preußisch-brandenburgische Staatskalender«, 1720 der »Regens burger Komitialkalender«, 1728 der »Kursächsische Staatskalender«. Die Staatshanbbücher sind seither eine stehende Einrichtung jedes Staates, selbst des kleinsten, geworden. Er gibt darin der Öffent lichkeit ein Bild seines Aufbaues, der Gliederung seiner Verwaltung und zugleich ein Inventar der Beamten, wenigstens der an leitender Stelle stehenden. Es handelt sich dabei nicht um eine interne An gelegenheit der Regierung, sondern um eine in weitem Umfange die Öffentlichkeit angehende. Der Beamte galt von je als ein wirt schaftlich wichtiger Teil des Volkes, als ein kaufkräftiger, kredit fähiger Warenabnehmer. Und der Staat selbst, der größte Kon sument, läßt, was er dem Volke entziehen muß, zum größeren Teil in das Volk zurückfließen. Der Buchhandel im besonderen hatte stets tiefgehende Geschäftsbeziehungen zu Behörde und Beamtenschaft. Der Staat übergibt ihm Verlag und Vertrieb seiner Veröffentlichungen. Der Verleger findet unter den Beamten Autoren, die ihm mit authen tischem Wissen und geübter Urteilskraft absetzbare Bücher schreiben. Und dem Sortimenter gehören beide zum festen Bestandteil seiner Kundschaft, den er immer wieder ergänzen und festigen mutz. Es wird daher vielleicht willkommen geheißen, wenn nachstehend ein Überblick über den gegenwärtigen Stand der deutschen Staatshand- bllcher gegeben wird. Die großen Veränderungen im Staatsleben seit 1018 spiegeln sich natürlich auch hier wider. Schmucklose Sach lichkeit verdrängte den Glanz von Hof-, Titel- und Orbenspracht. Fürstliche Genealogie ist verschwunden. An ihrer Stelle trat mehr als vorher das Staatswesen ins Licht. Eingehend wird über Ent stehung, Entwicklung und Aufgaben der einzelnen Behörden berichtet, Statistiken wollen das Bild plastischer gestalten, und auch die amt liche Publizistik wirb nicht mehr als Ressortsache betrachtet, über die laufenden Veröffentlichungen jeder Behörde gibt ein Staats handbuch ebenfalls Auskunft. Nur in einem waren die alten Staats handbücher den neuen praktisch überlegen. Sie erschienen zum größeren Teile jährlich neu, während jetzt wohl der Zwang der Zeit umstände oder bas Abwarten beabsichtigter Verwaltungsverein fachungen ein selteneres Erscheinen verschuldet. Nur das größte der deutschen Länder, Preußen, seit Friedrich Wilhelms I. Regie rungszucht das Muster eines Beamtenstaates, hielt bis heute an der Regelmäßigkeit jährlichen Erscheinens fest. In einigen Fällen helfen inoffizielle Ersatzmittel aus, wie z. B. für Bayern, wo das Staatshandbuch seit 1914 ruht und erst nach Durchführung der Ver- waltungsresorm neu bearbeitet werden soll, das »Bayerische Jahr buch«. Es dient daher der praktischen Verwertung, wenn die nach folgende Aufstellung auch einige »Staatshandbücher« aufführt, die nicht amtlicher Initiative ihr Dasein verdanken. Reich. llamldueb kür ckas Oeutscbs ksieb. Hrsg. v. ksicbsministsrium ck. Innsrn. 4g. 44. 1929. Lsrlin: 6. Hermann 1926. (XVI, 410 8.) 8° 8.-. (S. Besprechung im Börsenbl. f. d. Dt. Bnchh. Nr. 118.) Ein vor 1918 viel gebrauchtes, sorgfältig bearbeitetes Handbuch war das seit 1888 bestehende »Kürschners Staats-, Hof- und Kommunal- Handbuch des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten«. Es erschien jedoch für 1916 in 29. Ausgabe zum letzten Male. An seine Stelle sind einige andere sehr brauchbare Bücher getreten, llauckdueb ckso ökksntlieben bebons. Nit saekl. llntsrstütrg. vor» Lodörcksu ckss ksiebs, cksr lüucksr, <!er 8tääts . . . krsg. von Nsx. Nüllor-ckaduseb. 8. ^uil. cktzo »Loliiisebsn ^Imanaekw«. Lsrlin n. bsiprig: L. V. Xoskler 1929. (XXIII, 899 8.) 8° 8rv. 28.-. (S. Besprechung im Börsenbl. f. d. Dt. Bnchh. Nr. 116.) lleutscber Lommunaltralsocker (Lsdörcksnjabrbuek). Hrsg. v. Obsrdürgermstr. t^lkrsck binlrs u. Oonsralsslrrstär brrvin 8tein. 4g. 9. 1929. korlin-biieckenau: Ooukeder Xom- munalverlag 0. m. b. 8. s1929j. (468, 16 8.) 4° llrv. 12.—. Er enthält u. a. die kommunalen Spitzenverbänöe, Beamten- und Fachverbände, die Organisation der obersten Behörden des Reichs und der Länder.
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