Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210330
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192103304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210330
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-03
- Tag1921-03-30
- Monat1921-03
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
73, 30. März 1821. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. mechanisch.musikalische Rechte (»Ammre») ist der Paralleianjlall der Genossenschaft deutscher Tonsetzer um vielleicht das Hundert fache überlegen'). Der Kaufmann ist kein unnützes Glied in der Volkswirtschaft, sondern der billigste Erzeuger, Verbreiter und Verteiler der Waren. Das könnten wenige Jahre Krieg und Revolution auch dem erwiesen haben, der sich nicht überzeugen lassen will von dem in der menschlichen Natur begründeten Gesetz, daß der Geist des verantwortlich für Weib und Kind schaffenden tüchtigen Mannes dem Mechanismus einer Organisation überlegen ist und sein muh. Im Buch- und Musikverlag erst recht, deren Leiter doch auch geistige Arbeit leisten. Um nur eins noch .m sagen: Im Jahre ISIS sind im deutschen Buchhandel 26 184 Bücher erschienen <die Zahl für 1928 steht noch nicht fest). Welche Organisation kann davon auch nur einen müßigen Bruchteil erzeugen und ver breiten? 2. Die »Kulturabgabe» aus gemeinfreien Werken soll in eine allgemein« Kulturkasse abgcfllhrt und ausschließlich für -geistige Kulturzwecke» verwendet werden; als solche weiden genannt: 1. Unterstützung und Förderung bedürftiger verdienter Ur heber; 2. Beihilfe zur Veröffentlichung wertvoller neuer Werke, wobei nicht etwa an die Gründung einer eigenen Ver« lagsanstalt durch die Kulturkasse gedacht wird"), sondern an Beihilfen dieser Kasse in Form z. B. des Ankaufs einer ganzen Auflage bei wertvollen, von künstlerisch wage mutigen Verlegern herausgegebenen Werken; 3. Beihilfe zur Verbreitung solcher Werke (durch Verviel fältigung oder Aufführung) zu billigen Preisen in die weitesten Kreise des Volkes. Zu Punkt 1 frage ich: Wer ist Schriftsteller oder Künstler? Wer ist verdient? Wer bedürftig? Daß jemand das von sich, um Rentenempfänger zu werden, behauptet, wird nicht genügen können. Die Beantwortung und Entscheidung dieser überaus heiklen Fragen soll nicht dem »Staate mit seinem fiskalischen und bureaukratischen Betriebe» anvertraut werden, sondern einem Selbstverwaltungskörper der Urheberverbände», dessen »Zusam mensetzung, Wirksamkeit und Beaufsichtigung gesetzlich festzu- ftellen ist. Unter staatlicher Aussicht und unter Kontrolle der Verufsgenossen wird diese Körperschaft vollkommene Sicherheit für die sachgemäße Verwendung der. . . Mittel bieten». Nimmt man die Menschen, wie sie sind, und namentlich in den letzten Jahren geworden sind, so wird man zu der an Ge wißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit kommen, daß in einer sol chen Körperschaft der Klüngel, die Vetternwirtschaft, die Begünsti gung, der Irrtum ihr Wesen treiben werden Auch wenn üe sachgemäß urteilen will, sie wird es nicht können, weil die Befangenheit in Parteirichtungen, in —ismen und sonstigen Menschlichkeiten den guten Willen umbiegen werden. Was in dieser Beziehung möglich ist, zeigt allein die Tatsache, daß der Friedenspreis der Nobelstiftung einem Wilson zuerkannt worden ist. Oder glaubt man, daß ein neuer Richard Wagner von der Zunft rechtzeitiger erkannt würde als der alte? Schumann, Mendelssohn, Meherbeer wenigstens sind kalt an dem ringenden Wagner vorbeigegangen, noch als Rienzi, Holländer, Tannhäuser und Lohengrin schon da waren. Weiter: in welch demütigende Lage kommt der notleidende Schriftsteller oder Künstler, der seine Mittellosigkeit, seine Würdig keit, sein Künstlertum, sein vergebliches Schaffen und Ringen *) Tie Person des Herrn Hofrats vr. Rösch habe ich hier nur insoweit erwähnt, als es mir sachlich nötig schien, um den Zusammen hang der Dinge richtig darzustcllen. Ungleich schärfer als ich beurteil! den Herrn Rösch der bekannte Musiker und Musikschriststcller vr. Georg Göhlcr in einem ebenfalls die »Kulturabgabe» in der vor geschlagenen Form ablehnenden Artikel in der Unterhaltungsbeilage Sir. M der Täglichen Rundschau vom IS. März. Das Börsenblatt bringt den Artikel nachstehend wörtlich zum Abdruck. **> Richtig gelesen, widerspricht dies nicht der oben vermuteten Ab- j sicht, den Widerstand der Verleger durch Gründung eines genossenschaft- lichen Berlages zu brechen. l Vor einem solchen RichlerkoUegium ausbreiten soll, womöglich öfwrs, periodisch I Eine echter Künstler, ein Mann von Ehre wird, vermuie ich, lieber weiter darben und sich selbst Helsen wollen, als sich den Werturleilen einer solchen Körperschaft aus setzen. Wer n i ch t davor zurückscheuen wird, das sind die Allzuvielcn, das Literalen- und Künstlerpcoletariat, das durch solche mit einem Schein des Rechts umgebene Almosenanstalk erst recht gezüchtet werden wird. Ebenso zweifelnd, aus denselben Gründen, stehe ich vor der Absicht von Beihilfen zur Veröffentlichung wertvoller neuer Werke, zum Aufkauf ganzer Auflagen und zu deren Verbreitung im Volke. Zwei Beispiele aus alter und neuer Zeit: Was würde es Schopenhauer geholfen haben, wenn man »Die Welt als Wille und Vorstellung» im Jahre 1819 in Masse» verschenkt hätte? Brockhaus hätte gewiß, statt das Werk nach langem Lagern zu makulieren, es zu billigem Preise hergegeben. Aber Schopenhauer war seiner Zeit weit voraus, er wurde nicht ver standen, auch von den Philosophen nicht, und hätten die damals so einflußreichen Hegelianer an einer Rente für ihn mitzu- beschließen gehabt, sie würden sicherlich nein gesagt haben. Und wenn man jetzt die Gegnerschaft der Gelehrten gegen Spengler betrachtet, so wird man sehr bezweifeln, daß sie dem wirtschaftlich anfangs wohl als gefährdet zu betrachtenden -Untergang des Abendlandes» durch Geldunterstützungen oder Ankäufe die Schwingen gegeben haben würden, die dem Buche dann aus eigener Kraft gewachsen sind. 3. Der ganze Gedanke einer Schriftsteller- und Künstler-Ge- nossenschaft als riesenhafter Geschäftsmechanismus muß meines Erachtens aus inneren Gründen entweder scheitern oder zu einer Verwaltungsbureaukratic führen. Wirkliche, schaffende Künstler werden die eigentliche Verwaltung weder leiten wollen noch können. Wohl wird man vielleicht eine Reihe klangvoller Namen gewinnen können, nach außen hin. Die eigentliche Verwaltung und Leitung, die Vorbereitung und Formung der Entschließungen wird einem oder mehreren Generalsekretären nebst einer großen und kostspieligen Beamtenschaft zufallen müssen; zu dieser mögen sich vielleicht auch Schriftsteller und Künstler dritten und vierten Ranges finden lassen, die eiusehcn, daß sie sich mehr für die Akten als für die schaffende Kunst eignen. In die Hand dieser Leute würde aber eine ungeheure Macht gegeben werden, denn die vor gesehene staatliche Aufsichtsbehörde, ebenfalls aus Bureaukraten zusammengesetzt, kann höchstens im allgemeinen Einfluß haben, in den Einzelheiten aber, aus die so unendlich viel ankäme, nicht. Dies führt noch zu einem anderen überaus wichtigen Um stand, über dem bisher völliges Schweigen ruht. Sollen der Staat oder die Urheber-Genossenschaft nach Ablauf der Schutz- frist nicht nur in Geldsachen Erben des Urhebers werden, son dern auch seine Persönlichkeits-Rechte wahr zunehmen haben? Soll die Genossenschaft gegen Ände rung, Bearbeitung, Übersetzung, Dramatisierung Einspruch er heben, soll sie gar den Wiederabdruck verbieten können? Hier über muß Klarheit geschaffen werden, denn es handelt sich um unser höchstes geistiges Erbe. Es wäre doch unliebsames Erwachen aus dem schönen Kultur- kassen-Traum, wenn ein Literarhistoriker, der etwa Lesstngs Werke nach einem neuen Grundgedanken darbieten will, erführe, daß er diesen Gedanken zuvor von den Beamten der Rösch-Ge- nossenschaft prüfen und genehmigen lassen müsse. Oder wenn der Genossenschafts-Gewaltige dereinst fände, daß ein von ihm nicht mehr als zeitgemäß erachtetes Werk, z. B. Bismarcks Erinne rungen, besser gar nicht wieder erschiene! Also wie ist das gemeint? 4. Wie denken nun Herrn Rösch und seine Helfer über Höhe und Erhebung der »Kulturabgabe»? Sie ist zu tragen von dem Verbraucher, also von jedem, der ein Buch, Musikstück oder Bild kauft, ein Theater oder Konzert oder Kino besucht, ein Pianola, ein Orchestrion oder eine Drehorgel spielen l hört. Ich bleibe beim Leisten und will hier nur von Büchern und ! Bildern sprechen. Für diese ist die Abgabe »einzuziehen bet dem ! Unternehmer, der den Vertrieb besorgt, also bei dem Verleger» 39L
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder